Planungsdokumente: Flächennutzungsplan Barsbüttel 2025 - § 4 Abs. 2 BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1 Arbeitsorte

Erklärungen zu Arbeitsorten bzw. zu deren Wirtschafts- und Beschäftigungsstruktur finden eine Grundlage in der Drei-Sektoren-Hypothese, so dass heute zunehmend und auch von der OECD favorisiert eine Einteilung in die drei Sektoren Produktion (primär), Industrie (sekundär) und Dienstleistung (tertiär) erfolgt. Die Hypothese beschreibt eine Verlagerung des Schwerpunkts der wirtschaftlichen Tätigkeit zunächst vom primären Wirtschaftssektor, auf den sekundären und anschließend auf den tertiären Sektor.

Der Primärsektor (oder Urproduktion) umfasst z.B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Bergbau. Der Sekundärsektor (oder industrieller Sektor) schließt das verarbeitende Gewerbe, die Industrie, das Handwerk, die Energiewirtschaft, die Energie- und Wasserversorgung sowie zumeist auch das Baugewerbe ein. Der Tertiärsektor (oder Dienstleistungssektor) umfasst Wirtschaftszweige wie Handel, Verkehr und Logistik, Tourismus sowie öffentliche Haushalte.

Im Weiteren wird die Gemeinde Barsbüttel in ihrer Funktion und später in ihrer Struktur als Arbeitsort analysiert und dazu der Unterteilung der Sektorentheorie gefolgt.

Ausgangssituation in der Gemeinde Barsbüttel

Barsbüttel weist eine solide und stabile Wirtschafts- und Beschäftigungsstruktur auf: dem Primärsektor sind 0,2% (Bund: 1,6%), dem Sekundärsektor 29% (Bund: 24,7%) und dem Tertiärsektor 70,7% der Beschäftigten (Bund: 73,7%) zuzuordnen. Der sich zunehmend vom Tertiärsektor abspaltende Quartärsektor mit den Bereichen Informationsdienstleistung (IT), Hoch- (High Tech) und Kommunikationstechnologie weist in Barsbüttel einen sehr geringen Beschäftigtenanteil auf.

Als "Gemeinde mit 10.000 bis 25.000 Einwohnern? wird Barsbüttel bei der Bertelsmann Stiftung dem Demographietyp VI zugeordnet. Charakteristisch für diesen Typ ist eine überörtliche Bedeutung als Arbeits- und Versorgungszentrum, obgleich sie in der Regel keine reinen Arbeitsorte sind. Auch wenn der Arbeitslosenanteil von 4,6% relativ gering ist, gilt Barsbüttel aufgrund der hohen Arbeitsplatzzentralität von 1,2 bei zugleich einer sehr geringen Erwerbstätigenquote von 58,5%[11] - also einem hohen Anteil an Berufspendlern - zunehmend als Ausnahme.

Die folgende Abbildung zeigt eine Bündelung der Eigenschaften, die auf die Nutzungsintensität (Fläche je Beschäftigtem) und die Grundstücksgröße bezogen ist. Wesentlich sind die Eigenschaften der verschiedenen Gruppierungen (Kreise 1-6). Die Merkmale hoher Forschungs- und Entwicklungsaufwand (F&E), qualifizierte Arbeitskräfte und eine technologisch hochwertige Produktionstechnik sind mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem Unternehmen konzentriert. Die zweite Unternehmensgruppe mit hohen Sozialleistungen und hoher Produktivität ist, wie das Handwerk oder der Handel, ebenfalls gut abgrenzbar. In der Grafik wird deutlich, dass mit diesen Gruppierungen eine spezifische Nutzungsintensität und eine Affinität zu bestimmten Gewerbegebietstypen bestehen. Erwartungsgemäß favorisieren die Unternehmen der Gruppe 1 Gewerbeflächen mit Elementen eines Technologieparks und die Unternehmen der Gruppe 2 das neuzeitliche Gewerbegebiet der Baunutzungsverordnung. Die Unternehmen die sich den Gruppen 3 und 4 zuordnen lassen, Handwerk oder Handel, bevorzugen Wohnstandorte bzw. Mischgebiete, während Gruppe 5 (internationale Produktion) keine Standortpräferenzen hat.[12]

Insgesamt sind in Barsbüttel 1.380 Gewerbebetriebe (Stand 2014) gemeldet. Das Barsbütteler Siedlungsgebiet (677 ha) umfasst derzeit etwa zu 15 % Flächen mit gewerblicher oder auch industrieller Nutzung. Der durchschnittliche Flächenumsatz beträgt für autobahnnahe Hamburger Randgemeinden wie Barsbüttel etwa 4,5 ha (Vergleich zu Bargteheide und Bad Oldesloe: 1,5 ha). Dabei lag die durchschnittlich vermarktete Flächengröße bei rund 5.700 - 6.700 m² pro Kauffall, die auf eine umfängliche Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel oder Logistik/Großhandel schließen lässt. Des Weiteren werden Flächen zunehmend von Dienstleistungs- und größeren Unternehmen nachgefragt. Je näher die Gewerbegebiete z.B. an Hamburg liegen, umso höher sind auch die Flächenumsätze. Mittelständische Betriebe dominieren derzeit die Unternehmensstruktur Barsbüttels. Diese Unternehmen bieten eine gute Kombination von Arbeitsplatzintensität, Umsatz und Flächenverbrauch. Kleinere Betriebe mit hohem Umsatz und große, flächenintensive Unternehmen runden die Unternehmensstruktur in Barsbüttel ab.

Prestige

Die Barsbütteler Wirtschaftsstruktur gewann mit der Ansiedlung der Höffner Möbelgesellschaft an Bekanntheit. Außerdem konnte der direkte Anschluss des Gewerbegebietes Barsbüttel an die BAB 1 realisiert und dadurch weitere namhafte Betriebe angesiedelt werden.

Qualifizierte Arbeitsplätze

Das Ansiedlungsspektrum umfasste in den vergangenen Jahren hauptsächlich Einzelhandel und Logistik / Großhandel sowie nebensächlich größere Unternehmen und mittelständische Betriebe. Ebenso fand keine weitere Etablierung von Dienstleistungsbetrieben statt. Der Tertiärsektor benötigt jedoch am dringendsten qualifizierte Arbeitskräfte und ist somit ein zukunftsweisendes Potenzial für die Gemeinde Barsbüttel. Im Optimalfall bietet die Gemeinde Wohnstandorte für qualifiziert und hochqualifizierte Arbeitnehmer und kann so wirtschaftlich und bevölkerungsstrukturell Akzente setzen.

Der Mittelstand dominiert quantitativ und soll auch zukünftig den Schwerpunkt der ortsansässigen Betriebe ausmachen. Häufig haben diese Betriebe eine verhältnismäßig hohe Arbeitsplatzintensität und verzeichnen gute Umsätze, somit Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde.

Gewerbesteuer vs. Folgekosten

Bei jeder Ausweisung von neuen Bauflächen, in diesem Fall Gewerbegebiet, sind die mit der Erschließung (Straßen und Wege, Kanalisation, Telekommunikation, Energie etc.) verbundenen Kosten zu beachten. Mit der Ansiedlung von Gewerbetrieben werden seitens der Gemeinden positive Effekte auf der Einnahmeseite (bspw. durch Steuern) angestrebt. Für die Bereitstellung von Gewerbeflächen und deren Erschließung (Straße, Kanalisation, Telekommunikation, Energie) muss ebenso jedoch die Ausgabenseite betrachtet werden (siehe Kap. X).

