Im Jahr 2015 hat die Behörde für Stadtentwicklung und
Wohnen/Hamburg, das Bezirksamt Wandsbek/Hamburg und die Wirtschafts- und
Aufbaugesellschaft Stormarn ein Gutachten beauftragt, das eine gesonderte
gewerbliche Entwicklung unter angemessener Berücksichtigung der Natur- und
Landschaftsschutzes im Grenzbereich der Freien und Hansestadt Hamburg, Bereich
Wandsbek und den Gemeinden Barsbüttel und Stapelfeld untersucht.
In dem v.g. Gutachten wurden unterschiedliche gewerbliche
Entwicklungsvarianten diskutiert.
Von Seiten des Gutachterteams wurden insbesondere Flächen
östlich der BAB 1 vorgeschlagen. Diese Variante entspricht nicht den Zielen
der Regionalplanung und der Prioritätensetzung der Gemeinde Barsbüttel.
Weiterhin ist anzumerken, dass die Verfügbarkeit dieser
Flächen kurz- bis mittelfristig nicht gegeben ist und auch mit einem
erheblichen Erschließungsaufwand insbesondere bei der Entsorgung des
auftretenden Schmutz- und Regenwassers zu rechnen ist.
Auch der Erweiterungsbedarf der Krieger Grundstücks GmbH
widerspricht einer Entwicklung östlich der BAB, da die räumliche Nähe zu dem
vorhandenen Betrieb zwingend gegeben sein muss.
Weitere durch das Gutachterteam untersuchte Varianten
nordwestlich der Autobahn wurden aus verschiedenen Gründen sehr kritisch
beurteilt, sodass eine Fläche nordwestlich der Krieger Grundstücks GmbH als
tragfähig vorgeschlagen wurde.
Grundsätzlich teilt die Gemeinde Barsbüttel die Ausführung
des Gutachtens zu den Variantenuntersuchungen, muss aber aufgrund verschiedener
und nachstehend erläuterter Gesichtspunkte das vorgeschlagene Baufeld
modifizieren.
Die Gemeinde Barsbüttel sieht ähnlich wie das Gutachten, die
Entwicklung neuer Gewerbeflächen im Anschluss an die Betriebsstätte der Krieger
Grundstücks GmbH. Doch abweichend von der Ausweisung eines schmalen
Gewerbebandes, das keine wirtschaftliche Lösung darstellt, sollte der Hinweis
des Gutachters aufgegriffen werden, das Geländerelief mit der höchsten Erhebung
nordöstlich der Krieger Grundstücks GmbH keiner baulichen Entwicklung
zuzuführen, da dies das Landschaftsbild zu sehr beeinträchtigt.
Den widersprüchlichen Ausführungen des Gutachtens ist hierbei
nur teilweise zu folgen, da das Gutachten den östlich des Möbelmarktes
gelegenen Höhenpunkt (50 m ü.N.N.) sowie eine bestehende Wasserscheide
überplant. Ein derartiger Eingriff in das Landschaftsbild wird seitens der
Gemeinde Barsbüttel nicht verfolgt. Auf die mögliche Planungsalternative
südlich der BAB 1, die von dem Gutachten ebenfalls in Betracht gezogen wird,
besitzt die Gemeinde Barsbüttel hinsichtlich der Grundstücksverhältnisse keine
kurzfristige Zugriffsmöglichkeit.
Gemäß Gutachten sollte im Rahmen der weiteren
Detailplanung eine Variante entwickelt werden, die zwischen den beiden vom
Gutachterteam entwickelten Vorschlägen vermittelt (Länderübergreifende und
interkommunale Gewerbeflächenentwicklung Hamburg-Wandsbek - Kreis Stormarn, S.
53, Stand Dezember 2015).
Zur Vermeidung des v.g. Eingriffes in das Landschaftsbild
sieht die Gemeinde eher eine verträgliche Lösung nordwestlich der Krieger
Grundstücks GmbH, in diesem Bereich kann sich die Betriebsstätte der Krieger
Grundstücks GmbH auf dem 2m tieferliegenden Gelände entwickeln und die weiteren
GE-Flächen werden nach Westen verschoben auf die tiefer liegenden Flächen. Auf
der von der Gemeinde favorisierten Fläche kann über eine flächensparende
Erschließung, Höhenstaffelung der Gebäude und einer Begrünung das Gebiet
landschaftsverträglich angelegt werden.
Im Ergebnis einer Alternativenprüfung spricht die Ausweisung
weiterer gewerblicher Bauflächen nordwestlich des bestehenden Möbelhauses:
·
Erweiterung
der Krieger GmbH problemlos möglich, direkte Anbindung an das vorhandene Betriebsgelände,
·
Gute
Anbindung an vorhandene Ver- und Entsorgungseinrichtungen,
·
Flexible
und kundengerechte Baufeldeinteilung möglich,
·
Beidseitige
Erschließung (wirtschaftlich)
·
Topografisch
gute Einbindung, ein Abstand zu dem Geländehochpunkt im Nord-Osten wird
gehalten,
·
Flächenverfügbarkeit
ist gewährleistet, Umsetzung der Maßnahme gesichert.