Planungsdokumente: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bosau

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2. Bestandsaufnahme

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 26 befindet sich östlich des Ortsrandes von Bosau und umfasst im westlichen Geltungsbereich einen Teilabschnitt der Straße „Bicheler Berg“ – die in diesem Bereich von Norden nach Süden verläuft - und einen davon östlich angrenzenden Knick. Der überwiegende Flächenanteil stellt jedoch einen Teil einer intensiv genutzten und groß parzellierten Ackerfläche dar. Im Norden auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich ein kleiner Quellwald mit Erle und Esche, der ein gesetzlich geschütztes Biotop darstellt. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Straße „Bicheler Berg“, die dort von Westen nach Osten verläuft. Zwischen dem südlichen „Bicheler Weg“ und dem Acker befindet sich ein Knick im Geltungsbereich, der mit einem weiteren Knick außerhalb des Plangebietes einen Redder bildet. Der Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung erstreckt sich weiter nach Norden bis an das gesetzlich geschützte Biotop, welches eine Bachschlucht mit Hang-Schluchtwald darstellt.

Abb.: Ausschnitt Luftbild, Digitaler Atlas Nord, mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 (orange gestrichelt) und der 2. Flächennutzungsplanänderung (rot)

3. Begründung der Planinhalte

3.1. Flächennutzungsplanänderung

Im Rahmen der 2. Flächennutzungsplanänderung wird der gesamte Bereich östlich der Straße Bicheler Berg als Wohnbaufläche dargestellt. Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung wird parallel dazu der Bebauungsplan Nr. 26 aufgestellt, da die damit verbundene Schaffung von etwa 18 Baugrundstücken der aktuellen Nachfrage entspricht. Die nördlichen Flächen sollen im Rahmen der Aufstellung eines eigenen Bebauungsplans zu gegebener Zeit entwickelt werden. Für die Überplanung der südlichen Hälfte spricht derzeit, dass die Flächen sich im Besitz eines einzigen Vorhabenträgers befinden und die Flächen unproblematisch hinsichtlich der Oberflächenwasserbeseitigung sind, da hier versickerungsfähiger Boden vorhanden ist.

Flächenzusammenstellung 2. Flächennutzungsplanänderung

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 26 hat eine Größe von ca. 21.600 m², die Flächennutzungsplanänderung betrifft eine Fläche von 51.865 m².