Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Schwedeneck für das Gebiet der Surf- und Segelschule im Bereich des Campingplatzes Surendorf (Fl.St. 28/4 und 28/7 tlw., Flur 1, Gem. Surendorf)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.2. Schutzgut Biotop-, Natur und Artenschutz

  • Derzeitiger Zustand/Vorbelastungen

Das Grundstück befindet sich in einer exponierten Lage oberhalb der Strand-promenade von Surendorf und im Norden grenzt unmittelbar ein Steilhang der Ostseesteilküste an, der als geschütztes Biotop (§ 21 Abs. 1 Nr. 5) ausgewiesen wurde (siehe Landschaftsplan Schwedeneck und 2. Änderung B Plan Nr. 14). Da es sich, auch wegen der vorgelagerten Bebauung, hier nicht um ein aktives Kliff handelt, besteht kein besonderer Geotop-Schutz.

Südwestlich des betroffenen Grundstücks grenzt unmittelbar ein nach § 21 LNatSchG geschützter Knick an und schirmt dort den öffentlichen Parkplatz ab.

Weitere naturschutzrechtliche Schutzgebiete sind nicht betroffen: Das FFH- Gebiet Südküste der Eckernförder Bucht und vorgelagerte Flachgründe sind durch die Maßnahmen nicht betroffen.

Auf dem Grundstück befinden sich 4 Einzelbäume und zur Straße eine Hecke aus Laubgehölzen, die auch aus Gründen des Landschaftsbildes erhalten werden sollen.

  • Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen

Die Änderung des B-Planes führt zu keinen Eingriffen in Gehölz- oder Baumstrukturen. Auch das besonders geschützte Biotop Steilhang bleibt mit einer Pufferzone von der Bebauung ausgenommen

  • Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung ändert sich nichts am Bestand

  • Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Für diesen Teil des Naturhaushaltes werden keine Ausgleichsmaßnahmen benötigt, da nur Rasenflächen von baulichen Erweiterungen betroffen werden.

5.3. Schutzgut Bodenhaushalt und Fläche

  • Derzeitiger Zustand/Vorbelastungen

Das heutige Grundstück (ca. 484 m²) weist bereits eine Überbauung von Haupt- und Nebengebäude von ca. 104 m² auf. Hinzu kommen Nebenanlagen wie Sitzplätze Zufahrten und Wegeflächen, so dass gegenwärtig mit einer Überbauung von mind. 135 m² zu rechnen ist.

  • Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen

Zukünftig soll die überbaubare Grundfläche (GR) mit 180 m² festgeschrieben werden. Hinzu kommt die Erweiterung um 50% für Nebenanlagen, so dass mit 270 m² überbaubarer Fläche zu rechnen ist. Damit erhöht sich die versiegelte Bodenfläche auf dem Grundstück um voraussichtlich 135 m² und wird damit verdoppelt.

  • Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung ändert sich nichts am Bestand

  • Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Daraus leitet sich nach dem IM-Erlass eine zusätzliche Ausgleichsnotwenigkeit für den Bodenhaushalt von 67,5 m ² ab, der mit dem Faktor 0,5 berechnet wurde.

Ausgleichsmaßnahme A 1 = 67,5 m² : Der Ausgleich von 68 m² soll mit der Verrechnung des Ökokontos Boholm in der Gemeinde Rieseby (Eigentümer S.Sauer) erfolgen. Dieses Ökokonto wurde mit Bescheid vom 4.4.2017 von der UNB des Kreises Rendsburg- Eckernförde (AktZ 67.20.35 –Rieseby-4) anerkannt.

Außerdem sind zur Vermeidung und Minderung der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Schutz des Oberbodens nach § 202 BauGB und DIN 18915
  • Beseitigung von baubedingten Verdichtungen des Bodens
  • Trennung von Ober- und Unterboden, fachgerechter Wiedereinbau im B-Plangebiet ohne Vermischung der Bodenschichten (z.B. für Verwallungen, Grünflächen)
  • Beschränkung von Baustellenverkehr, Baustraßen, Baustelleneinrichtungen etc. auf dem Bereich der Baufelder außerhalb der geplanten bzw. bestehenden Grünflächen zur Vermeidung weiterer Verdichtungen und Beeinträchtigungen von Böden
  • Bodenmanagement: vorausschauende Planung bei der Abwicklung der Bauvorhaben zum eingriffsnahen Wiedereinbau von Aushubboden, Bodenbewegungen sollen minimiert werden
  • Flächensparende Lagerung von Baumaterialien, Erdaushub etc.
  • Anlage von Stellplätzen, Zufahrten und Wegen mit geringer Frequentierung in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise

5.4. Schutzgut Wasserhaushalt

  • Derzeitiger Zustand/Vorbelastungen

Es bestehen weder Oberflächen- noch besondere Grundwasserverhältnisse im Plangebiet.

  • Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen

Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes sind gegenwärtig nur durch die kleinflächige, zusätzliche Bodenversiegelung von ca. 135 m² nicht zu erwarten.

  • Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung ändert sich nichts am Bestand

  • Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Daraus leitet sich nach dem IM-Erlass eine zusätzliche Ausgleichsnotwenigkeit für den Bodenhaushalt von 67,5 m ² ab, der mit dem Faktor 0,5 berechnet wurde.