Ziele
und Inhalte der 40. Änderung des Flächennutzungsplans
Die Gemeinde Barsbüttel plant
die Entwicklung von gewerblichen Bauflächen im nördlichen Anschluss an das
vorhandene Gewerbegebiet Barsbüttel Nord. Die
Entwicklung der neuen Gewerbeflächen erfolgt, um den Bedarf an
Betriebserweiterungen und -verlagerungen mehrerer in Barsbüttel ansässiger
Betriebe decken zu können. Das Vorhaben
ist zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der Landesgrenze zur Freien und
Hansestadt Hamburg positioniert. Die Erschließung soll von Süden aus über die
Rahlstedter Straße erfolgen. Die überörtliche Wegeverbindung zwischen den
Ortslagen Barsbüttel und Stellau bleibt erhalten und wird zukünftig in einem
Teilabschnitt durch das geplante Gewerbegebiet geführt.
Zum Ausgleich von Eingriffen
in Natur und Landschaft wird in rund 600 m Entfernung zum Vorhabengebiet
zwischen der BAB A1 und einem nach Stellau führenden Wirtschaftsweg eine
Ausgleichsfläche angeboten.
Die Planzeichnung enthält
einen Teilbereich A "Vorhabengebiet" und einen Teilbereich B
"Ausgleichsfläche". Hierin werden folgende für die Umweltbelange
relevante Darstellungen getroffen:
Teilbereich A
-
Auf den landwirtschaftlichen
Nutzflächen nördlich des Stellauer Wegs, einem Abschnitt des Stellauer Wegs
sowie einer kleinen Fläche südlich des Stellauer Wegs sind gewerbliche
Bauflächen dargestellt
-
Zwischen dem nördlichen Rand der
gewerblichen Bauflächen und der Grenze zur Freien und Hansestadt Hamburg ist
ein 40 m breiter Saumstreifen als Grünfläche "Gliederungsgrün"
ausgewiesen
-
Eine Fläche im Osten des
Plangebiets sowie ein im Westen gelegener Abschnitt des Stellauer Wegs
verbleiben als Fläche für die Landwirtschaft
-
Durch das Vorhabengebiet verläuft
ein überörtlicher Weg bzw. Hauptweg, welcher den südwestlichen Abschnitt des
Stellauer Wegs und den nordöstlich gelegenen Wirtschaftsweg nach Stellau
miteinander verbindet
-
Südlich des Stellauer Wegs sind
zwei Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung
"Regenrückhaltebecken" dargestellt
-
Südlich des Stellauer Wegs sind
"Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft" ausgewiesen.
Teilbereich B
-
Der Teilbereich B ist mit einer
"Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwickulng von Boden, Natur und Landschaft" versehen.
Als nachrichtliche
Übernahme ist im Teilbereich A beidseitig des Fahrenbergwegs je ein Knick
eingetragen.
Die Begründung gibt
darüber hinaus weitere Auskunft über die geplanten Nutzungen.
Bedarf an Grund und Boden
Der
Plangeltungsbereich Teilbereich A "Vorhabengebiet" umfasst eine
Fläche von 25,7 ha. Hiervon werden rund 15,0 ha als gewerbliche
Bauflächen, 1,0 ha als Flächen für Versorgungsanlagen, 2,0 ha als
öffentliche Grünfläche, 3,6 ha als Flächen für die Landwirtschaft und
4,1 ha als "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" ausgewiesen. Der Teilbereich
B "Ausgleichsfläche" ist rund 4 ha groß und vollständig mit der
Umgrenzung von "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft" versehen.