Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet: „Ortsteil Barsbüttel, KiTa südlich An der Barsbek“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.2.1.6. Schutzgut Pflanzen

UntersuchungsrahmenNutzungs- und Biotoptypen, Biotope, Gesetzlich geschützte Biotope, Natura-2000 Gebiete.
DatengrundlagenLandschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel, 1. Fortschreibung (2017), Ortsbesichtigung im Herbst 2016 zur Überprüfung der aktuell vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen und der gesetzlich geschützten Biotope.
BeschreibungDie Vorhabenfläche wird als Acker genutzt. Am Westrand und am Nordrand, entlang der Straße "An der Barsbek", verlaufen Knicks mit einer Gesamtlänge von rund 150 m. Das nördlich gelegene bebaute Grundstück ist (vermutlich außerhalb des Plangebiets) mit einer Gehölzanpflanzung umgeben. Westlich des Plangebiets befindet sich, getrennt durch einen Wirtschaftsweg, ein Waldstück. Südlich des Plangebiets schließt sich eine eingezäunte und mit einem hochgewachsenen Gehölzsaum eingefasste Fläche mit mehreren Regenrückhaltebecken an. Beachtenswert ist insbesondere der Knick am Westrand. Er bildet entlang des Wegs "Am Ehrenhain" zusammen mit dem westlich gelegenen Wald eine redderartige Situation und enthält alte Eichenüberhälter. Schutzgebiete: Knicks, ausgenommen Waldrandknicks, sind gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Im Westen liegt die Vorhabenfläche innerhalb des 30 m Waldabstands gemäß LWaldG.
VorbelastungAckerbauliche Nutzung.
BewertungBewertungskriterien: Naturnähe, Alter bzw. Ersetzbarkeit, Vorkommen seltener bzw. gefährdeter Arten, Gefährdung / Seltenheit des Biotops. Die Ackerfläche besitzt allgemeine Bedeutung. Den Knicks wird eine besondere Bedeutung zugeordnet.
AuswirkungenDie Ausweisung der rund 0,5 ha großen Fläche als Fläche für den Gemeinbedarf ermöglicht die Überbauung einer Ackerfläche und die Beseitigung von Knicks. Auch für die Anlage des Wanderwegs wird gegebenenfalls ein Knickdurchbruch erforderlich. Die Auswirkungen sind aufgrund der geringfügigen Knicklängen nicht erheblich. Schutzgebiete: Für Eingriffe in Knicks ist eine Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung zu erwirken. Für den Bereich des 30 m-Waldabstands ist eine Bebauung nicht vorgesehen. Eine Waldumwandlung ist demgemäß nicht erforderlich.
Erhebliche Auswirkungen-
Vermeidung von KonfliktenDie Größe der Fläche für den Gemeinbedarf wird auf den tatsächlich anstehenden Bedarf für die benötigte Kindertagesstätte begrenzt. Eine bauliche Entwicklung innerhalb des 30 m Waldabstand ist nicht vorgesehen. Empfehlungen für die nachfolgenden Planungen: Die Knicks sollten, bis auf die für die KiTa-Zufahrt und die Anlage des Wanderwegs erforderlichen Durchbrüche, erhalten bleiben und im Rahmen nachfolgender Planungen gesichert werden.
UntersuchungsrahmenNatura 2000-Gebiete, faunistisches Potential, besonders bzw. streng geschützte Tierarten.
DatengrundlagenLandschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel, 1. Fortschreibung (2017), Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (erneuter Entwurf 2016), Ortsbesichtigung im Herbst 2016 zur Einschätzung der aktuell vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen und der gesetzlich geschützten Biotope.
