Vorhaben
Die Gemeinde Barsbüttel plant
die Entwicklung von gewerblichen Bauflächen im nördlichen Anschluss an das
vorhandene Gewerbegebiet Barsbüttel Nord. Zur Vorbereitung dieser Entwicklungen
stellt die Gemeinde die 40. Änderung des Flächennutzungsplans (F-Plan) auf.
Gemäß § 2 Abs. 4
und § 2a BauGB wurde in diesem Rahmen für die Belange des Umweltschutzes
eine Umweltprüfung durchgeführt und deren Ergebnisse in diesem Umweltbericht
dokumentiert.
Beschreibung und
Bewertung der Umweltauswirkungen
Die
Umweltprüfung erfolgte unter Betrachtung der einzelnen Schutzgüter. Der
Umweltbericht stellt die Ergebnisse zusammen ‑ mit gesonderten
Aussagen zu Schutzgebieten und -objekten, zur Eingriffsregelung, zur Prognose
bei Nichtdurchführung des Vorhabens sowie zu anderweitigen
Planungsmöglichkeiten.
Schutzgüter
Als zentraler Aspekt des
Umweltberichtes erfolgt eine schutzgutbezogene Analyse. Hierin werden der
derzeitige Zustand der Umwelt anhand der einzelnen Schutzgüter beschrieben und
bewertet sowie die erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens dargestellt.
Anschließend folgen Aussagen über Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten.
Folgende Inhalte sind von Bedeutung:
Raumbeschreibung: Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche am
nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Barsbüttel. Die Böden sind überwiegend
von sandigen Lehmen geprägt. Das Klima lässt sich als allgemeines Freiraumklima
ohne besondere Funktionen beschreiben. Als Vegetation sind im Gebiet vor allem
große Ackerflächen, aber auch Grünland und kleinere Ruderalflächen und
Feldgehölze zu nennen. Im Gebiet kommen zudem Knicks und Redder mit teils alten
Eichen-Überhältern vor. Hinsichtlich relevanter Tiervorkommen bietet das Gebiet
vorrangig Lebensraum für anspruchslose Vogelarten der Halboffenlandschaft sowie
für Fledermäuse. Der Landschaftsteil besitzt für den Mensch Funktionen als
wohnortnahes Erholungsgebiet.
Folgende Schutzgebiete und
-objekte sind vorhanden: Knicks und Redder mit Bedeutung als besonders
geschütztes Biotop gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG, Vögel
und einige Säugetierarten als besonders geschützte Arten gemäß § 7
Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG, Fledermäuse und gegebenenfalls die Haselmaus
als streng geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG,
Wad gemäß LWaldG.
Bewertung: Der Plangeltungsbereich besitzt derzeit für Teilaspekte
der Schutzgüter Wasser (Barsbek), Pflanzen (Knicks, Sukzessionsflächen,
Gehölzanpflanzungen, Barsbek), Biologische Vielfalt (gegebenenfalls
Fledermausquartiere), Landschaft (Redder, Gehölzkulissen) und Mensch (Erholung)
besondere Bedeutung. In anderen Teilaspekten besitzen die genannten Schutzgüter
allgemeine Bedeutung. Den übrigen Schutzgütern Klima und Luft sowie Kultur- und
Sachgüter wird vollständig eine allgemeine Bedeutung zugeordnet.
Erhebliche Auswirkungen: Die Planung führt voraussichtlich zu erheblichen
Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden (Versiegelungen), Wasser
(möglicherweise durch beschleunigte Einleitung von Oberflächenwasser in die
Vorflut), Pflanzen (Knicks, Gehölzanpflanzungen und Ruderalfluren), Tiere
(faunistischer Raum mit Vernetzungsfunktion, möglicherweise Wiesenvögel),
Landschaft (Einengung und optische Beeinträchtigung des freien
Landschaftsraums) und Mensch (Verringerung der Erholungslandschaft und der
Erholungsqualität). Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung können die
erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Vorflut und auf die Wiesenvögel
durch geeignete Maßnahmen voraussichtlich auf ein unerhebliches Maß reduziert
werden.
Vermeidungsmaßnahmen: Die Ausweisung der Baufläche wurde auf den
tatsächlich anstehenden Bedarf ortsansässiger Betriebe begrenzt. Es werden
weitere Vermeidungsmaßnahmen für die nachfolgenden Planungen vorgeschlagen.
Schutzgebiete und -objekte
Es werden gesetzlich
geschützte Knicks, rechtlich gesicherte Ausgleichsflächen und Waldflächen überplant.
Im Zuge nachfolgender Planungen sind entsprechende Genehmigungen zu beantragen.
Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte können über Bauzeitenregelungen oder
Vermeidungsmaßnahmen gelöst werden.
Technischer Umweltschutz
Im Rahmen nachfolgender
Planungen sind zum Schutz der Umwelt für die Oberflächenentwässerung und für
den Lärmschutz gegebenenfalls gesonderte Vorgaben vorzusehen.
Eingriffsregelung
Die 40. Änderung des
Flächennutzungsplans bereitet Entwicklungen neuer Bauflächen vor. Hierdurch
können Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst werden. Es sind Eingriffe in
den Boden und in Vegetationsflächen besonderer Bedeutung (Knicks,
Gehölzanpflanzungen, Sukzessionsflächen, Barsbek) zu erwarten. Die gemäß
BNatSchG und BauGB zu beachtenden Regelungen zum Thema Eingriffe / Ausgleich
bzw. Ersatz sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Prognose bei
Nichtdurchführung des Vorhabens
Bei
Nichtdurchführung des Vorhabens kann der Bedarf an Gewerbeflächen für in der
Gemeinde Barsbüttel nicht gedeckt werden.
Anderweitige
Planungsmöglichkeiten
Ziel des geplanten Vorhabens
ist die Bereitstellung von Gewerbeflächen für ortsansässige Betriebe.
Alternative Standorte, die gegebenenfalls mit geringeren nachteiligen
erheblichen Umweltauswirkungen verbunden wären, stehen nicht zur Verfügung.
Ergänzende Angaben
Hinweise auf
Kenntnislücken: Bezüglich der Fauna
wurde keine vollständige Bestandsaufnahme durchgeführt. Die vorliegenden
Geländeerfassungen, Überprüfungen vorhandener Daten und eine Bewertung der
Lebensraumstrukturen reichen allerdings im Rahmen der vorbereitenden
Bauleitplanung zur Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen aus.
Überwachung: Die
Gemeinde Barsbüttel überwacht ob im Rahmen nachfolgender Planungen gegebenenfalls
erforderliche schalltechnische Maßnahmen durchzuführen sind und ob
Vermeidungsmaßnahmen bezüglich der Einleitung von Oberflächenwasser in die
Vorflut ermittelt und geprüft werden.