10.4.3.1 Gesamtplanung
Fortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I 1998 (RP)
Der Plangeltungsbereich liegt innerhalb eines regionalen Grünzugs. Diese Bereiche haben den Zweck unbesiedelte Freiräume langfristig zu schützen und eine ausgewogene Freiraum- und Sied-lungsstruktur zu sichern. In regionalen Grünzügen soll planmäßig nicht gesiedelt werden. Darüber hinaus sind bei allen Planungen, Maßnahmen und Nutzungen die verschiedenen, sich teilweise überlagernden ökologisch wertvollen Bereiche und deren Funktionsfähigkeit zu beachten und von konkurrierenden Nutzungen freizuhalten.
Das geplante Vorhaben steht den Zielen des Regionalen Grünzugs entgegen. Die Gemeinde Bars-büttel hat deshalb für die 40. Änderung des Flächennutzungsplans bereits einen Antrag auf Zielab-weichung gemäß § 4 Abs. 3 des Planungsgesetzes von den Zielen der in Ziff. 4.2 (Regionaler Grünzug, Grünzüge) und Ziff. 5.3 (Siedlungsachsen und besondere Siedlungsräume um Hamburg) gestellt.
Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel
Im Vorhabengebiet (Teilbereich A) gilt derzeit die 19. Änderung des Flächennutzungsplans. Hierin sind die Flächen nördlich des Stellauer Wegs als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Süd-lich des Stellauer Wegs befinden sich "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft". Der Stellauer Weg und der Weg "Fahrenbergweg' sind als Fuß-, Rad- und Wanderweg gekennzeichnet. Im Westen ist der Wasserlauf der Barsbek ausgewie-sen.
Für den Teilbereich B gilt der Ursprungs-Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1977. Hier befinden sich Flächen für die Landwirtschaft.