Schwerpunkte des Arbeitsortes Barsbüttel bilden:

? 29 landwirtschaftliche Betriebsstellen

? Gewerbegebiet Barsbüttel sowie Gewerbeansiedlungen im Außenbereich bei Willinghusen

? Gewerbebetriebe innerhalb des Siedlungszusammenhangs (nichtstörende Nutzungen in Misch- oder Wohngebieten)

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Für die meisten Kommunen und deren Siedlungsgebiete werden die Themen der Zukunft die Auswirkungen des demographischen Wandels u.a. auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt sein. Im Standortwettbewerb spielen neben den harten Faktoren wie Lage, qualifizierte Arbeitskraft und Verkehrsanbindung, auch zunehmend weiche Faktoren wie das Image des Standortes eine entscheidende Rolle. Die Herausforderung, den Wandel ohne Wachstum zu gestalten, besteht darin, die Sicherung der Lebensqualität und Daseinsvorsorge auf lokaler Ebene stets in ihrem Zusammenwirken mit dem Umland im Auge zu behalten und voranzutreiben. Aufgrund der Größe und Funktion als regionales Zentrum besitzt Barsbüttel die institutionellen und finanziellen Ressourcen, Initiator und Wegweiser bei der Gestaltung des demographischen Wandels zu sein. Um diese führende Rolle ausführen zu können, sind wirtschaftliche Schwächen zu mindern, wirtschaftliche Potenzial zu sichern und insgesamt die Position als Wirtschaftszentrum zu stärken. Durch eine intelligente Wirtschaftsförderung, ein gutes Standortmarketing und eine zielgerichtete Ansiedlungspolitik wird die Gemeinde Barsbüttel die Herausforderungen der Zukunft meistern können. Insbesondere die Ansiedlungspolitik ist ein entscheidender Faktor um die Höhe und die Stetigkeit der Einnahmen zu beeinflussen. In Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn wird die Gemeinde Barsbüttel ein bedarfsorientiertes Flächenangebot für Gewerbebetriebe bereithalten.

Die weitere Betrachtung der Arbeitsorte erfolgt hinsichtlich der Betriebs- sowie Flächenstrukturen und wird gemäß der Sektorentheorie in Primärsektor - hier: Landwirtschaft, Sekundärsektor - hier: Gewerbe und Tertiärsektor - hier: Dienstleistung unterschieden.

Landwirtschaft

Landwirtschaft im Sinnes des § 201 BauGB ist insbesondere der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Tierhaltung, die gartenbauliche Erzeugung, der Erwerbsobstbau, der Weinbau und die berufsmäßige Imkerei und Binnenfischerei.

Die Landwirtschaft wird grundlegend in folgende Produktionsbereiche unterteilt:

? Tierproduktion mit den unterschiedlichen Ausrichtungen Schweine, Rinder, Geflügel, Schafe usw.

? Pflanzenproduktion mit dem Schwerpunkt Ackerbau und den weiteren Produktionsrichtungen Gartenbau (inkl. Obstbau und Zierpflanzenbau) und Weinbau

In Abhängigkeit von der Bodenqualität überwiegt die Konkurrenzfähigkeit der Viehhaltung (bspw. bei schlechtem Boden) oder die Wirtschaftlichkeit der Pflanzenproduktion (besserer Boden).

Eine weitere Unterscheidung richtet sich nach dem Anteil, den das Betriebseinkommen am Einkommen einer Familie hat. Der Haupterwerbsbetrieb ist ein landwirtschaftlicher Familienbetrieb, bei dem der Betrieb hauptberuflich bewirtschaftet wird und mehr als 80 % des Einkommens aus landwirtschaftlicher Arbeit erzielt werden. Der Nebenerwerbsbetrieb erwirtschaftet mehr und der Zuerwerbsbetrieb weniger als 50 % des Einkommens.

In der nachfolgenden Karte ist der Bestand der landwirtschaftlichen Betriebe im Jahr 2010 schematisch dargestellt. Die Waldflächen entsprechen ebenfalls dem Bestand 2010. Das übrige Siedlungsgebiet ist grau dargestellt. Diese Karte ist als Anlage 3 beigefügt.

Ausgangssituation

Die Landwirtschaft besitzt im Barsbütteler Gemeindegebiet seit jeher einen hohen Stellwert, dabei sind der Anbau und die Produkte trotz moderner Gerätschaften eher traditionell ausgerichtet und damit eingeschränkt nachhaltig. Die Pferdewirtschaft spielt, mit mehreren Zuchtbetrieben und viel Reiterpublikum, ebenfalls eine wichtige Rolle. Aktuelle Trends wie biologische Landwirtschaft, Anbau von Energieträgern oder nachwachsenden Rohstoffen und Konzepte wie der ?erlebbare Bauernhof? sind kaum bis gar nicht vertreten.

Barsbüttel weist eine mittlere bis hohe, teilweise sogar besonders hohe regionale Ertragsfähigkeit / Bodenqualität (Spanne zwischen 20 und 52 Bodenpunkten) auf, die unter anderem die Bedeutung und den zukünftigen Erhalt des Landwirtschaftszweiges in der Gemeinde Barsbüttel begründet.

Mit Stand zum 31.12.2008 hat das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein festgestellt, dass ca. 1.633 ha der Gemeindefläche Barsbüttels landwirtschaftlich genutzt werden.

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Barsbüttel erkennt die landwirtschaftlichen Betriebe als wichtiges Merkmal der Gemeindecharakteristik an. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen machen mehr als 75 % des Gemeindegebietes aus und bestimmen somit maßgeblich das Landschaftsbild in der Gemeinde. Die landwirtschaftlichen Betriebe und Hofstellen sind ortsbildprägende Charakteristika in den Ortsteilen Stellau und Stemwarde. Im Ortsteil Willinghusen und im Ortsteil Barsbüttel spielen landwirtschaftliche Betriebe innerhalb des Siedlungszusammenhangs eine untergeordnete Rolle, prägen jedoch die Ortsränder im Norden stark.

Neue Planungen von Wohngebieten etc. sollen in Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Betrieben geschehen. Es soll vermieden werden, dass innerörtlich oder am Siedlungsrand liegende Betriebe durch heranrückende Bebauung beeinträchtigt werden. In einer dem FNP nachgelagerten Wohnbaupotenzial-Analyse wird hierauf insbesondere eingegangen. Innerörtlich gelegenen Betrieben, die Betriebserweiterungen anstreben, soll im Außenbereich die Möglichkeit der Erweiterung gegeben werden. Betriebserweiterungen innerhalb der Ortslagen werden nicht angestrebt.

Die in den nachfolgenden Tabellen aufgeführten Potenzialflächen werden in drei Kategorien unterteilt: Sicherung, Aussiedlung und Erweiterung. Die Angaben sind größtenteils auf Informationen der Landwirte zurückzuführen, die zu Beginn des Planverfahrens schriftlich abgefragt wurden.

Die Bewertungskriterien für die Potenzialflächen sollen die Möglichkeiten der Umsetzung in der verbindlichen Bauleitplanung aufzeigen.

In der FNP-Urfassung wurden im Jahr 1977 43 Betriebe dokumentiert und ein deutlicher Rückgang der Landwirtschaft im Allgemeinen prognostiziert. Entsprechend war grundlegend das Ziel, bis zum Jahr 1985 (Planungszeitraum) mindestens 25 der bestehenden Betriebe zu erhalten. Dazu wurden Althofsanierungen sowie die Konzentration landwirtschaftlicher Strukturen gefordert und geeignete Flächen mit entsprechender Bodenqualität vorrangig für die landwirtschaftliche Nutzung, vor dem Hintergrund einer möglichen Aussiedlung, vor allem aus Barsbüttel Ort, durch Bereitstellung gesichert. Das definierte Ziel konnte nahezu exakt erreicht werden ? heute (2012) sind in der Gemeinde Barsbüttel 29 Betriebe aktiv tätig, die in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet sind.

Tabelle siehe PDF-Dokument.

Im Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO behält die landwirtschaftliche Nutzung ihre besondere Stellung. Ziel der Flächennutzungsplanungen ist es unter anderem, Konflikte zwischen der landwirtschaftlichen Nutzung und anderen Nutzungen möglichst frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Dabei sollen Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe im Dorfgebiet bzw. im Außenbereich (Aussiedlungen) beachtet und sichergestellt werden. Ebenso können Umnutzungsabsichten bei Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung in die Gesamtplanung der Ortsteile einbezogen werden.

In Barsbüttel wirtschaften derzeit 5 landwirtschaftliche Betriebe, in Stellau gibt es 8 landwirtschaftliche Betriebe, in Stemwarde 9 und in Willinghusen 7 (= 29 aktive Betriebe 2012).

