Nach dem Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Schleswig-Holstein liegt das Plangebiet innerhalb eines Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung und im Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum. Außerdem befindet sich das Plangebiet in einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft.
Der Regionalplan 2004 für den Planungsraum II (alt) stellt das Plangebiet ebenfalls innerhalb eines Gebietes mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung sowie im ländlichen Raum dar.
Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III 2020 verweist in seiner Hauptkarte 1 auf ein Gebiet westlich des Plangebietes, das eine besondere Bedeutung für die Avifauna - Dichtezentrum für Seeadlervorkommen - hat. In der Hauptkarte 2 ist das Plangebiet innerhalb eines Gebietes mit einer besonderen Erholungseignung dargestellt.
Abb.: Auszug aus dem FNP der Gemeinde Bosau
Der Flächennutzungsplan (1998) der Gemeinde Bosau zeigt im Bereich des Plangebietes eine Ackerfläche. Westlich des Plangebietes befinden sich bereits Wohnbauflächen. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs.2 BauGB zu genügen, wird die 2. Flächennutzungsplanänderung aufgestellt.
Der Landschaftsplan (1995) zeigt in der Karte „Bestand und Bewertung Biotoptypen und Nutzungstypen“ im Bereich des Plangebietes einen Knick zwischen der Straße Bicheler Weg und der Ackerfläche sowie einen ökologisch wertvollen Redder im Süden der Ackerfläche. Im südlichen Plangebiet stellt die Karte zudem einen Tennisplatz dar. Weitere Aussagen trifft der Landschaftsplan nicht für das Plangebiet.
FFH-Gebiet Nr. 1828-392 „Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung“ und VSG (Vogelschutzgebiet) Nr. 1828-491 „Großer Plöner See-Gebiet“ liegen von mindestens 160 m bis über 390 m westlich des Plangebietes.
Abb.: FFH-Gebiet (orange) und VSG (rosa)
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Naturparks „Holsteinische Schweiz“.