2.2 Regionalplan für den Planungsraum I (RP I)
Die zeichnerische Darstellung des Regionalplanes für den Planungsraum I enthält für die Gemeinde Barsbüttel folgende Inhalte:
Die zeichnerische Darstellung des Regionalplanes für den Planungsraum I enthält für die Gemeinde Barsbüttel folgende Inhalte:
Die Gemeinde Barsbüttel hat am 18.05.2017 die Unterlagen für den Antrag auf Zielabweichung im Rahmen der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel zur Genehmigung eingereicht.
Die Gemeinde möchte von den Zielen der in den Ziff. 4.2 (Regionaler Grünzüg, Grünzüge) und Ziff. 5.3. (Siedlungsachsen und besondere Siedlungsräume um Hamburg) des Regionalplans für den Planungsraum I abweichen und beantragt daher parallel ein Zielabweichungsverfahren gemäß § 4 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes für das Plangebiet der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung des Bebauungsplanes Nr. 1.54 „Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg".
Die Neuausweisung von 15 ha Gewerbeflächen ist bereits grundsätzlich mit der Landes-planung abgestimmt und wurde bereits 2012 als unstrittig hinsichtlich der Größe angesehen.
Da die Gemeinde Barsbüttel z.Zt. keine Gewerbeflächen anbieten kann, wandern erste ortsansässige Firmen aus der Gemeinde Barsbüttel ab. Eine weitere Abwanderung ortsansässiger Firmen möchte die Gemeinde Barsbüttel durch die Entwicklung neuer gewerblicher Bauflächen langfristig verhindern.
Mit Schreiben vom … wurde der Gemeinde Barsbüttel durch das Innenministerium eine Genehmigung auf Zielabweichung erteilt.
Der Landschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel wurde im Jahr 1998 festgestellt.
Die planerischen Aussagen des Landschaftsplanes sind durch gemeindliche Entwicklungen vielerorts überholt. Insbesondere in den Randbereichen der Ortslage Barsbüttel.
Die im Landschaftsplan und im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Ziele für bauliche Entwicklungen sind weitgehend ausgeschöpft. Einige der gemeindlichen Flächenzuweisungen gehen bereits über die Zielsetzungen des Landschaftsplanes hinaus. Auch die grundsätzlichen Vorgaben des ursprünglichen Flächennutzungsplanes, auf denen die Vielzahl an F-Planänderungen (ca. 40 Änderungen) aufbaut, sind durch die erfolgten baulichen Erweiterungen und die Umsetzung geplanter Verkehrsanbindungen inzwischen überholt. Vor diesem Hintergrund sieht die Gemeinde die Notwendigkeit, die zukünftig angestrebten Flächenentwicklungen in der Gesamtschau vorausschauend zu ordnen und planungsrechtlich vorzubereiten.
Dieses erfolgt durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie einer aktuellen Fortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Barsbüttel.
Eine entsprechende Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet wurde durch den Kreis Stormarn durch die amtliche Bekanntmachung zur 13. Kreisverordnung vom 20.09.2017 zur Änderung der „Kreisverordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemeinde Barsbüttel vom 05.09.1968" genehmigt.
Ein bestehender Wanderweg/Radweg zur Verbindung der Ortsteile sowie ein sonstiger Wanderweg/Radweg queren das Plangebiet. Diese wurden entsprechend in das Konzept des Bebauungsplanes Nr. 1.54 aufgenommen.