Fazit:

Die Landwirtschaft ist charakterisierend für die Gemeinde Barsbüttel. Der Freiflächenanteil von ca. 75 %, weite Teile davon sind landwirtschaftlich genutzt, ist ein großer Vorteil der Gemeinde. In den Ortsteilen Willinghusen, Stemwarde und Stellau sind landwirtschaftliche Betriebe teileweise noch fest in der Ortsstruktur verankert und somit stark ortsbildprägend. In den Bereichen, die stark landwirtschaftlich geprägt sind, wird im FNP eine Ausweisung als Dorfgebiet (MD) vorgenommen, um die landwirtschaftlichen Betriebe zu unterstützen und die dörfliche Charakteristik, in Bezug auf die Bebauungsdichte und die Nutzungen, der Ortsteile zu sichern. Im Rahmen der FNP-Aufstellung wird angestrebt Beeinträchtigungen der Landwirtschaft möglichst gering zu halten. Die Entwicklung neuer Gewerbeflächen und das langfristig angelegte Waldkonzept sowie der geplante Kiesabbau werden auf ca. 50-100 ha der heute ca. 1.100 ha landwirtschaftlich genutzten Flächen zu realisieren sein. Dabei können Nutzungen auf der gleichen Fläche aufeinander folgen (bspw. Kiesabbau, dann Ausgleichsfläche). Weitere Entwicklungen, wie die Ausweisung ruhiger Gebiete, sollen nicht zu einer Beeinträchtigung der Landwirtschaft führen. Langfristig ist davon auszugehen, dass mind. ein Drittel der heute aktiven landwirtschaftlichen Betriebe aufgegeben wird, wobei durch Konzentrationseffekte die gleiche Fläche bewirtschaftet werden wird und leicht ansteigende Viehzahlen zu verzeichnen sein werden. Für eine privilegierte Nutzung im Außenbereich (Aussiedlung, Betriebserweiterungen) stehen der Landwirtschaft ausreichend Flächen zur Verfügung, dies ist ausdrücklicher Wille der Gemeinde.

Weiterhin wird die Landwirtschaft als Standortfaktor verstanden. Sie bietet und sichert Arbeitsplätze und ermöglicht es insbesondere auch Landschaftsqualitäten zu entwickeln. Ausgewählte Wege können zu einem Netz von Spazierwegen zwischen den Ortsteilen entwickelt werden.

Im FNP werden Flächen für die Landwirtschaft ohne weitere Differenzierung nach Nutzungsarten (wie Ackerflächen und Grünland) dargestellt. Eine genaue Darstellung nach Art und Intensität der aktuellen Bewirtschaftung erfolgt im Landschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel.

Fazit Thema Landwirtschaft ? Telegramm

? In der Gemeinde Barsbüttel sind 2012 26 aktive landwirtschaftliche Betriebe zu verzeichnen, die eine Fläche von ca. 1.600 ha bewirtschaften.

? Landwirtschaftliche Betriebe sollen in ihrem Wirtschaften an den jetzigen Standorten möglichst nicht eingeschränkt werden. Sie genießen Bestandsschutz.

? Die Gemeinde setzt sich das Ziel, die landwirtschaftlich geprägten Ortsteile zu schützen (Ausweisung Dorfgebiet).

? Landwirtschaftliche Betriebe gelten als privilegierte Nutzer im Außenbereich. Aussiedlungen und Betriebserweiterungen sollen im Außenberiech ermöglicht werden.

Gewerbe

Das von der Metropolregion Hamburg (MRH) in Auftrag gegebene Gutachten über eine Gewerbeflächenkonzeption (GEFEK) beschreibt die Ausgangssituation und Handlungserfordernisse für die zukünftige Entwicklung von Gewerbeflächen in der MRH. Die Verfügbarkeit von Gewerbeflächen ist sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht eine unabdingbare Voraussetzung für die dynamische Entwicklung von Wirtschaftsstandorten. Die MRH zählt in Deutschland, aber auch im europäischen Kontext, zu den wettbewerbsfähigsten Regionen. Die Metropolregion Hamburg und ihre Teilräume konnten in den letzten Jahren eine überdurchschnittliche Beschäftigtenentwicklung vorweisen. Für die Abschätzung des Gewerbeflächenbedarfs lässt sich festhalten, dass der Bestand an Unternehmen und die Siedlungsstruktur sowie die Siedlungsweise wesentlich sind. Die Mehrzahl der mobilen und damit der Gewerbeflächen nachfragenden Unternehmen werden Wanderer über eine geringe Distanz sein und aus dem vorhandenen Betriebsbestand kommen.

Bis 2025 entsteht gemäß GEFEK für die gesamte Metropolregion ein rechnerischer Gewerbeflächenbedarf von ca. 1.390 ha. Dieser Bedarf verteilt sich zu unterschiedlichen Anteilen auf die Teilräume der MRH. Den rechnerisch größten Flächenbedarf nach Hamburg (320 ha) haben die Kreise Pinneberg (140 ha) sowie Segeberg und Stormarn mit jeweils rd. 130 ha. Die Prognose geht von einer räumlichen Verteilung der Flächennachfrage aus, die im Wesentlichen von der Distanz zur Stadt Hamburg bestimmt wird. Hinzu kommt der Übertragungseffekt, der einen zusätzlichen Bedarf an Gewerbeflächen von ca. 30 ha bis 2025 im Kreis Stormarn erwarten lässt. Wenn die Stadt Hamburg die Nachfrage an Gewerbeflächen nicht mehr befriedigen kann, so wird sich die Nachfrage auf das Umland übertragen. Diese zusätzlichen Flächen haben auf die Entwicklung der Kreise und den Hamburg zu-gewandten Gemeinden eine erkennbare Auswirkung. Insgesamt wird demnach von einem zusätzlichen Gewerbeflächenbedarf von ca. 160 ha bis 2025 im Kreis Stormarn ausgegangen. Die Flächenangaben beziehen sich auf das Nettobauland (ohne Erschließung und Begrünung). Das in den Bauleitplänen auszuweisende Bruttobauland (Nettobauland + 25 % Erschließung und Begrünung) beträgt demnach ca. 200 ha. Diese Flächenprognose ist ein Anhaltspunkt für das planerische Handeln. Unabhängig von der letztlich zu bestimmenden Flächengröße stellt die Prognose immer auch eine Risikobetrachtung oder Erwartung dar.

Die Fortschreibung der Expertise zur Gewerbeflächenentwicklung im Kreis Stormarn (2014) empfiehlt die Entwicklung sämtlicher vorhandener Potenziale im Kreis Stormarn, insbesondere in Autobahnnähe, um den Bedarf decken zu können. Hierbei wird explizit auch Barsbüttel genannt.

Die Akademie für Raumforschung und Landesplanung hat im Jahr 2004 bereits empfohlen, dass an die Stelle der bisher weit verbreiteten klassischen ?passiven? Angebotsplanung eine ?aktive?, am Bedarf orientierte strategische Steuerung treten muss. Als kommunikativer Prozess zwischen allen an der Flächennutzung beteiligten Akteuren umfasst sie zeitliche und räumliche Prioritätensetzungen. Gewerbeflächen sollten im Optimalfall in der richtigen Menge, zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort und in der richtigen Qualität angeboten werden. Um die zukünftige Nachfrage entsprechend bedienen zu können, ist im Einzelfall auch die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Gewerbeflächen zu prüfen.

In diesem Gutachten werden die Gewerbestandorte Reinbek, Siek und Stapelfeld/Braak als "Premiumstandorte? (A1) für Gewerbeflächen eingestuft. Die Gemeinde Barsbüttel verfügt derzeit nicht über ausreichende Flächenpotenziale, um als gewerbliche Entwicklungsfläche eingestuft zu werden. Sollte es hier zu Flächenerweiterungen kommen, erfüllt sie aufgrund der Unternehmens- und Nachfragestruktur und der Entwicklungsdynamik in den vergangenen Jahren die Kriterien, um als A1-Standort eingestuft zu werden.

Ergebnisse des Regionalen Entwicklungskonzepts 2010 in Folge einer festen Fehmarnbelt-Querung

Der Bau der festen Fehmarnbelt-Querung (FBQ) ist eines der zentralen europäischen Verkehrsprojekte und trägt zum Ausbau des transeuropäischen Netzes bei. Die 19 km lange Querung soll ab Mitte 2013 zwischen Rödby in Dänemark und Puttgarden in Deutschland entstehen. Das Projekt umfasst nicht nur die feste Querung an sich, sondern auch den Ausbau der Hinterlandanbindungen (Straße und Schiene) auf deutscher und dänischer Seite. Der Bau wird nach heutigem Erkenntnisstand die Entwicklungsmöglichkeiten der Region nachhaltig beeinflussen und neue Perspektiven eröffnen. Vor allem die Ausbildung der Landesentwicklungsachse (Fehmarnbeltachse) entlang der BAB 1 zwischen Puttgarden und Hamburg steht dabei im Fokus. Mit der Fertigstellung der FBQ wird nicht vor 2021 gerechnet.

