Planungsdokumente: 3. Änderung F-Plan Gemeinde Dörpling

Begründung

4.4.8. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Es sind keine relevanten, über die bereits beschriebenen Auswirkungen hinausgehenden Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern erkennbar.

4.5. Alternative Planungsmöglichkeiten

Planungsalternative

Grundsätzlich wäre es wünschenswert die Flächenausweisung im Innenbereich anzusiedeln, um die Neuversiegelung von landwirtschaftlich genutzten Flächen zu vermeiden. Im Hinblick auf die spezifische Lage des Standortes, die für eine Optimierung der betrieblichen Abläufe unerlässlich ist, ist die Wahl der gegenüberliegenden Fläche alternativlos.

Im Durchführungsvertrag zum verbindlichen Bebauungsplanes wird eine Rückbauoption für den Fall der Aufgabe der genehmigten Nutzung eingefügt. Hierdurch wird der bauplanungsrechtlich vorgegebene Schutz des Außenbereiches vor Zersiedelung berücksichtigt.

Nullvariante

Die zukünftige Entwicklung der landwirtschaftlichen Nutzung wird durch die veränderte europäische Agrarpolitik, d. h. Subventionsabbau, Agrarreform und den EU-Binnenmarkt bzw. Weltmarkt bestimmt sein. Dies kann im Plangebiet auf Grund des gestiegenen Wettbewerbsdrucks u.a. zu einer weiteren Intensivierung der Ackernutzung führen. Somit ist davon auszugehen, dass ohne die Realisierung das Gelände weiterhin wie bisher landwirtschaftlich genutzt würde und die am Standort gegebenen Auswirkungen für den Naturhaushalt auch für die nähere Zukunft Bestand hätten. Des Weiteren würden die ermittelten Einflüsse auf die Schutzgüter sowie deren Kompensation bei Verzicht auf die Planung entfallen.

4.6. Maßnahmen zur Kompensation/Vermeidung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen

Durch diese Bauleitplanung werden Eingriffe in den Naturhaushalt und deren Schutzgüter vorbereitet aber noch nicht realisiert. Erhebliche und damit ausgleichsbedürftige Beeinträchtigungen werden auf der Bebauungsplanebene berücksichtigt und notwendige Ausgleichsmaßnahmen aufgezeigt. Im Umweltbericht zum Bebauungsplan wird der Kompensationsbedarf für das Plangebiet ermittelt und notwendige Ausgleichsmaßnahmen aufgeführt.