Planungsdokumente: 3. Änderung Flächennutzungsplan- Gemeinde Dörpling - erneute TÖB-Beteiligung und erneute Auslegung

Begründung

4.4.2. Schutzgut Boden

Das Plangebiet ist dem Naturraum der Hohen Geest, der Region „Eider-Treene-Niederung“ (692) zuzuordnen (vgl. Landwirtschafts- und Umweltatlas, 2017).

Die Bodenkarte des Geologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (1976) im Maßstab 1: 25.000, Blatt Dellstedt (1722) stellt im westlichen Bereich des Plangebietes den Bodentyp Gley dar. Im östlichen Plangebiet wird der Bodentyp Dwogmarsch dargestellt.

Altlast- bzw. Rüstungsaltlastverdachtsflächen wurden für das Plangebiet nicht festgestellt. Schutzwürdige Böden oder Suchräume nach solchen sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Vorbelastung und Empfindlichkeit

Der Boden im Plangebiet ist durch anthropogene Maßnahmen für die landwirtschaftliche Nutzung verfügbar gemacht worden. Aufgrund der Überformung des Bodens durch landwirtschaftliche Nutzung kommt dem Schutzgut Boden unter Berücksichtigung der Naturnähe und dem gegenwärtigen Zustand des Bodens eine geringe bis allgemeine Bedeutung zu.

Auswirkungen

Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dörpling werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die in Zukunft zu einem Eingriff in den Bodenhaushalt führen könnten und somit der Versiegelung von unbebauter Fläche im Plangebiet ermöglichen würden. Eine Überbauung des Bodens bedeutet einen Verlust der natürlichen Funktionen. Der Umfang der Auswirkungen ist dabei umso größer, je höher der Grad der Funktionserfüllung und je größer die betroffene Bodenfläche ist.

Im Plangebiet werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die in Zukunft eine Versiegelung von Flächen zulassen. Diese erheblichen und damit ausgleichsbedürftigen Beeinträchtigungen werden auf der Bebauungsplanebene berücksichtigt.

4.4.3. Schutzgut Wasser

Das Schutzgut Wasser ist mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung i. S. von § 1 Abs. 5 BauGB so zu entwickeln, dass auch nachfolgenden Generationen ohne Einschränkungen alle Optionen der Gewässernutzung offen stehen. Beim Schutzgut Wasser sind die Bereiche Grundwasser und Oberflächenwasser zu unterscheiden.

Bestandsaufnahme und Bewertung

Grundwasser

Das Plangebiet befindet sich gemäß des interaktiven Landwirtschafts- und Umweltatlasses des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete und bestehender sowie geplanter Wasserschutzgebiete.

Die Abgrenzung der Grundwasserkörper erfolgt nach hydraulischen, geologischen und naturräumlichen Gesichtspunkten. Das Plangebiet befindet sich im Grundwasserkörper „Eider/Treene - Marschen und Niederungen“ (vgl. Landwirtschafts- und Umweltatlas, 2017). Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung wird für diesen Grundwasserkörper gemäß des Landwirtschafts- und Umweltatlas (2017) größtenteils als günstig beurteilt.

Grundwasser ist ein Rohstoff, der sich regenerieren und erneuern kann. Hauptlieferant für den Grundwasservorrat ist versickerndes Niederschlagswasser. Die Grundwasserneubildung ist somit als Zugang von infiltriertem Wasser zum Grundwasser anzusehen, wobei die Versickerung wegen jahreszeitlicher Unterschiede des Niederschlages nicht kontinuierlich erfolgt. Zudem wird die Grundwasserneubildung von der Verdunstung beeinflusst. Die mittlere jährliche Grundwasserneubildung beträgt im Plangebiet etwa 150 mm (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein, 2004).

Vorbelastung und Empfindlichkeit

Die Empfindlichkeit bzw. Gefährdung des Grundwasserkörpers gegenüber Oberflächenversiegelung lässt sich anhand der Grundwasserneubildungsraten festlegen:

  • hohe Empfindlichkeit/Gefährdung:

Grundwasserneubildungsrate > 300 - 400 mm/a im langjährigen Mittel

  • mittlere Empfindlichkeit/Gefährdung:

Grundwasserneubildungsrate > 100 - 300 mm/a im langjährigen Mittel

  • geringe Empfindlichkeit/Gefährdung:

Grundwasserneubildungsrate < 100 mm/a im langjährigen Mittel

Aufgrund der ermittelten Grundwasserneubildungsraten ist die Empfindlichkeit und Gefährdung des Grundwassers gegenüber Flächenversiegelung im Plangebiet als mittel zu bezeichnen. Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung wird im Plangebiet überwiegend als günstig eingeschätzt. Dementsprechend ist die Gefährdung des Grundwassers sowie die Empfindlichkeit gegenüber stofflichen Belastungen als gering bis mittel einzustufen. Eine Vorbelastung des Grundwassers durch die anthropogene Nutzung kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, konkrete Hinweise liegen allerdings nicht vor.