Um von der verbesserten Position im Standortwettbewerb durch die FBQ profitieren zu können, sind jedoch überregional bedeutsame Gewerbeflächenangebote eine Grundvoraussetzung. Diese Standorte zeichnen sich u.a. durch eine hohe Lagegunst für die mobilen Nachfragegruppen von Gewerbeflächen aus (Logistik, produzierende Unternehmen, Dienstleistung und z.T. auch Mittelstand). Ein restriktionsarmes Standortgelände, die Lage an der Landesentwicklungsachse A1, die Nähe zu Hamburg und die Nähe zu den Autobahnknoten sind ausgewählte Kriterien für herausragende Gewerbestandorte.

Unter aktiver Nutzung der neuen Möglichkeiten im Bereich des überregionalen Standortmarketings wird die Hauptverkehrs- / Landesentwicklungsachse A1 als Standort für Unternehmensansiedlungen in Folge der FBQ an Bedeutung gewinnen.

Die Ansiedlungsdynamik ist auf Grund der von Unternehmen nachgefragten Standortfaktoren stark auf den Abschnitt zwischen Hamburg bis einschließlich Lübeck mit seinem Umland fokussiert. Es ist daher davon auszugehen, dass die Region Lübeck und der südliche Teil der Untersuchungsregion (insbes. Stormarn) stärker von den "Push-Effekten? durch die FBQ profitieren werden als der nördliche Teil der Untersuchungsregion.

Die Gemeinde Barsbüttel erfüllt durch die Nähe zu Hamburg und die Anbindung an die BAB 1 und die Lage am Autobahnkreuz A1 / A24 die oben genannten Kriterien eines herausragenden Gewerbestandortes.

Definition Dienstleistungsgesellschaft

Als Dienstleistungsgesellschaft bezeichnet man Gesellschaften, deren Beschäftigungsstruktur, nach Verlassen des Stadiums der Industriegesellschaft, durch ein Übergewicht des tertiären Sektors (Tertiarisierung) geprägt ist. Der tertiäre Sektor zeichnet sich im Gegensatz zum Sektor der Urproduktion (primärer Sektor) und der verarbeitenden Produktion (sekundärer Sektor) dadurch aus, dass die Tätigkeit der darin Beschäftigten (z.B. die freien Berufe, die Berufe im Bereich Handel, Verkehr, Banken und öffentlicher Dienst) nicht auf die Gewinnung, Verarbeitung und Bearbeitung von Sachgütern gerichtet ist.[15]

In Barsbüttel bietet insbesondere der Sektor Gesundheitswesen und Pflege starke Entwicklungschancen. Ebenso können unternehmensnahe Dienstleistungen, wie bspw. IT, in Barsbüttel angesiedelt werden. Diese Branchen erfordern nicht die "Unterbringung? ihrer Arbeitsstätten in einem Gewerbegebiet, sondern können problemlos auch in Mischgebieten angesiedelt werden. Dienstleistungsbetriebe solcher Art rufen wenige Störungen in der Nachbarschaft hervor.

Ausgangssituation

Das Barsbütteler Gewerbegebiet profitiert von der Nähe zu Hamburg und damit von der Lage in der Metropolregion und der guten Anbindung über die Autobahnen A1 und A24. Derzeit ist der Charakter des Barsbütteler Gewerbestandorts stark durch Möbel Höffner (gr0ßflächiger Einzelhandel) geprägt. Charakteristisch für das Barsbütteler Gewerbegebiet sind aber ebenso kleine und mittelständische Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen, die überwiegend eine hohe Arbeitsplatzintensität aufweisen. Im Jahr 2008 waren in der Gemeinde Barsbüttel 433 Gewerbebetriebe angemeldet.

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden regelmäßig in der kommunalen Haushaltssatzung für ein Haushaltsjahr festgelegt, können also jedes Jahr geändert werden. Der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Barsbüttel beträgt im Jahr 2014 390%. Durchschnittlich erheben die Gemeinden im Kreis Stormarn einen Satz von ca. 330 %, im Vergleich zu Hamburg mit einem Satz von 470 % in 2014.

Die nachfolgende Tabelle erfasst nicht die Innenentwicklungspotenziale auf bestehenden Gewerbeflächen, diese werden im späteren Verlauf dieses Kapitels pauschal berechnet (s.u.). Eine grundstücksbezogene Erfassung von Gewerbeflächen wird auf FNP-Ebene nicht durchgeführt. Eine Ausnahme in dieser Aufstellung bilden die gewerblich genutzten Flächen im Siedlungszusammenhang, da in Einzelfällen die Aussiedlung auf Grund von Immissionsbelastungen und so die Umnutzung zu Wohnzwecken verfolgt werden könnte.

Die Gewerbegebiete westlich der Autobahn A1 weisen eine Mischung aus verschiedenen Betrieben und Grundstücksgrößen auf. Die Trennung zu den westlich liegenden Wohnbauflächen von Barsbüttel-Ort bildet eine schmale Grünzäsur, die sich nach Norden und Süden keilförmig erweitert. Diese Bereiche bilden den Schwerpunkt der gemeindlichen Gewerbeflächen. Er ist verkehrlich hervorragend erschlossen. Ein Gewerbesplitter befindet sich nord-östlich von Willinghusen. Ergänzt wird das Gewerbeflächenangebot durch vereinzelte, überwiegend nichtstörende Gewerbebetriebe in den Mischgebieten der Ortslagen.

Im FNP von 1977 wurde das Ziel definiert die Arbeitsplatzzahl bis 1985 um 600 auf ca.2.700 Arbeitsplätze zu erhöhen. Im Jahr 2010 weist die Gemeinde Barsbüttel eine Arbeitsplatzzahl von über 8.000 auf. Für den Planungszeitraum bis 2025 wird von einem leichten Anstieg der Arbeitsplatzzahlen ausgegangen.

In der nachfolgenden Tabelle (siehe PDF-Dokument) sind die im Jahr 2010 vorhandenen Gewerbeflächen bzw. gewerblich genutzten Flächen aufgeführt. Nicht erfasst sind Büros und Betriebe, die in Wohn- und Mischgebieten zulässig sind.

In der nachfolgenden Karte sind die im Jahr 2010 genutzten Gewerbeflächen (dunkelgrau), Sondergebiete (violett) und landwirtschaftliche Hofstellen (braun) schematisch dargestellt. Das übrige Siedlungsgebiet ist grau dargestellt. Diese Karte ist als Anlage 8 beigefügt.

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Die bestehenden Gewerbeflächen sind nahezu komplett ausgeschöpft. Leerstand ist in der Gemeinde Barsbüttel nur sehr vereinzelt zu verzeichnen. Auf Grund der oben beschriebenen Rahmenbedingungen (attraktive Lage in der Metropolregion, Bedarf an Gewerbeflächen) ist es erforderlich, im Zeitraum bis 2025 neue Gewerbeflächen auszuweisen.

Bei der Berechnung des künftigen Gewerbeflächenbedarfs tritt die Problematik auf, dass dieser von verschiedenen, nicht exakt zu beschreibenden Einflussgrößen bestimmt ist. Neben den konjunkturellen und branchenspezifischen Größen ist der Flächenbedarf insbesondere von der Entwicklung der Produktionstechniken abhängig. Da dennoch eine Berechnung des Gewerbeflächenbedarfs bis zum Jahr 2025 als Orientierung erfolgen soll, werden verschiedene Herangehensweisen gewählt. Der Flächenbedarf wird allgemein für alle Wirtschaftssektoren berechnet. Die Verteilung der Unternehmen auf die drei Sektoren (Primär-, Sekundär- und Tertiärsektor) in der Gemeinde Barsbüttel liegt im Bundesdurchschnitt, sodass kein Bereich besonders gefördert werden muss. Der Gewerbeflächenbedarf wird im Folgenden als Bedürfnis bzw. Nachfrage definiert.

