54. F-Plan-Änderung "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB
Kappeln
Verfahrensschritt
Beschlussfassung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-LandPlanungsanlass
Auf dem vorhandenen Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3, soll auf den Plattformen sowohl ein öffentlich zugängliches Hafenbistro, als auch ein Hafenmeisterbüro errichtet werden. Dafür wird der Bereich, der bisher im F-Plan als Wasserfläche-Sportboothafennutzung- dargestellt ist, in ein Sondergebiet -Hafenbistro- umgewandelt.
Im Parallelverfahren dazu wird der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 93 aufgestellt.
Ansprechperson
Elke von Hoff, Jana Becker
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