Planungsdokumente: 5. Änderung des B-Planes Nr. 74 "Schleiterrassen" für das zentral gelegene WA-10-Gebiet; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

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5. Bodenordnende Maßnahmen und Finanzierung

Die Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden vom Vorhabenträger übernommen, so dass der Stadt diesbezüglich keine Kosten entstehen.

Bodenordnende Maßnahmen, die über privatrechtlichen Grunderwerb hinausgehen, sind zur Verwirklichung der Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht notwendig.

6. Beschluss über die Begründung

Die Stadtvertretung der Stadt Kappeln hat die Begründung in der Sitzung am………………………gebilligt.

Kappeln, den ...........................

......................................................................

(J. Stoll) Bürgermeister

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