In der standardisierten Version des GIFPRO-Regionsmodells aus den 1980er Jahren wird der gewerbliche Flächenbedarf auf Grund des Bedarfsanlasses bzw. der Erscheinungsform der Gewerbeflächennachfrage in Flächenbedarf durch Unternehmensneugründung, Flächenbedarf durch Betriebsverlagerung und Flächenbedarf durch Neuansiedlungen unterschieden. Barsbüttel wird als Gemeinde des Kreistyps III (ländliches Umland großer Kernstädte) mit einer durchschnittlichen Branchenstruktur charakterisiert, die durchschnittliche Gewerbeflächenpreise aufweist. Das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS) geht dabei von einer Flächenkennziffer von 225 m² Gewerbeflächenbedarf je Beschäftigtem aus.

Berechnung gewerbliche Beschäftigte:

Erwerbstätigenquote: 55,5 % der Einwohner der Gemeinde (11.850 EW) = 6.932 Erwerbstätige

Die Arbeitsplatzzentralität in Barsbüttel liegt bei 1,2. Das bedeutet, dass es 20 % mehr Arbeitsplätze in der Gemeinde gibt als Erwerbstätige.

20 % von 6.932 Erwerbstätigen = 1.386 Erwerbstätige

Summe Erwerbstätige in der Gemeinde Barsbüttel: 6.932 + 1.386 = 8.318 gewerblich Beschäftigte

Flächenbedarfsberechnung nach GIFPRO (Tabellen siehe PDF-Dokument)

Die hier aufgeführten Annahmen werden nun mit den konkreten Zahlen für die Gemeinde Barsbüttel ausgefüllt. Die daraus resultierenden Flächenberechnungen werden als eine Grundlage und als erster Orientierungswert für die Gewerbeflächenentwicklung in den kommenden 15 Jahren angesehen.

5 ha Nachverdichtungspotenzial entsprechen ca. 4% der 2010 vorhandenen Gewerbeflächen in der Gemeinde Barsbüttel. Diese Summe wird von dem im folgenden Abschnitt errechneten Bedarf an neuen Gewerbeflächen abgezogen.

Die Flächenbedarfsberechnung nach GIFPRO ergibt einen Flächenneubedarf von 24,7 ha. Abzüglich der ca. 5 ha Nachverdichtungspotenzial ergibt sich ein prognostizierter Neubedarf von ca. 20 ha bis 2025.

Die Gewerbeflächenexpertise für den Kreis Stormarn (2014) kommt zu folgenden Empfehlungen für den Gewerbestandort Barsbüttel:

? Die autobahnnahe Lage innerhalb des stark nachgefragten Ballungsrands ist aus Sicht der Angebotspolitik positiv zu bewerten. Angesichts des örtlichen Nachfragedrucks und intakter gewerblicher Struktur des Gebietes kann eine weitere Konzentration entlang der Autobahn prinzipiell als sinnvoll angesehen werden. Die 4-spurige Mittelachse zur Erschließung der geplanten Erweiterung ist entsprechend leistungsfähig.

? Im Bestandsgebiet ist im südlichen Bereich teilweise eine auffallend einheitliche Architektur (im Stil der 1970er Jahre) zu erkennen.

? Die aktuelle Planung tangiert jedoch den regionalen Freiraumverbund und liegt innerhalb von Landschaftsschutzgebieten. Mögliche Auswirkungen auf den regionalen Grünzug werden im Rahmen eines landschaftsplanerischen Fachbeitrags (BHF 2012) untersucht. Ebenfalls soll eine ergänzende Untersuchung folgen. Die Einhaltung weiterer Schutzziele ist auf bauleitplanerischer Ebene zu prüfen.

? Das Konfliktpotenzial erfordert in jedem Fall eine entsprechend hochwertige städtebauliche Entwicklung (auch branchenseitig) bei besonderer Berücksichtigung der Freiraumstruktur.

Als weitere Referenz für die Prognose des zukünftigen Gewerbeflächenbedarfs in der Gemeinde Barsbüttel wird das Gutachten für eine Gewerbeflächenkonzeption (GEFEK) für die Metropolregion Hamburg herangezogen. Dieses Gutachten hat die Ist-Situation 2010 analysiert und die Entwicklung des Gewerbeflächenbedarfs auf Kreisebene bis 2025 rechnerisch hergeleitet. Folgende Zahlen wurden errechnet:

Gewerbeflächenbedarf für den Kreis Stormarn bis 2025: ca. 130 ha

Zusätzlicher Bedarf auf Grund von Übertragungseffekten aus Hamburg: ca. 60 ha

Gesamtbedarf neuer Gewerbeflächen im Kreis Stormarn bis 2025: ca. 190 ha

Das Gutachten weist darauf hin, dass die Attraktivität der verschiedenen Gemeinden unterschiedlich zu bewerten ist. Es wird davon ausgegangen, dass die Nachfrage steigt, je dichter eine Gemeinde an Hamburg liegt. Auf Grund ihrer Lage und der sehr guten Verkehrsanbindung über die Autobahnen A1 und A24 werden die Gemeinden Barsbüttel, Siek, Stapelfeld, Braak und Reinbek als "Premiumstandorte? mit besonders hoher Nachfrage eingestuft. Es muss berücksichtigt werden, dass viele peripher gelegene, ländliche Gemeinden wenig bis gar keine Gewerbeflächennachfrage haben werden und dass einige der vorgenannten potenziellen "Premiumstandorte? noch freie Gewerbeflächen planungsrechtlich gesichert haben. Die Gemeinde Barsbüttel hingegen hat keine nennenswerten freien Gewerbeflächen mehr und ist einer großen Nachfrage ausgesetzt.

Mögliche Verteilung der Gewerbeflächennachfrage (190 ha) auf die Gemeinden in Stormarn:

55 Gemeinden insgesamt, davon 5 "Premiumstandorte?

50 Gemeinden, die kein Premiumstandort sind, mit einem Bedarf von (geschätzt) durchschnittlich 1 ha = 50 ha

Unter den verbleibenden 5 "Premiumstandorten? (Barsbüttel ist einer dieser Standorte) werden die Bedarfe rechnerisch aufgeteilt :

140 ha / 5 Standorte = 28 ha je Standort.

Prognostizierte (geschätzte) Gewerbeflächennachfrage für die Gemeinde Barsbüttel bis 2025: 28 ha

Abzüglich der vorgenannten ca. 5 ha Nachverdichtungspotenzial ergibt sich gemäß GEFEK-Gutachten ein prognostizierter Neubedarf von ca. 23 ha bis 2025.

Das GIFPRO-Prognosemodell als wissenschaftliche Basis für eine Gewerbeflächenprognose wird als Grundlage für die Flächenausweisung verwendet. Das Modell ist 30 Jahre alt und ein allgemeingültiger, theoretischer Rechenansatz. Die Gemeinde Barsbüttel befindet sich jedoch in einem überdurchschnittlich dynamischen Raum. Daher wird das aktuelle, auf regionalen und konkreten Nachfrageabschätzungen aus dem Jahr 2010 beruhende GEFEK-Gutachten als aussagekräftiger eingeschätzt und für die MRH als Orientierungswert für die Neuausweisung von Gewerbeflächen im FNP herangezogen. Die Gemeinde Barsbüttel geht auf Grundlage der zuvor durchgeführten Berechnungen davon aus, dass bis 2025 eine Gewerbeflächennachfrage von ca. 23 ha entstehen wird.

Vor dem Hintergrund der Forderung nach Innenentwicklung und basierend auf der zuvor berechneten Bedarfsprognose sowie dem vorhandenen Gewerbe westlich der Entwicklungsachse BAB 1 und den dort erkennbaren Flächenpotenzialen für eine Erweiterung, wird von einer Entwicklung bzw. Neuansiedlung entlang der Entwicklungsachse BAB 24 abgesehen. Es besteht ein begrenzter Bedarf an Gewerbeflächen und die Erschließung ist an der BAB 24 nicht sichergestellt. Der Fokus bei der Neuausweisung bis zum Jahr 2025 liegt demnach einzig auf den Flächen an der BAB 1, da hier eine weitere Konzentration möglich und die Erschließung bereits gesichert ist. Die Gemeinde wird anstreben, das vorhandene Gewerbegebiet kompakt und flächensparend Richtung Norden zu erweitern und dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf übergeordneten Ebenen dem zu erwartenden Bedarf und den daraus resultierenden Flächenausweisungen anzupassen. Dies betrifft insbesondere den Regionalplan für den Planungsraum I. Ein Sprung über die BAB 1 Richtung Osten in den Landschaftsraum ist momentan nicht gewollt.

