5. Änderung F-Plan der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück

Rabenkirchen-Faulück

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-Land

Planungsanlass

Im Mai 2020 hat die Gemeinde Rabenkirchen-Faulück den B-Plan Nr. 9 beschlossen und parallel die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt, um an diesem Standort die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses zu ermöglichen. Das Vorhaben wurde zwischenzeitlich realisiert.

Zur Stärkung des gemeindlichen Zentrums beabsichtigt die Gemeinde im Südwesten des Feuerwehrgerätehauses einen Spielplatz einzurichten. Mit der Änderung und Erweiterung des B-Planes sollen die dementsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Ansprechperson

Fachliche Rückfragen:

Jana Schulz Bauverwaltung Kappeln

Datenschutzbeauftragter:

Alexander Schäfer

datenschutz@schleswig.de

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