Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet: „Ortsteil Barsbüttel, KiTa südlich An der Barsbek“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.2.2. Schutzgebiete und –objekte

8.2.2.1. Natura 2000-Gebiete

Für Pläne oder Projekte, die zu Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten führen können, ist die Durchführung einer Verträglichkeitsprüfung vorgesehen.

Im Geltungsbereich der 41. Änderung des F-Plans und dessen relevantem Umfeld sind keine Natura 2000-Gebiete vorhanden. Daher ergeben sich durch das Vorhaben auch keine Beeinträchtigungen von Schutzgebieten gemeinschaftlicher Bedeutung.

8.2.2.2. Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG

Am westlichen und nördlichen Gebietsrand befindet sich gesetzlich geschützte Knicks. Sofern im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung eine Beeinträchtigung durch angrenzende Nutzungen nicht über geeignete Festsetzungen vermieden werden kann, ist eine Ausnahme gemäß § 30 (3) BNatSchG i.V. m. § 21 (3) LNatSchG oder eine Befreiung gemäß § 67 BSchG bei der unteren Naturschutzbehörde einzuholen.