5.2. Schutzgut Biotop-, Natur und Artenschutz
- Derzeitiger Zustand/Vorbelastungen
Das Grundstück befindet sich in einer exponierten Lage oberhalb der Strand-promenade von Surendorf und im Norden grenzt unmittelbar ein Steilhang der Ostseesteilküste an, der als geschütztes Biotop (§ 21 Abs. 1 Nr. 5) ausgewiesen wurde (siehe Landschaftsplan Schwedeneck und 2. Änderung B Plan Nr. 14). Da es sich, auch wegen der vorgelagerten Bebauung, hier nicht um ein aktives Kliff handelt, besteht kein besonderer Geotop-Schutz.
Südwestlich des betroffenen Grundstücks grenzt unmittelbar ein nach § 21 LNatSchG geschützter Knick an und schirmt dort den öffentlichen Parkplatz ab.
Weitere naturschutzrechtliche Schutzgebiete sind nicht betroffen: Das FFH- Gebiet Südküste der Eckernförder Bucht und vorgelagerte Flachgründe sind durch die Maßnahmen nicht betroffen.
Auf dem Grundstück befinden sich 4 Einzelbäume und zur Straße eine Hecke aus Laubgehölzen, die auch aus Gründen des Landschaftsbildes erhalten werden sollen.
- Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Die Änderung des B-Planes führt zu keinen Eingriffen in Gehölz- oder Baumstrukturen. Auch das besonders geschützte Biotop Steilhang bleibt mit einer Pufferzone von der Bebauung ausgenommen
- Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung ändert sich nichts am Bestand
- Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Für diesen Teil des Naturhaushaltes werden keine Ausgleichsmaßnahmen benötigt, da nur Rasenflächen von baulichen Erweiterungen betroffen werden.