Potenzialflächenermittlung

Potenziale für eine Innenentwicklung werden in geringfügigem Maße in den bereits bestehenden Gewerbegebieten am Hanskampring (Barsbüttel) und in der Stemwarder Landstr. (Willinghusen) sowie bei der Weiterentwicklung des Gewerbestandortes Industriestraße gesehen. Die hier aufgeführten InnenentwicklungsPotenziale entsprechen überschlägig dem nach der GIFPRO-Prognose errechneten Innenentwicklungspotenzial von ca. 5 ha.

Die Bewertungskriterien für die Potenzialfläche sollen die mögliche Umsetzung in der verbindlichen Bauleitplanung aufzuzeigen.

In der folgenden Karte ist die oben benannte Potenzialfläche für die Neuausweisung dargestellt. Diese Karte im Original-Maßstab ist als Anlage 9 beigefügt.

Sämtliche im Regionalplan von 1998 genannten Flächenpotentiale sind ausgeschöpft. Um diese Fläche im Flächennutzungsplan als Erweiterung des Gewerbegebietes darstellen zu können, wurde ein Verfahren zur Genehmigung der Abweichung von den Zielen der Raumordnung angestrengt. Da in unmittelbarer Zukunft die (seit Jahren dringend notwendige) Fortschreibung des Regionalplans abgestimmt und vorgenommen werden soll, ruht dieses Verfahren zur Zeit. Die vorgesehene Erweiterung des Gewerbegebietes kann daher momentan nicht dargestellt werden. Es wird der Ausgang der Fortschreibung des Regionalplans abgewartet und eine entsprechende FNP-Änderung im Anschluss angestrebt.

Fazit: Die Gemeinde Barsbüttel kann momentan den Bedarf an Gewerbeflächen nicht befriedigen.

Dienstleistung in Barsbüttel

Das deutsche Seminar für Städtebau und Wirtschaft (DSSW) hat 2008 eine Studie zur angebotsorientierten Flächenentwicklung für Gewerbeimmobilien erstellt. Diese Studie bezieht sich vorrangig auf Innenstadtstandorte, die in Barsbüttel nur sehr geringfügig vorhanden sind. Dennoch sind grundsätzliche Anforderungen für den Dienstleistungssektor ableitbar, die hier zusammengefasst werden sollen. Im Dienstleistungssektor lässt sich demnach eine sektorale Unterscheidung treffen zwischen: haushaltsorientierten / personenbezogenen Dienstleistungen (bspw. Körperpflege, Gesundheitswesen, Bildung etc.) und unternehmensorientierten Dienstleistungen (bspw. Finanzdienste, Transport, Consulting etc.). Kennzeichnend für den Dienstleistungssektor ist die Herausbildung von Dienstleistungen und neuen Sektoren quer zur traditionellen Branchen- und Sektorenabgrenzung, wie z.B. der Informations- und Kommunikationssektor, was eine Kategorisierung des Sektors erschwert. So gibt es keine Wirtschaftsklassifikation, die den Dienstleistungssektor in einer eigenen Kategorie aufführt, sondern Dienstleistungsunternehmen sind in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen vorzufinden. Dienstleistungsunternehmen haben spezielle Anforderungen an die übergeordneten Standortkriterien. Wichtig sind demnach das Fachkräfteangebot, die Nähe zu potenziellen Auftraggebern (Industriedichte), die Anbindung an ein Hochleistungsdatennetz und eine günstige Verkehrslage.

Für die Studie wurden die Antworten von 121 deutschen Dienstleistungsunternehmen ausgewertet. Für Dienstleister ist insbesondere die Nähe zu Verkehrsinfrastrukturen wichtig. Die Tabelle (siehe PDF-Dokument) gibt die Häufigkeit der Antworten der befragten Unternehmen wieder.

Für Barsbüttel relevant sind die Punkte "Nähe zur Autobahn? und "Nähe zu Gewerbegebieten?. Hier wird deutlich, dass für 81 % der befragten Unternehmen die Nähe zur Autobahn ideal oder denkbar ist. Hier ist Barsbüttel also sehr gut aufgestellt. Die Nähe zu Gewerbegebieten halten 69 % der befragten Unternehmen für ideal oder denkbar. Auch hier hat Barsbüttel gute Voraussetzung.

Bei der Ausweisung von neuen Gewerbegebieten wird seitens der Gemeinde auf eine bedarfsorientierte Strategie geachtet. Barsbüttel ist attraktiv für Gewerbebetriebe, sodass seitens der Gemeinde eine genaue Prüfung der interessierten Betriebe bezüglich der zu erwartenden positiven (fiskalischen und arbeitsplatz-quantitativen) sowie negativen (zusätzlicher Verkehr, Belastungen durch Infrastrukturfolgekosten, Lärmemissionen und Luftverschmutzung) Auswirkungen durchgeführt wird. Insbesondere die Langfristigkeit der Ansiedlung ist dabei wichtig. Die Gemeinde wird sich die Frage stellen, ob ein Betrieb, der sich heute ansiedelt, auch in 20 Jahren unter deutlich veränderten gesellschaftlichen Bedingungen (demographischer Wandel) noch existieren kann. Eine Ausweisung von Gewerbegebieten über den konkreten Bedarf hinaus erscheint vor dem Hintergrund der Infrastrukturfolgekosten-Diskussion (siehe auch Kap. 5.6) nicht sinnvoll. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ortsansässige Betriebe, die fiskalische Abgaben an die Gemeinde leisten, Betrieben vorzuziehen sind, die lediglich eine Dépendance in Barsbüttel etablieren möchten und den Großteil ihrer Abgaben nicht in Barsbüttel leisten. Auch sind arbeitsplatzintensive Betriebe solchen vorzuziehen, die wenige Arbeitsplätze anbieten. Der Branchenmix der in Barsbüttel ansässigen Gewerbebetriebe wird weiter verfolgt, ergänzt durch Betriebe aus dem Sektor Forschung und Entwicklung, der zukünftig eine immer größer werdende Bedeutung im Gewerbesektor einnehmen wird. Aus den hier genannten Forderungen an die Ausweisung von neuen Gewerbeflächen ergibt sich ein Spannungsfeld in der praktischen Umsetzung, da sich einige der oben genannten Kriterien nicht vereinbaren lassen. Im Einzelfall ist daher zu prüfen, welches Kriterium die höhere Priorität hat.

Nach den Bedarfsberechnungen hat die Gemeinde Barsbüttel einen Bedarf an neuen Gewerbeflächen von bis zu 28 ha bis 2025. Vor dem Hintergrund, dass laut GEFEK ein Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen bis 2025 besteht und die Gemeinde Barsbüttel, neben anderen, als Premiumstandort eingestuft wird und derzeit bereits eine hohe Nachfrage an Gewerbeflächen in Barsbüttel besteht, würde die Gemeinde Barsbüttel gern eine Fläche von ca. 15 ha als neue Flächen für Gewerbe im FNP ausweisen. Wie auf Seite 94 bereits dargestellt, ist dies jedoch vor dem Hintergrund des fortschreibungsbedürftigen Regionalplanes für den Planungsraum I raumordnerisch nicht zulässig.

Dennoch soll an dieser Stelle bereits fachlich zu dieser vorgesehenen Fläche Stellung genommen werden: Sie befindet sich nördlich angrenzend an das bereits bestehende Gewerbegebiet an der Anschlussstelle Barsbüttel der BAB1. Es erstreckt sich in Ost-West-Richtung von der geplanten Trasse Höltigbaum (heute Stellauer Weg) bis zur Autobahn A1. Die Ausweisung dieser Flächen wurde aus dem Entwicklungskonzept 2010 der Gemeinde Barsbüttel abgeleitet. Die Erschließung kann über die Trasse Höltigbaum erfolgen, die an die Zuführung zur Anschlussstelle Barsbüttel der BAB1 und zur K80 Richtung BAB24 angebunden wird.

