Planungsdokumente: 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Dörphof für das Gebiet "Erweiterung Biogasanlage mit Gasspeicher und Blockheizkraftwerk am Kindergarten" (für zwei Teilgebiete)

Begründung

3.5 Ausbreitungs- und Auswirkungsbetrachtung

Zur Ermittlung des angemessenen Abstandes mittels Ausbreitungs- und Auswirkungsbetrachtung in Anwendung der KAS-18 und KAS-32 wurde im November 2023 für die Biogasanlage Schuby ein entsprechendes Gutachten durch die EC Umweltgutachter und Sachverständige, Kremp & Partner PartG mbB, erstellt und bei der Planung zur parallel aufgestellten 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 berücksichtigt.

3.6 Umweltbericht

Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörphof wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil 2 der Begründung) beschrieben und bewertet.

3.7 Natur und Landschaft

Angrenzend an beide Teilbereiche befinden sich Knickstrukturen, welche den Bestimmungen des § 30 Abs. 2 BNatSchG / § 21 Abs. 1 LNatSchG unterliegen und entsprechend als gesetzlich geschützte Biotope gelten.

Die Knicks inkl. ihrer Knickschutzstreifen von 3,0 m ab Knickfuß werden in den parallel aufgestellten Bebauungsplänen innerhalb von Grünflächen dargestellt und als zu erhaltend festgesetzt.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope führen können, verboten sind.

Auf die Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz gemäß Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein – V 534-531.04 wird an dieser Stelle hingewiesen.