Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3 Geltungsbereich und Bestandsbeschreibung

Die Gemeinde Barsbüttel liegt unmittelbar östlich der Landesgrenze zu Hamburg im süd­lichen Teil des Kreises Stormarn.

Der Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 25,7 ha. Die Lage des Plangebietes kann dem dieser Begründung vorausgehenden Lage­plan entnommen werden.

Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet:

„Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg"

Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand der Gemeinde Barsbüttel.

Die Fläche wird im Westen, Norden sowie Osten von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt. Unmittelbar südlich grenzt das Gelände des Möbelhauses Höffner an. Die Rahlstedter Straße bindet das Plangebiet südlich an die Kreisstraße 80 sowie die Autobahn A1 und somit unmittelbar an die überregionale Infrastruktur an.

Innerhalb des Plangebietes befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen sowie lineare Gehölzstrukturen entlang der bestehenden Wege.

4 Planungsziel

Die Gemeinde Barsbüttel hat sich bereits im Jahr 2012 im Rahmen eines Zielabweichungs­verfahrens mit dem Bedarf zusätzlicher Gewerbeflächen auseinandergesetzt. Wie schon in den Unterlagen aus dem Jahr 2012 dargestellt, benötigt die Gemeinde Barsbüttel kurzfristig Erweiterungsflächen zur Expansion ortsansässiger Unternehmen. Hinzu kommt noch, dass die Firma Krieger Grundstücks GmbH für ihren Betrieb eine Erweiterungsfläche von rd. 3 ha benötigt. Es sind Lager- und Logistikflächen geplant, um die Auslieferung von Waren in Barsbüttel zu zentralisieren. Eine Erweiterung der Verkaufs­flächen ist mit der Planung ausdrücklich nicht verbunden. Um die mit der Landesplanung abge­stimmte Entwicklungsgröße von insgesamt 15 ha beizubehalten, umfasst die nördlich der Erweiterungsfläche Krieger Grundstücks GmbH geplante Gewerbefläche 12 ha.

Im Jahr 2017 wurde durch die Gemeinde Barsbüttel ein Antrag auf Wiederaufnahme des Zielabweichungsverfahrens gestellt.

Mit Schreiben von … wurde der Gemeinde Barsbüttel eine Genehmigung auf Zielabweichung im Rahmen der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes erteilt.

5 Standortwahl und Umfang der baulichen Entwickklung

Im Jahr 2015 hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen/Hamburg, das Bezirksamt Wandsbek/Hamburg und die Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn ein Gutachten beauftragt, das eine gesonderte gewerbliche Entwicklung unter angemessener Berück­sichtigung der Natur- und Landschaftsschutzes im Grenzbereich der Freien und Hansestadt Hamburg, Bereich Wandsbek und den Gemeinden Barsbüttel und Stapelfeld untersucht.

In dem v.g. Gutachten wurden unterschiedliche gewerbliche Entwicklungsvarianten dis­kutiert.

Von Seiten des Gutachterteams wurden insbesondere Flächen östlich der BAB 1 vor­ge­schlagen. Diese Variante entspricht nicht den Zielen der Regionalplanung und der Prioritäten­setzung der Gemeinde Barsbüttel.

Weiterhin ist anzumerken, dass die Verfügbarkeit dieser Flächen kurz- bis mittelfristig nicht gegeben ist und auch mit einem erheblichen Erschließungsaufwand insbesondere bei der Entsorgung des auftretenden Schmutz- und Regenwassers zu rechnen ist.

Auch der Erweiterungsbedarf der Krieger Grundstücks GmbH widerspricht einer Entwicklung östlich der BAB, da die räumliche Nähe zu dem vorhandenen Betrieb zwingend gegeben sein muss.

Weitere durch das Gutachterteam untersuchte Varianten nordwestlich der Autobahn wurden aus verschiedenen Gründen sehr kritisch beurteilt, sodass eine Fläche nordwestlich der Krieger Grundstücks GmbH als tragfähig vorgeschlagen wurde.

Grundsätzlich teilt die Gemeinde Barsbüttel die Ausführung des Gutachtens zu den Variantenuntersuchungen, muss aber aufgrund verschiedener und nachstehend erläuterter Gesichtspunkte das vorgeschlagene Baufeld modifizieren.

Die Gemeinde Barsbüttel sieht ähnlich wie das Gutachten, die Entwicklung neuer Gewerbeflächen im Anschluss an die Betriebsstätte der Krieger Grundstücks GmbH. Doch abweichend von der Ausweisung eines schmalen Gewerbebandes, das keine wirtschaftliche Lösung darstellt, sollte der Hinweis des Gutachters aufgegriffen werden, das Geländerelief mit der höchsten Erhebung nordöstlich der Krieger Grundstücks GmbH keiner baulichen Entwicklung zuzuführen, da dies das Landschaftsbild zu sehr beeinträchtigt.

Den widersprüchlichen Ausführungen des Gutachtens ist hierbei nur teilweise zu folgen, da das Gutachten den östlich des Möbelmarktes gelegenen Höhenpunkt (50 m ü.N.N.) sowie eine bestehende Wasserscheide überplant. Ein derartiger Eingriff in das Landschaftsbild wird seitens der Gemeinde Barsbüttel nicht verfolgt.  Auf die mögliche Planungsalternative südlich der BAB 1, die von dem Gutachten ebenfalls in Betracht gezogen wird, besitzt die Gemeinde Barsbüttel hinsichtlich der Grundstücksverhältnisse keine kurzfristige Zugriffsmöglichkeit.

Gemäß Gutachten sollte im Rahmen der weiteren Detailplanung eine Variante entwickelt werden, die zwischen den beiden vom Gutachterteam entwickelten Vorschlägen vermittelt (Länderübergreifende und interkommunale Gewerbeflächenentwicklung Hamburg-Wandsbek - Kreis Stormarn, S. 53, Stand Dezember 2015).

Zur Vermeidung des v.g. Eingriffes in das Landschaftsbild sieht die Gemeinde eher eine verträgliche Lösung nordwestlich der Krieger Grundstücks GmbH, in diesem Bereich kann sich die Betriebsstätte der Krieger Grundstücks GmbH auf dem 2m tieferliegenden Gelände entwickeln und die weiteren GE-Flächen werden nach Westen verschoben auf die tiefer liegenden Flächen. Auf der von der Gemeinde favorisierten Fläche kann über eine flächensparende Erschließung, Höhenstaffelung der Gebäude und einer Begrünung das Gebiet landschaftsverträglich angelegt werden.

Im Ergebnis einer Alternativenprüfung spricht die Ausweisung weiterer gewerblicher Bauflächen nordwestlich des bestehenden Möbelhauses:

· Erweiterung der Krieger GmbH problemlos möglich, direkte Anbindung an das vorhandene Betriebsgelände,

· Gute Anbindung an vorhandene Ver- und Entsorgungseinrichtungen,

· Flexible und kundengerechte Baufeldeinteilung möglich,

· Beidseitige Erschließung (wirtschaftlich)

· Topografisch gute Einbindung, ein Abstand zu dem Geländehochpunkt im Nord-Osten wird gehalten,

· Flächenverfügbarkeit ist gewährleistet, Umsetzung der Maßnahme gesichert.