Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Schwedeneck für das Gebiet der Surf- und Segelschule im Bereich des Campingplatzes Surendorf (Fl.St. 28/4 und 28/7 tlw., Flur 1, Gem. Surendorf)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Bauweise

Um die geplante Nutzung zu ermöglichen, wird eine abweichende Bauweise festgesetzt. Zu den Grundstücksgrenzen im Norden und im Südwesten ist die Unterschreitung der Abstandsflächen entsprechend des festgesetzten Baufensters zulässig. Die angrenzenden Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde und sind aufgrund der bestehenden Nutzung auch langfristig nicht für eine Bebauung vorgesehen.

Überbaubare Grundstücksfläche (§ 23 BauNVO)

Die Baugrenze wird zur Sicherung einer geordneten Bebauung und Verhinderung des Heranrückens der Bebauung an die erschließungsseitige Grundstücksgrenze im Plangebiet festgesetzt.

4.2. Örtliche Bauvorschriften