4. Änderung des B-Planes Nr. 74 "Schleiterrassen" für notwendige Stützwände; hier: Beteiligung nach § 4 (2) BauGB, öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Kappeln
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-LandPlanungsanlass
Mit der textlichen 4. B-Plan-Änderung wird die Zulässigkeit von notwendigen Stützwänden ermöglicht. Außerdem wird die maximale Höhe von Einfriedigungen festgesetzt. Die B-Plan-Änderung wird als B-Plan der Innenentwicklung im Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Auf die frühzeitigen Beteiligungsverfahren und einen Umweltbericht wird daher verzichtet.
Ansprechperson
Elke von Hoff
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