Der
vom Vorhaben betroffene Landschaftsausschnitt ist hinsichtlich der Fauna
insbesondere relevant für Vogelarten der Halboffenlandschaft sowie für
Fledermäuse.
Für
das Vorhabengebiet liegen zwei faunistische Gutachtenaus dem Jahr 2013 vor.
Zur Aktualisierung der Daten wurden vom Büro B.i.A. im Jahr 2017 eine
Plausibilitätskontrolle für die Brutvögel und ergänzende Geländekartierungen
bezüglich Amphibien und Fledermäusen durchgeführt. Ein Gutachten ist in
Bearbeitung. Die Ergebnisse der Erfassungen und Bewertungen wurden bereits
mündlich übermittelt und fließen in die nachfolgenden Ausführungen mit ein.
Brutvögel im Plangebiet
Für
die geplante Gewerbegebietserweiterungsfläche wurden 24 Brutvogelarten
festgestellt (B.i.A. 2013). Innerhalb des Betrachtungsraums dominieren
deutlich die Gehölzbrüter mit überwiegend ubiquistischen Arten wie Amsel,
Buchfink, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Ringeltaube, Blaumeise, Kohlmeise
und Zilpzalp, die nur geringe Ansprüche an die Struktur ihrer Bruthabitate
stellen. Stärker auf halboffene strukturreiche Landschaften mit linearen
Gehölzstrukturen sind die ebenfalls angetroffenen Arten Goldammer,
Dorngrasmücke, Bluthänfling und Klappergrasmücke angewiesen. Als Bodenbrüter
wurden die Feldlerche (RL 3 in SH) und die Schafstelze mit geringer
Brutdichte erfasst. Als weiterer Bodenbrüter wurde ein Brutpaar der Wachtel
(RL 3 in SH) festgestellt (leguan 2013).
Im
Bereich des Regenrückhaltebeckens wurden im Jahr 2012 zudem Bachstelze und
Flussregenpfeifer beobachtet. Diese Vorkommen konnten im Jahr 2017 nicht
bestätigt werden, was sich auf eine inzwischen erfolgte
Vegetationsentwicklung auf den vormals kiesigen Flächen zurückführen lässt.
Insgesamt
treten ganz überwiegend häufige, weit verbreitete Vogelarten auf. Allein die
Feldlerche (RL 3 in SH) und die Wachtel (RL 3 in SH) gelten in
Schleswig-Holstein als gefährdet.
Neben
den Brutvögeln konnten zudem Rastvögel und Nahrungsgäste wie Steinschmätzer,
Wiesenpieper, Kolkrabe, Mäusebussard und Rabenkrähe beobachtet werden.
Die
Maßnahmenflächen südlich des Stellauer Wegs haben insgesamt einen höheren
Struktur- und Artenreichtum.
Vogelbestand Stapelfelder Moor
Im
Rahmen der Kartierungen wurde auch der Vogelbestand des Stapelfelder Moores stichpunktartig
und überblicksmäßig von den Wegen aus erfasst. Der Vogelbestand des Gebietes
lässt sich durch überwiegend ungefährdete, aber dennoch hinsichtlich ihrer
Habitatansprüche teils sehr spezialisierte und anspruchsvolle Arten
charakterisieren. Kennzeichnend sind in erster Linie Wasservogel-Arten wie
Graugans, Stock-, Krick- und Löffelente sowie Rothalstaucher, die das
zentrale Moorgewässer, vereinzelt aber auch das Kleingewässer innerhalb des
Grünlandkomplexes zur Brut und zur Rast nutzen. Brutnachweise gelangen nur
für die Graugans, für die weiteren Arten ist eine Brut aber nicht
auszuschließen, da die Habitatausstattung des Gebietes durchaus den
Ansprüchen der Arten entspricht.
Neben
den Wasservogel-Arten sind vor allem Sumpfbewohner wie Rohrweihe und Kranich
charakteristisch für den Moorkomplex. Auch für diese beiden Arten ist vor dem
Hintergrund der Habitatausstattung ein Brutvorkommen möglich. So besiedelt
der Kranich nasse ungestörte Sumpfwälder, und auch die Rohrweihe brütet neben
Schilfröhrichten auch in nassen vegetationsreichen Sumpfflächen.
Bezeichnend
für die den Kernbereich des Naturschutzgebietes umgebenden Grünlandflächen
sind schließlich Kiebitz und Neuntöter. Der gefährdete Kiebitz bleibt im
Gebiet auf die feucht beeinflussten Bestände im Südosten des Gebietes
beschränkt, während der Neuntöter in den die trockeneren, durch Knicks
gegliederten Standorten im Westen des NSG nachgewiesen werden konnte.
K.