BeschreibungDie Ackerfläche und die angrenzenden Knicks und Gehölzstreifen bieten vor allem Lebensraumpotenzial für zahlreiche Gehölzbrüter. Aufgrund der Siedlungsnähe und der Ausstattung mit typischen Landschaftselementen der Agrarlandschaft sind Vorkommen allgemein verbreiteter Arten zu erwarten. Die alten Eichenüberhälter am westlichen Gebietsrand können Quartierpotenziale für Fledermauswochenstuben und/oder Winterquartiere darstellen. Der südöstliche Raum von Schleswig-Holstein gilt als Gebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit von Haselmausvorkommen. Für den Plangeltungsbereich und seine nähere Umgebung sind beim LLUR keine Vorkommenshinweise bekannt, jedoch ist das Auftreten einzelner Haselmäuse nicht vollkommen auszuschließen. Durch die Lage der Fläche im Umgebungsbereich von Regenrückhaltebecken besteht die Möglichkeit, dass sich Amphibien im Gebiet aufhalten. Die Ackerfläche bietet allerdings keine besondere Eignung als Amphibienlebensraum. Vor diesem Hintergrund ist lediglich ein gelegentliches Vorkommen einzelner Individuen anspruchsloser Amphibienarten wie Grasfrosch und Erdkröte zu erwarten. Schutzgebiete und -objekte: Die genannten Tiere sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Fledermäuse und die Haselmaus sind darüber hinaus gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt.
VorbelastungDie nördlich angrenzende Bebauung sowie die umgebenden Straßen und Wege bedeuten eine Vorbelastung durch Scheuchwirkung (Bewegung, Lärm).
BewertungBewertungskriterien: Seltenheit des Lebensraums (landesweite, regionale Bedeutung) sowie Vorkommen gefährdeter Arten mit enger Lebensraumbindung. Anspruchsvolle Tierarten sind in dieser siedlungsnahen Agrarfläche nicht zu erwarten. Insgesamt ist dem Gebiet eine allgemeine Bedeutung für das Schutzgut Fauna zuzuordnen.
AuswirkungenMit den geplanten Vorhaben können rund 0,5 ha faunistische Lebensräume allgemeiner Bedeutung mit Gebäuden und Versiegelungen überplant werden. Zusätzlich sind Beeinträchtigungen durch die Anlage der Wegeverbindung (Scheuchwirkung) möglich. Die Auswirkungen sind aufgrund der allgemeinen Bedeutung des faunistischen Potenzials und der nur geringen Flächenbeanspruchung nicht zu erwarten.
Erhebliche Auswirkungen-
Vermeidung von KonfliktenDie Größe der Fläche für den Gemeinbedarf wird auf den tatsächlich anstehenden Bedarf für die benötigte Kindertagesstätte begrenzt. Empfehlungen für die nachfolgenden Planungen: Die Knicks sollten, bis auf die für die KiTa-Zufahrt und die Anlage des Wanderwegs erforderlichen Durchbrüche, erhalten bleiben und im Rahmen nachfolgender Planungen gesichert werden.
UntersuchungsrahmenBiotopverbundsysteme, Schutzgebiete, Arteninventar.
DatengrundlagenLandschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel, 1. Fortschreibung (2017), Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (erneuter Entwurf 2016), Ortsbesichtigung im Herbst 2016 zur Einschätzung der aktuell vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen und der gesetzlich geschützten Biotope.
BeschreibungDie Knicks besitzen aufgrund der allgemein weiten Verbreitung allgemeine Bedeutung. Gegebenenfalls in Altbaumbeständen vorhandene Fledermausquartiere besitzen aufgrund des artenschutzrechtlichen Hintergrundes besondere Bedeutung.
VorbelastungAngrenzende Siedlung.
BewertungBewertungskriterien: Lage in Schutzgebieten und Biotopverbundsystemen der verschiedenen Administrationsebenen sowie aktueller Zustand in Hinsicht auf das Arteninventar. Die Knicks besitzen aufgrund der allgemein weiten Verbreitung allgemeine Bedeutung. Gegebenenfalls in Altbaumbeständen vorhandene Fledermausquartiere besitzen aufgrund des artenschutzrechtlichen Hintergrundes besondere Bedeutung.
AuswirkungenBei Umsetzung des geplanten Vorhabens werden Flächen allgemeiner Bedeutung für die biologische Vielfalt sowie ein Knickabschnitt beseitigt, in dem Bäume mit potenziellen Fledermausquartieren nicht ausgeschlossen werden können. Es sind keine maßgeblichen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu erwarten, da lediglich allgemein verbreitete Strukturen und keine übergeordneten Schutzgebiete oder seltene Lebensräume besonders gefährdeter Arten betroffen sind.