Oberflächenwasser

Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. Nördlich zum Plangebiet angrenzend befindet sich ein Vorfluter des Sielverbandes Tielenau. Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Es erfolgt im Weiteren keine nähere Betrachtung.

Auswirkungen

Durch die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dörpling werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die zu einer zusätzlichen Versiegelung von Flächen im Plangebiet und somit zu einem höheren Oberflächenabfluss sowie einer Reduzierung der Oberflächenversickerung und der Grundwasserneubildung führen können. Die Reduzierung der Grundwasserneubildung und auch stoffliche Belastungen wirken sich zwangsläufig auf die Verfügbarkeit des Grundwassers aus.

Durch die Ausweisung eines Sonstiges Sondergebiet -SO- mit der Zweckbestimmung Gerüstbau/landwirtschaftliches Lohnunternehmen werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, durch die baubedingte Beeinträchtigungen entstehen. Diese beschränken sich jedoch punktuell auf das nähere Umfeld der geplanten Baumaßnahme. Generell wird durch den Abtrag des Oberbodens die Filtereigenschaft des Bodens stark eingeschränkt. Somit entsteht eine erhöhte Kontaminierungsgefahr des Grundwassers. Unfälle mit Betriebsstoffen während der Bauphase stellen deswegen eine Gefährdung dar. Der Boden soll jedoch nicht flächendeckend, sondern nur in den Bereichen, in denen Fundamente für bauliche Anlagen erforderlich sind, abgetragen werden. Es ist davon auszugehen, dass das Ausmaß baubedingter Beeinträchtigungen durch sachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gering gehalten wird. Allgemein gilt neben der Schadstoffimmission und der Versiegelung von Flächen die Freilegung des Grundwassers als entscheidende Gefährdung des Grundwassers. Bei fachgerechter Ausführung sind bei den Baumaßnahmen keine negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Es verbleibt ein potentielles Restrisiko bezüglich Schadstoffeinträge in den Untergrund bzw. in den Entwässerungsgraben.

4.4.4. Schutzgut Flora- und Fauna

Im Plangebiet erfolgte am 07. März 2017 eine Kartierung der Biotop- und Nutzungstypen. Das Plangebiet wird zurzeit als landwirtschaftliche Grünlandfläche intensiv genutzt. Westlich des Plangebietes befindet sich ein Knick, dessen Baumschicht vor allem aus Eschen und einer Eiche (BHD 50 cm) besteht. In der Strauchschicht sind Brombeeren, Holunder, und Weißdorn vorzufinden. Dieser Knick ist auch im Landschaftsplan der Gemeinde Dörpling festgestellt und als mittelwertig eingestuft. Südlich des Plangebietes befand sich gemäß des Kreises Dithmarschen ebenfalls ein Knick, der ohne entsprechende Beantragung beseitigt wurde (AZ: 221.680.41/2/00959 vom 29.11.2016). Im gültigen Landschaftsplan der Gemeinde ist dieser "Knick" nicht als solcher dargestellt, sondern als Gehölzstreifen.

Vorbelastung und Empfindlichkeit

Allgemein muss bei dem Schutzgut Flora und Fauna grundsätzlich von einer hohen Empfindlichkeit bzw. Gefährdung gegenüber Lebensraumverlust, -zerschneidung oder -zerstörung ausgegangen werden.

Im Plangebiet sind die Lebensräume von Tieren und Pflanzen aktuell durch die intensive Nutzung beeinträchtigt. Landwirtschaftlich intensiv genutzte Standorte werden hinsichtlich ihrer Standortbedingungen, wie Wasser- und Nährstoffhaushalt, nivelliert. Vorbelastungen auf das Schutzgut sind ferner durch die verkehrlichen Strukturen, durch Schadstoffeinträge, Lärmbelastung und Verbrauch von Lebensräumen.

Auswirkungen

Durch die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dörpling werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die eine vermehrte Versiegelung zulassen. Durch diese vermehrte Versiegelung kommt es dazu, dass Vegetationsbestände dauerhaft zerstört werden. Bei den Biotop- und Nutzungstypen im Plangebiet, die bau-, und/oder anlagebedingt beeinträchtigt werden, handelt es sich vornehmlich um solche mit einer geringen Bedeutung, so dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen ebenfalls als gering einzustufen sind. Dennoch kommt es insgesamt zu erheblichen und damit ausgleichsbedürftigen Beeinträchtigungen, die detaillierter auf B-Plan Ebene abgearbeitet werden.