Die Gemeinde Barsbüttel ist sich sowohl des auftretenden Konflikts mit dem grenzübergreifenden Freiraumverbund, der von Norden kommend zwischen Rahlstedt und dem Ortsteil Barsbüttel verläuft, als auch der Tatsache bewusst, dass diese Fläche außerhalb der derzeitigen Ausweisung als besonderer Siedlungsraum liegt.

Bedeutung des Dienstleistungssektors für Barsbüttel

Barsbüttel bietet gute Voraussetzungen für die Ansiedlung von Dienstleistungsunternehmen. Betriebe, die Flächen unter 100 m² nachfragen und deren Tätigkeit die Nachbarn nicht stört, sind überall im Gemeindegebiet (auch in Wohngebieten) ansiedelbar. Für Betriebe, die Flächen zwischen 200 und 300 m² nachfragen, eignet sich der Bereich des Handels- und Verwaltungszentrums im Ortsteil Barsbüttel. Für größere Betriebe bietet sich das eingeschränkte Gewerbegebiet in der Industriestraße in Barsbüttel an. Bei allen Ansiedlungsentscheidungen, insbesondere bei personalintensiven Betrieben, ist darauf zu achten, dass die ÖPNV-Anbindung gegeben ist. Die derzeit bereits als Gewerbefläche genutzte Fläche in der Industriestraße im Ortsteil Barsbüttel bietet sich für die Entwicklung eines Dienstleistungsstandortes an. Büronutzungen und nicht störende Gewerbebetriebe sind hier gut etablierbar. Auf Grund der Nähe zur Verkehrsinfrastruktur und zum Versorgungszentrum Barsbüttel ist dieser Standort für eine der oben beschriebenen Nutzungen geeignet.

Grundsätze für die Entwicklung von Gewerbegebieten

Für neu ausgewiesene und entwickelte Gewerbegebiete soll in der Umsetzung auf Qualitäten geachtet werden. So sind Konflikte mit der Natur zu lösen und in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen. Ebenfalls soll bei zukünftigen Entwicklungen von Gewerbeflächen innerhalb oder außerhalb des Siedlungszusammenhangs auf eine Landschaftsbildverträglichkeit und die Einbindung in die Umgebung geachtet werden. Dies kann insbesondere durch eine bauliche Staffelung und Eingrünungen geschehen. Für Bereiche innerhalb des Siedlungszusammenhangs kann dies durch Maßstäblichkeit der gewerblichen Bebauung insbesondere an den Übergängen zu angrenzender Bebauung gewährleistet werden. Für neue Gewerbeflächen außerhalb des Siedlungszusammenhangs sollte eine Abschirmung durch Bepflanzung o.ä. gegenüber einsehbaren Landschaftsteilen erfolgen, um die Qualitäten der Landschaft zu erhalten. Neben den qualitativen "Spielregeln? wird die Gemeinde eine nachfrageorientierte Entwicklung der neu ausgewiesenen Gewerbeflächen in mehreren Abschnitten verfolgen. Dieses Vorgehen empfiehlt sich, da auf diese Weise die Erschließungskosten gering gehalten werden können und die Gemeinde keine hohen Investitionen im Sinne einer Angebotsplanung auf sich nehmen muss. Gleichzeitig wird vermieden, dass erschlossene Gewerbeflächen mangels Nachfrage leer stehen.

Fazit Thema Arbeitsort ? Telegramm

? Barsbüttel weist eine solide und stabile Wirtschafts- und Beschäftigungsstruktur auf. Die Gemeinde hat eine Arbeitsplatzzentralität von 1,2 und somit eine überörtliche Bedeutung als Arbeitsort.

? Ab ca. 2020 wird durch die feste Fehmarn-Belt-Querung von einer zusätzlichen Gewerbe-flächennachfrage entlang der BAB 1 zwischen Hamburg und Lübeck ausgegangen.

? Die Gemeinde Barsbüttel verfolgt eine aktive, am Bedarf orientierte strategische Steuerung der Gewerbeflächenentwicklung.

? Das GEFEK-Gutachten 2010 für die Metropolregion Hamburg prognostiziert für den Kreis Stormarn einen zusätzlichen Gewerbe-flächenbedarf von 190 ha bis 2025. Barsbüttel wird darin als Premiumstandort eingestuft und kann von einem Bedarf von ca. 40 ha ausgehen.

? Die Landwirtschaft wird in der Gemeinde Barsbüttel als Standortfaktor betrachtet. Landwirtschaftliche Betriebe erhalten in den Ortslagen Bestandsschutz und ihnen werden Entwicklungsmöglichkeiten im Außenbereich zugesichert.

? 2010 hat die Gemeinde ca. 120 ha Gewerbefläche (entspricht 5 % der Gemeindefläche). Angestrebt wird eine Erhöhung auf 135 ha Gewerbefläche (entspricht 5,5 % der Gemeindefläche).

? Die Gemeinde Barsbüttel kann den vorhandenen Bedarf noch ca. 28 ha Gewerbeflächen nur zum geringen Teil (5 ha durch Nachverdichtung im Innenbereich) befriedigen.

? Zur Neuausweisung von Flächen muss die Fortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I abgewartet werden.

? Bei der Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe strebt die Gemeinde an, Betriebe zu bevorzugen, die arbeitsplatzintensiv sind und Gewerbesteuern in der Gemeinde zahlen. Darüber hinaus ist die Ansiedlung von mittelständischen Betrieben mit bis zu 50 Arbeitsplätzen als Branchenmix anstrebbar. Es wird angestrebt, die neu auszuweisenden Gewerbeflächen von Westen nach Osten in drei Abschnitten zu entwickeln. So ist gewährleistet, dass benötigte Flächen nachfrage-orientiert entwickelt werden. In enger Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn sollen Bedarfe abgeschätzt und zielorientiert dafür Gewerbe-flächen bereitgestellt werden.

5.2 Regenerative Energieversorgung

Angesichts der globalen Erwärmung durch klimaschädliche Gase, der Endlichkeit fossiler Energieträger, aber auch vor dem Hintergrund eines weltweit immer mehr steigenden Energiebedarfs und der damit verbundenen Steigerung der Energiepreise werden die verstärkte Nutzung regenerativer Energien und ein sparsamer Verbrauch fossiler Energieträger immer wichtiger. Durch Energieversorgungskonzepte sollen energetische Vorteile von Versorgungssystemen einzelner Orte aber auch ganzer Regionen unter Ausnutzung örtlicher Energiepotenziale ausgeschöpft werden. Nicht jede Region ist gleichermaßen für die Nutzung jeglicher Form regenerativer Energien geeignet. Während beispielsweise die Küstenbereiche aufgrund der Windhöffigkeit und der solaren Strahlungsintensität für Windkraftanlagen und Photovoltaik prädestiniert sind, können Geeststandorte im Binnenland für den Anbau von Energiepflanzen geeignet sein. Regenerative Energieerzeugung ist nur dann sinnvoll, wenn in den Gesamtprozess nicht mehr Energie hineinfließt, als am Ende bereitgestellt wird (zu berücksichtigen ist zum Beispiel der Aufwand zur Wasserstoffproduktion oder zum Anbau und Transport von Energiepflanzen oder zur Veredelung von Biogas zu Biomethangas in Erdgasqualität). Ebenso zu beachten ist, dass nicht an anderer Stelle Umweltschäden entstehen, die den erwarteten Nutzen durch die klimaneutrale Energiegewinnung wieder relativieren (zum Beispiel bei intensiven Energiepflanzen-Monokulturen oder bei Wasserstoffproduktion unter Einsatz fossiler Energien).

Als regenerative Energien, auch erneuerbare Energien, bezeichnet man Energie aus Quellen, die sich entwe¬der kurzfristig von selbst erneuern oder deren Nutzung nicht zur Erschöpfung der Quelle beiträgt. Es handelt sich daher um nachhaltig zur Verfügung stehende Energieressourcen. Dazu gehören neben der Wasserkraft vor allem die solare Strahlung (Sonnenenergie), die Kraft des Windes (Windenergie), die Wärme im Erdinnern (Geothermie) sowie das energetische Potenzial der Biomasse (aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnene Bioenergie). Die Nutzung erneuerbarer Energie ist der wichtigste Weg zur Erreichung der Reduktionsziele für klimaschädliche Treibhausgase.