Erhebliche Auswirkungen-
Vermeidung von KonfliktenDie Vermeidungsmaßnahmen für die Pflanzen- und Tierwelt wirken gleichzeitig als Vermeidungsmaßnahmen für die biologische Vielfalt.

8.2.1.9. Schutzgut Landschaft

UntersuchungsrahmenLandschafts- und Ortsbild, Landschaftsbildräume, Landschaftsschutzgebiete.
DatengrundlagenLandschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel, 1. Fortschreibung (2017), Gutachten zur Neufassung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen für die Gemeinde Barsbüttel" (Bielfeldt + Berg 2005), Ortsbesichtigung im Herbst 2016.
BeschreibungDer Landschaftsraum am südlichen Ortsrand von Barsbüttel zeigt sich sehr inhomogen. Im LSG-Teilbereich östlich der Straße "Am AKKU" treffen auf engem Raum verschiedenartige Flächennutzungen wie Landwirtschaft, Wald, Naturschutz, Erholung, Siedlung und Verkehr zusammen. Der vom geplanten Vorhaben betroffene Abschnitt ist optisch bisher relativ wenig durch siedlerische Infrastruktur überprägt. Hier befindet sich eine Ackerfläche, die an drei Seiten von Knicks, Gehölzstreifen und einem Waldstück umgeben ist. Am Nordrand ist der Siedlungsrand wahrnehmbar. Optisch auffällig ist dabei lediglich die südlich der Straße "An der Barsbek" gelegene Mischgebietsbebauung. Die Wohnbebauung nördlich der Straße "An der Barsbek" wird durch den Straßenrandknick optisch versteckt. Schutzgebiete: die Fläche liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiets "Barsbüttel".
VorbelastungLage am Siedlungsrand, bebautes Grundstück südlich der Straße "An der Barsbek".
BewertungBewertungskriterien: Natürlichkeit, Historische Kontinuität sowie Vielfalt. Das Landschaftsbild besitzt aufgrund fehlender besonderer Attraktivität und der teilweisen Überprägung durch den angrenzenden Siedlungsbereich allgemeine Bedeutung.
AuswirkungenMit der geplanten baulichen Entwicklung wird in einen bisher nur wenig von Siedlungskörpern belasteten Landschaftsbildraum an der Barsbek hineingeplant. Damit wird der landschaftliche Charakter dieses Teilraums zunehmend beeinträchtigt. Aufgrund der nur geringen Flächenbeanspruchung und nur geringfügigen Betroffenheit von schützenswerten Landschaftsbestandteilen (randlich sind Knicks in einer Größenordnung von 150 m vorhanden), ist durch die Ausweisung der Baufläche keine großräumige Landschaftsbelastung zu prognostizieren. Schutzgebiete: Mit dem geplanten Vorhaben wird eine Fläche innerhalb des LSG Barsbüttel überplant. Ein Antrag zur Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet für die geplante Wohnbaufläche ist bereits gestellt. Die Inanspruchnahme von Flächen des Landschaftsschutzgebiets wird nicht für erheblich betrachtet, da dieser Landschaftsausschnitt im Gutachten zur Neufassung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen (Bielfeldt + Berg 2005) nicht als landschaftsschutzwürdig eingestuft wurde.
Erhebliche Auswirkungen-
Vermeidung von KonfliktenDie Größe der Fläche für den Gemeinbedarf wird auf den tatsächlich anstehenden Bedarf für die benötigte Kindertagesstätte begrenzt. Empfehlungen für die nachfolgenden Planungen: Die optisch als Abschirmung dienenden randlichen Knicks sollen soweit wie möglich erhalten bleiben und über die verbindliche Bauleitplanung gesichert werden. Der Südrand der KiTa sollte mit Gehölzen eingegrünt werden, damit der hier entstehende Fußweg so gut wie möglich landschaftlich eingebunden wird.

8.2.1.10. Schutzgut Mensch

UntersuchungsrahmenWohngebiete, Erholungsgebiete, Einrichtungen für Freizeit und Erholung, Einrichtungen für Fremdenverkehr und Tourismus.
DatengrundlagenLandschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel, 1. Fortschreibung (2017), Schalltechnische Machbarkeitsstudie zum Neubau einer Kita am Standort An der Barsbek in Barsbüttel (Lairm Consult 2016).
BeschreibungNördlich der geplanten Kindertagesstätte liegt ein großflächiges Wohngebiet. Damit hat die Vorhabenfläche Funktion als landschaftliches Wohnumfeld. Der südlich anschließende Raum ist durch übergeordnete Verkehrswege (Autobahn, Ortsumgehung), Regenrückhalteanlagen und abschirmende Gehölzanpflanzungen geprägt. Die Vorhabenfläche selbst dient derzeit der landwirtschaftlichen Nutzung. Das südlich anschließende Gelände (Gebiet mit Regenrückhaltebecken und Gehölzanpflanzungen) ist mit einem Trampelpfad durchzogen und wird zur Feierabenderholung genutzt. Insgesamt ist der von der Planung betroffen Raum Teil einer großräumigen über Wegeverbindungen und Fußpfade genutzten Erholungslandschaft südlich der Ortslage Barsbüttel. Das Planänderungsgebiet unterliegt den Lärmemessionen des im Süden gelegenen Autobahnkreuzes der Bundesautobahnen A1 und A24 sowie der Ortsumgehung. Gemäß der schalltechnischen Machbarkeitsstudie (Lairm Consult 2016) wurde für den Bereich der geplanten Gemeinbedarfsfläche ein Beurteilungspegel aus Verkehrslärm in einer Höhe von 55-65 dB ermittelt.
VorbelastungSchallimmissionen der Autobahnen A 1 und A 24 sowie der Ortsumgehung.
BewertungBewertungskriterien: Wohnfunktion sowie Erholungswirksamkeit der Landschaft, Gesundheit. Dem betroffenen Raum kommt hinsichtlich der Funktion als landschaftliches Wohnumfeld eine besondere Bedeutung zu. Der Erholungsgenuss südlich der Straße "An der Barsbek" ist durch die Lärmemissionen der Autobahn beeinträchtigt.
AuswirkungenMit der 41. Änderung des F-Plans kann das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen im Ortsteil Barsbüttel erhöht und damit eine Aufwertung der Wohnfunktion südlich der Hauptstraße / Willinghusener Landstraße erreicht werden. Dieses geht zu Lasten des landschaftlichen Wohnumfeldes des Wohngebiets nördlich der Straße "An der Barsbek", da der landschaftliche Freiraum verkleinert wird. Der Erholungswert des am Waldrand verlaufenden Wegs "Zum Ehrenhain" wird beeinträchtigt, da der Blick in den lang gestreckten Talzug zukünftig durch neue Gebäude verstellt wird. Dem gegenüber wird der Talzug der Barsbek allerdings durch die Planung eines in Ost-West-Richtung verlaufenden Wanderwegs erstmals offiziell für die Erholung erschlossen. Dieses Wegstück gehört zu einer geplanten den Ortsrand umlaufenden Wegeverbindung. Damit wird das Schutzgut Mensch / Erholung großräumig gestärkt. Bezüglich des Schutzguts Mensch/Gesundheit ist aufgrund der bestehenden verkehrsbedingten Lärmbelastungen (Autobahnkreuz, Ortsumgehung) eine Beeinträchtigung der geplanten Nutzung als Kindertagesstätte zu erwarten.
Erhebliche AuswirkungenDie geplante Kindertagesstätte liegt in einem Bereich mit bereits vorhandenen erheblichen verkehrsbedingten Lärmbelastungen. Im Rahmen der nachfolgenden Planungen können die Lärmbelastungen durch Schallschutzmaßnahmen voraussichtlich auf ein unerhebliches Maß reduziert werden.
Vermeidung von KonfliktenMaßnahmen für die nachfolgenden Planungen: Im Rahmen der nachfolgenden Planungen wird eine schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der konkret zu erwartenden Lärmbelastung durch den Straßenverkehr durchgeführt. Bei Erfordernis sind gegebenenfalls Schallschutzmaßnahmen einzuplanen um die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse einhalten zu können.