Jödicke fasst zusammen, dass das während der Überblickskartierung 2012
ermittelte Arteninventar bezüglich der gefährdeten und anspruchsvollen Arten
eine gute Übereinstimmung mit den wenigen vorliegenden Literaturhinweisen
zeigt (vgl. Haacks 1998, Zusammenfassung in BSU 2002). Er ergänzt, dass
Haacks (1998) darauf hinweist, dass die betreffenden Arten wie Rohrweihe,
Löffel- und Krickente, Kiebitz, Rotschenkel, Bekassine und Bruchwasserläufer
nicht im Gebiet brüten, aber dieses zur Nahrungssuche und Rast nutzen. Anhand
der Begehungen im Jahr 2012 kann eine zumindest sporadische Brut der meisten
Arten allerdings nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Amphibien
Da
im Plangebiet nördlich des Stellauer Wegs im Jahr 2012 weder geeignete
Laichgewässer noch qualitativ ausreichende Sommerlebensräume vorkamen, war
dort, bis auf gelegentliche Einzelfälle, mit einem Vorkommen von Amphibien
nicht zu rechnen. Im angrenzenden Naturschutzgebiet konnten Erdkröte und
Grasfrosch erwartet werden. Zudem erschien ein Vorkommen weiterer Arten wie
Moorfrosch und Teichmolch potenziell möglich. Ob auch der 1976 im Gebiet
nachgewiesene Laubfrosch (RL 3 in SH) aktuell noch vorkommt, war fraglich.
Inzwischen
wurde südlich der Vorhabenfläche ein Regenrückhaltebecken angelegt. Während
der Geländeerfassungen im Jahr 2017 gelangen lediglich Nachweise des
Grasfrosches und der weit verbreiteten Erdkröte, die das Regenrückhaltebecken
als Laichgewässer nutzen. Da im Gewässer auch Stichlinge nachgewiesen wurden,
ist ein Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Amphibienarten wie
Moorfrosch und Laubfrosch unwahrscheinlich. Der Oberlauf der Barsbek war
schon im Frühjahr zu großen Teilen trocken gefallen, hier konnten keine
Amphibien-Nachweise erbracht werden.
Reptilien
Eine
Nutzung des Plangebiets durch Reptilien ist nicht vollständig auszuschließen,
da vor allem die zum Teil lückigen Brachflächen im Südwesten bereichsweise
geeignete Lebensraumstrukturen aufweisen. Es ist jedoch allenfalls mit
kleinen Beständen der anspruchslosen Waldeidechse und ggf. der Blindschleiche
zu rechnen. Weitere geeignete Strukturen finden sich abschnittsweise in
lückigen und sonnenexponierten Saumbereichen im Süden des Redders. Für die
anspruchsvolleren Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie, Zauneidechse
und Schlingnatter, liegen jedoch weder Nachweise für die nähere und weitere
Umgebung noch geeignete Habitatbedingungen vor.
Für
den Komplex des angrenzenden NSG liegen Nachweise für die Waldeidechse vor.
Ein Vorkommen weiterer Arten ist hier ebenfalls nicht wahrscheinlich.
Fledermäuse
Der
altbaumreiche Redder entlang des Stellauer Wegs stellt als lineare
Gehölzstruktur eine bedeutsame Leitstruktur für Jagdflüge von Fledermäusen
dar und bietet infolge des Auftretens zahlreicher Altbäume auch ein Potenzial
für Tages- und Wochenstubenquartiere. Im Komplex mit den sich südlich
anschließenden Brachflächen und Aufforstungen stellt der Redder zudem ein
geeignetes Nahrungshabitat für Fledermäuse dar.
Im
Plangebiet konnten von den derzeit 15 in Schleswig-Holstein heimischen
Fledermausarten mindestens sechs Arten nachgewiesen werden (leguan 2013).
Stark gefährdete und anspruchsvolle Arten sind allerdings nicht zu erwarten.
Als charakteristische und regelmäßig in größerer Zahl auftretende Arten ist
vor allem mit Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus zu rechnen. Beide
Arten zählen zu den häufigen und anpassungsfähigen Siedlungsfledermäusen.
Arten wie Großer Abendsegler und Wasserfledermaus dürften das Plangebiet vor
allem als Jagdhabitat bzw. zum Übertagen nutzen. Weitere sporadisch als
Nahrungsgäste auftretende Arten sind nicht auszuschließen.
Sonstige Arten
Generell
ist aufgrund der teilweise strukturreichen Landschaftsausstattung des
Plangebiets und seines Umgebungsbereichs mit Altbaumbeständen, Brachen und
sonstigen Gehölzbeständen mit dem Vorkommen zahlreicher Insekten- und
Arthropoden-Arten der Gruppen Heuschrecken, Schmetterlinge, Käfer und Spinnen
zu rechnen.
Weiterhin
sind im Plangebiet eine Reihe an weit verbreiteten Säugetierarten vertreten,
unter denen auch einige Arten, wie z.B. der Maulwurf und der Igel, besonders
geschützt sind. Für die planungsrelevante, weil artenschutzrechtlich
relevante Haselmaus sind Vorkommen wenig wahrscheinlich, aber nicht
vollständig auszuschließen. Aktuelle Nachweise der Art (2002/2003) liegen in
etwa 5 km zum Plangebiet, was die generelle Präsenz der Art im Raum darlegt.
Gesetzlicher Schutz: Europäische Vogelarten,
Amphibien, Reptilien und einige Säugetierarten sind gemäß § 7 Abs. 2
Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt; Fledermäuse und die genannte
Haselmaus sind darüber hinaus Anhang IV-Arten der FFH-Richtlinie und gemäß § 7
Abs. 2 Nr. 14 streng geschützt. Die südliche Ecke des Naturschutzgebiets
"Stapelfelder Moor" grenzt an die nordöstliche Ecke des
Plangebiets.
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