Planungsdokumente: Gemeinde Hennstedt - Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Hennstedt für das Gebiet „südlich der Fedderinger Straße und westlich der vorhandenen Baugrundstücke"

Begründung

4.5 Zusätzliche Angaben im Umweltbericht

4.5.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung

Die zur Untersuchung der Umweltauswirkungen verwendeten Quellen und angewendeten Verfahren, Methoden, Anleitungen etc. werden in den entsprechenden Abschnitten genannt bzw. beschrieben.

Technische Verfahren wurden bei der Durchführung der Umweltprüfung nicht angewandt. Die Bestandsaufnahme basiert auf den im Rahmen von Ortsterminen gewonnenen Erkenntnissen. Zur Ermittlung der Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege wurden ergänzend die Inhalte des Landschaftsplanes ausgewertet.

Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse wurden nicht festgestellt.

4.5.2 Überwachung der Umweltauswirkungen

Die Überwachung der Umweltauswirkungen („Monitoring“) dient der Überprüfung der planerischen Aussagen zu prognostizierten Auswirkungen, um erforderlichenfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch Korrekturen der Planung oder Umsetzung vornehmen zu können oder mit ergänzenden Maßnahmen auf unerwartete Auswirkungen reagieren zu können.

Zu überwachen sind (gemäß § 4c BauGB) nur die erheblichen Umweltauswirkungen, und hier insbesondere die unvorhergesehenen Umweltauswirkungen.

Erhebliche Umweltauswirkungen sind bei der geplanten Aufhebung der Festsetzungen nicht zu erwarten.

4.5.3 Zusammenfassung des Umweltberichts

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 12 liegt im westlichen Teil des Siedlungskörpers der Gemeinde Hennstedt südlich der “Fedderinger Straße” (K 50). Die Ortsmitte von Hennstedt ist ca. 700 m Luftlinie entfernt.

Der östliche Bereich des im Jahr 2001 aufgestellten Bebauungsplans Nr. 12 ist inzwischen weitgehend planmäßig bebaut. Der westliche Bereich wird nach wie vor landwirtschaftlich genutzt.

Aufgrund von ermittelten Lärmbelastungen für das Bebauungsplangebiet durch die südlich des Plangebiets gelegenen Windkraftanlagen wurden über eine lärmtechnische Untersuchung alternative Wohnungsbauflächen identifiziert, die weniger stark lärmbelastet sind.

Die für eine Bebauung vorgesehenen Flächen des westlichen Bereichs des Bebauungsplans Nr. 12 werden dadurch auf absehbare Zeit funktionslos.

Die Gemeindevertretung hat im April 2019 die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 12 für diesen Bereich beschlossen. Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 12, verbunden mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplans, wird dieser Zustand planungsrechtlich nachvollzogen.

Der Bebauungsplan bleibt im östlichen Bereich und im Bereich der 1. Erweiterung als selbständig vollziehbarer Plan erhalten. Ebenso erhalten bleiben Teile der festgesetzten Maßnahmenflächen. Die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im westlichen Bereich werden teilweise benötigt, um die erfolgten Baumaßnahmen des Bebauungsplans Nr. 12 auszugleichen.

Das Gebiet der Teilaufhebung umfasst eine 5,1 ha große Fläche. Es ist im Bestand landwirtschaftlich genutzte Fläche, die noch nicht bebaut bzw. für eine Bebauung zeitnah projektiert ist.

Der Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes ist als Ackerfläche intensiv genutzte landwirtschaftliche Nutzfläche, die von zwei Knicks durchzogen und im Norden von einem Knick begrenzt wird.

Das Plangebiet hat mit der landwirtschaftlichen Fläche zum überwiegenden Anteil insgesamt allgemeine Bedeutung für den Naturschutz.

Die Knickabschnitte weisen besondere Bedeutung für den Naturschutz auf. Die Knicks sind gesetzlich geschützt gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG. Sie sind in ihrer Biotopwertigkeit insgesamt höher einzustufen.

Durch die Aufhebung der Festsetzungen für eine Wohngebietsentwicklung wird die bisher geplante bauliche Nutzung aufgegeben. Es werden die Voraussetzungen für eine Fortführung der bereits bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung geschaffen.

Im Ergebnis der Umweltprüfung ist festzuhalten, dass die Aufhebung der Festsetzungen für eine Wohngebietsentwicklung nicht zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen führt.

Der Umweltbericht enthält zudem eine Bilanz des über den verbleibenden Bebauungsplan zulässigen Eingriffs und der dafür erforderlichen Ausgleich, der auf den Maßnahmenflächen im westlichen Bereich des verbleibenden Bebauungsplanes umzusetzen ist.

4.5.4 Referenzliste

Folgende Unterlagen zur Ermittlung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen stehen zur Verfügung:

- Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Hennstedt (2001)

- Landschaftsplan der Gemeinde Hennstedt (1998)

- Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum IV (Stand Januar 2005)

- Landschaftsrahmenplan für den neu gefassten Planungsraum III (Entwurf, Stand September 2018)

5. Kosten

Abgesehen von den Planungskosten (Bauleitplanung) und den Umsetzungskosten für die Maßnahmenflächen entstehen der Gemeinde durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 12 keine Kosten.

Hennstedt,

Die Bürgermeisterin

Anlagen

  1. Machbarkeitsstudie zur möglichen Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Hennstedt, Ingenieurbüro für Akustik Busch, 28.06.2019
  2. Übersichtsplan „Eingriffsbilanz“ zum Bebauungsplan Nr. 12 Teilaufhebung, M 1: 500 im Format A3