4.2.1. Gestaltung baulicher Anlagen
Durch die örtlichen Bauvorschriften wird der Verwendung von auffälligen Materialien und Farben vorgebeugt und dem Landschaftsbild Rechnung getragen. Die Festsetzungen zu Vor- und Rücksprüngen schaffen eine gegliederte Fassade und ein kleinteiligeres Erscheinungsbild des Baukörpers.