5.10. Allgemein verständliche Zusammenfassung
In der nachfolgenden Tabelle werden die oben beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zusammengefasst und im Hinblick auf ihre Auswirkungen bewertet. Dabei werden die folgenden 3 Bewertungskategorien verwendet:
Umweltverträglich: Die Planung hat nur unerhebliche (= geringe oder nicht feststellbare) nachteilige Umweltauswirkungen.
Erhebliche Auswirkungen: Es ist mit deutlichen Beeinträchtigungen von Schutzgütern zu rechnen. Für eine sachgerechte Abwägung ist eine sorgfältige Auseinandersetzung mit diesen Planungsfolgen erforderlich. Um die Auswirkungen auszugleichen, sind geeignete Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen vorzusehen.
Nicht umweltverträglich: Es sind schwerwiegende Umweltauswirkungen zu erwarten, z.B. infolge von Grenzwert- / Richtwertüberschreitungen oder sonstiger Nichterfüllung konkreter gesetzlicher Anforderungen.
Schutzgut | Bewertung |
5.1 Mensch | Die Entwicklung eines vorhandenen Sonderbaufläche Erholungsgebiets betrifft ein bereits bebautes Grundstück auf dem vorwiegend bauliche Veränderungen geplant sind. Auch während der Bauphase wird es zu geringen Beeinträchtigungen durch Baustellenverkehr, Baulärm und Staubentwicklung geben. Insgesamt werden die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch als umweltverträglich eingestuft. |
5.2 Pflanzen und Tiere (Artenschutz) | Die vorhandenen geschützten Landschaftselemente wie Bäume, Knick und der Steilhang der gleichzeitig als Steilufer im Sinne des Küstenschutzes gilt werden weitgehend in die Planung integriert und über die Festsetzungen des Bebauungsplanes gesichert. Unter der Voraussetzung einer Einhaltung von Pufferstreifen und entsprechenden Kompensation für die Bodenbeeinträchtigungen werden somit die Auswirkungen auf Flora und Fauna als umweltverträglich eingestuft. |
5.3 Boden | Aufgrund der zusätzlichen neuen Bodenversiegelungen (von ca. 135 m²) durch geplante Hochbauten, sind die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden als erheblich einzustufen. Das Ausgleichserfordernis wurde für das geplante Eingriffsgebiet ermittelt und es wird eine Verrechnung von 68 m² mit dem Ökokonto Boholm in der Gemeinde Rieseby vereinbart . |
5.4. Wasser | Durch zusätzliche Bodenversiegelungen (vgl. Kap.5.3) kommt es allerdings zur Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate. Die bisher absehbaren Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser werden aufgrund der Quantität aber als umweltverträglich bewertet. |
5.5 Klima/Luft | In Hinblick auf den Klimaschutz sind kaum Veränderungen auf dem Grundstück geplant. Ausgleichend für das Klima wirken teilweise die vorhandenen und geplanten Ausgleichs- und Bepflanzungsmaßnahmen. Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Klima/Luft werden als umweltverträglich eingestuft. |
5.6 Landschaft/ Landschaftsbild | Das Landschaftsbild wird durch die Ergänzung der Hochbauten innerhalb der Sonderbaufläche verändert und es sind z.T. Auswirkungen zu erwarten. Als Vermeidungsmaßnahmen sind auch Eingrünungen und Einzelbaumpflanzungen vorgesehen. Vorhandene Knicks und Einzelbäume werden über die Festsetzungen des B-Planes mit Knickschutzstreifen gesichert, Somit wird die Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaftsbild als umweltverträglich eingestuft. |
5.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter | Das geplante Baugebiet liegt formal in der Nutzungsverbotszone eines Küsten- Steilufers. Dies wird vom LKN-SH mit einer Breite von 50 Metern landwärts der oberen Böschungskante berechnet. Außerdem liegt das überplante Gebiet mit seiner Südhälfte innerhalb eines Archäologischen Interessengebietes. Die Beeinträchtigungen werden durch Reduzierung bzw. Verlegung der Baulinien vermindert. Außerdem wird das Archäologische Landesamt SH bei der Bauausführung hinzugezogen. Die bisher absehbaren Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter werden daher als weitgehend erheblich bewertet. |
Tabelle 1 : Zusammenfassende Bewertung der Schutzgüter
Im Hinblick auf die intern und extern des Geltungsbereiches vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen werden die Auswirkungen der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Surendorf zusammenfassend als umweltverträglich eingestuft.