1.4.4 Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Dörphof aus dem Jahr 1974 stellt die Planbereiche als landwirtschaftliche Flächen dar.
Östlich des Teilbereiches 1 befindet sich ein Dorfgebiet und eine Umformer-Station. Südwestlich grenzt das Plangebiet der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes an. Diese stellt das Gebiet als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kita“ dar.
In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 wird das Plangebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „BHKW“ festgesetzt. Diese Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.
Östlich des Teilbereiches 2 grenzt der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes an, die die Fläche als Sondergebiet „Biogasanlage“ darstellt.
In der Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird das Plangebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“ festgesetzt. Diese Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.
Die damit notwendige 8. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, mit Aufstellungsbeschluss vom 27.02.2024 der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof, im Parallelverfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich werden die Bebauungspläne aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.