10. Hinweise
Im Norden an den Geltungsbereich angrenzend verläuft der Vorfluter III / Freidorfer Au des Wasser und Bodenverbandes Fuhlensee-Bülk. Die Ausweisung der Baufelder in den angrenzenden Grundstücken ist in Abstimmung mit dem Wasser- und Bodenverband geschehen. Darüber hinaus ist bei Bauvorhaben die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes zu beachten.