2.2. Landschaftsrahmenplan
Der Landschaftsrahmenplan (2020) konkretisiert die Abgrenzungen von Geotop, Wasserschongebiet und geplanten Naturschutz- & Landschaftsschutzgebieten. Demnach liegt das Plangebiet durch die innerstädtische Lage in ausreichendem Abstand zu den entsprechenden Bereichen.
Abbildung 3: Ausschnitt Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III, Karte 1,
Quelle: www.schleswig-holstein.de
Die Hauptkarte a (s. Abb. 3) stellt nördlich an den Siedlungsraum der Stadt Bad Oldesloe angrenzend ein FFH-Gebiet / potenzielles Naturschutzgebiet / gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 BNatSchG dar. Südlich des Plangebietes verläuft das Vorrangfließgewässer Trave.
Die Hauptkarten b und c enthalten für den Raum um das Siedlungsgebiet weitere Darstellungen zu potenziellen Landschaftsschutzgebieten, Gebieten mit besonderer Erholungseignung (nördlich des Siedlungsgebietes) sowie Gebieten mit klimasensitivem Boden. Diese befinden sich jedoch außerhalb der Siedlungsflächen und in größerer Distanz zum Vorhabengebiet, sodass keine Beeinflussung der schützenswerten Bereiche zu erkennen ist.
Insgesamt steht das innerstädtisch gelegene Vorhaben den Darstellungen des Landschaftsrahmenplanes nicht entgegen.