1. Anlass und Ziele der Planung
Entsprechend den Vorgaben des Ursprungsbebauungsplanes Nr. A2 wurden die Grundstücke 'Ahornweg' Nr. 45 bis 51 in einer offenen Bauweise bebaut. Die Grundstückseigentümer dieser Grundstücke sind mit dem Wunsch an die Gemeinde getreten, die zweite Reihe auf den verhältnismäßig tiefen Grundstücken im Sinne einer Nachverdichtung bebauen zu dürfen. Eine weitere Ausnutzung der Grundstücke ist auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. A2 nicht möglich, da die Baufenster bereits vollständig ausgefüllt sind.
Die Gemeinde beabsichtigt mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A2 eine Nachverdichtung und somit vier zusätzliche Baugrundstücke im Innenbereich zu ermöglichen.
Mit der Planung wird das folgende städtebauliche Ziel verfolgt:
- Schaffung von Baugrundstücken, um den örtlichen Bedarf an Wohnraum zu decken.