Aktuell gehören die erneuerbaren Energien zu den wichtigsten Wachstumsmotoren in Deutschland. Diese These hat die Branche auch im letzten Jahr wieder unter Beweis gestellt:

? sie beschäftigt rund 300.500 Menschen

? sie deckt 16,1% des deutschen Stromverbrauchs, 8,4% des Wärmeverbrauchs und 5,5% des Kraftstoffverbrauchs

? der Beitrag der erneuerbaren Energien am gesamten Energieverbrauch in Dtld. betrug 2009 rund 10,1%

? durch sie wurden 2009 ca. 107 Mio. Tonnen CO2 eingespart

Trotz Wirtschaftskrise haben sich die erneuerbaren Energien als stabiler Faktor erwiesen. Im Jahr 2009 stellten sie mit insgesamt rd. 238 Mrd. kWh sogar mehr Energie als im Vorjahr (236 Mrd. kWh) bereit, obwohl das Jahr 2009 ungewöhnlich windschwach war. Auch die Anzahl der Arbeitsplätze in der Branche ist trotz Wirt¬schaftskrise weiter gestiegen. Von 278.000 Beschäftigten im Jahr 2008 auf 300.500 im Jahr 2009. Das Potenzial an neuer Arbeit im Bereich der erneuerbaren Energien ist riesig: Strom aus erneuerbaren Energien ist um den Faktor 10 bis 15 arbeitsintensiver als fossile oder atomare Großanlagen. Aufgrund der weltweit steigenden Nachfrage nach erneuerbaren Energien geht die Branche von über 500.000 Beschäftigen in Deutschland im Jahr 2020 aus.

Um die Entwicklung der erneuerbaren Energien weiter zu forcieren hat die Bundesrepublik bereits im Jahr 2000 das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) verabschiedet, das nun in der geänderten Fas¬sung vom 01.01.2009 gilt. Darin steht einerseits, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30% erhöht und anschließend weiter gesteigert werden soll (vgl. § 1 Abs. 2 EEG). Andererseits regelt das Gesetz den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (und Grubengas) sowie die vorrangige Abnahme, Übertragung, Verteilung und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber.

Es hat sich gezeigt, dass das EEG ein hocheffizientes Instrument zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist. Die Branche der erneuerbaren Energien prognostiziert einen Anstieg der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2020 auf 47%. Weiterhin soll auch der Wärmebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt. Die Bundesregierung hat das Ziel formuliert, den Anteil am Wärmeverbrauch auf 14% im Jahr 2020 zu steigern. Im Jahr 2008 betrug der Anteil nur 7,7%. Die Leitstudie des Bundesministeriums hält sogar eine Steigerung des Anteils auf über 50% bis 2050 für möglich.

Weiteren Antrieb soll das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft trat, geben. In § 1 EEWärmeG ist das Ziel formuliert, bis zum Jahr 2020 mindestens 14% des Wärme- und Kälteenergiebe¬darfs von Gebäuden durch erneuerbare Energien zu decken. Zur Erreichung dieses Ziels verpflichtet das Gesetz dazu, die o. g. Bedarfe von Neubauten mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m² in der Höhe eines vor-geschriebenen Prozentsatzes (vgl. § 3 Abs. 1 EEWärmeG) mit erneuerbaren Energien zu versorgen.

Auch die erneuerbare Mobilität, bislang hauptsächlich in Form von Biokraftstoffen in Verbrennungsmotoren, stieg von 1998 bis 2008 von 0% auf 6,1% an. In Zukunft wird die Elektromobiliät einen steigen Anteil bestreiten: Strom aus erneuerbaren Energien treibt Elektromotoren sauber und effizient an. Nach der Leitstudie des Bundesumweltministeriums kann auch hier der Anteil an erneuerbaren Energien bis 2050 auf über 50% steigen.

Ein aktuelles Thema des Klimaschutzes durch energetische Optimierung ist die Kanalwärme. Das für Duschen, Baden, Waschen und Spülen erhitzte Wasser verlässt die Gebäude mit einer mittleren Temperatur von 25 °C. In der Kanalisation hat das Schmutzwasser in Deutschland im Jahresmittel immerhin noch eine Temperatur von 15 °C ? bislang weitgehend verschenkte Energie, mit der z. B. Häuser beheizt werden könnten. Das Potenzial ist gewaltig: Nach Angaben der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU, Osnabrück) könnten hierzulande zwei bis vier Millionen Wohnungen mit der aus Abwasser zurückgewinnbaren Wärme versorgt werden. Die hierbei eingesetzte Verfahrenskombination aus Siebanlage und einem eigens für diese Aufgabe entwickelten Wärmetauscher im Bypass-Kreislauf ist neu. Der Technik stehen weit reichende Einsatz Möglichkeiten im Objektbau offen. Insbesondere bei Häusern, die einen energetischen Sanierungsbedarf haben kann zukünftig durch die Nutzung von Kanalwärme ein zusätzlicher Beitrag zur Energieeinsparung und Wiederverwendung geleistet werden. Modellprojekt für ein solches Vorhaben ist ein Mietwohnkomplex in der bayerischen Stadt Straubing.

Insgesamt konnten im Jahr 2009 rund 107 Mio. Tonnen CO2 durch die Nutzung von erneuerbaren Energien eingespart werden. Das Land Schleswig-Holstein hat sich ehrgeizigere Ziele gesetzt, als es die Bundesregierung in Bezug auf Klimaschutz und Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien getan hat. Je höher der Anteil der regenerativen Energien in einer Gemeinde ist, desto größer ist die Unabhängigkeit von den fossilen Energieträgern. Dabei ist es sinnvoll eine Mischung verschiedener Formen der regenerativen Energiegewinnung zu etablieren. Die wichtigsten Arten werden im folgenden Abschnitt vorgestellt und hinsichtlich ihrer möglichen Etablierung in der Gemeinde Barsbüttel bewertet.

Wasserkraft

In der Gemeinde Barsbüttel ist die Nutzung der Wasserkraft aufgrund fehlender geografischer Voraussetzungen nicht möglich.

Solarenergie

Die Bundesregierung und die Landesregierung haben ehrgeizige Ziele bei den Themen Klimaschutz und Ausbau regenerativer Energien. Das Thema Solarenergie ist dabei insbesondere für Privathaushalte interessant, da die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert werden kann und die Kosten für Warmwasseraufbereitung und Heizung gesenkt werden können. Im folgenden Abschnitt wird eine kurze Einführung in das Thema gegeben und anschließend die Bedeutung für die Gemeinde Barsbüttel dargestellt.

Der gemeindlichen Bauleitplanung kommt bei der Standortsteuerung dieser Anlagen eine besondere Bedeutung zu. Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung bietet sich für eine Gemeinde die Möglichkeit, die Photovoltaik-Freiflächennutzung auf geeignete Standorte zu lenken. Ein konfliktarmes Nebeneinander von Photovoltaiknutzung und konkurrierenden Raumansprüchen erfordert eine sorgfältig abgewogene Standortwahl. Vor diesem Hintergrund sollen die im Beratungserlass zur Planung von großflächigen Photovoltaikanlagen im Außenbereich in der jeweils ak-tuellen Fassung getroffenen Regelungen berücksichtigt werden.

Ausgangssituation

Solarenergie steht unbegrenzt, umweltfreundlich und kostenlos zur Verfügung. Aus dem Sonnenlicht kann sowohl Strom mittels Photovoltaikanlagen und solarthermische Kraftwerke als auch Wärme über Sonnenkol¬lektoren gewonnen werden. Die Sonne liefert das 2.850-fache des weltweiten Energiebedarfs. Die Sonneneinstrahlung, die auf Deutschland trifft, liefert etwa das 80-fache unseres Energieverbrauches.

Noch ist der Anteil der Solarenergie an der deutschen Energieversorgung zwar gering, er steigt aber kontinuierlich. Derzeit sind in Deutschland etwa 1,7 Millionen Photovoltaik- und Solarthermieanlagen instal¬liert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zusammen mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treibt die Nutzung der Solarenergie weiter an.

"Photovoltaikanlagen wandeln die Sonnenstrahlung mittels Solarzellen in elektrische Energie um. (...) Ende 2009 waren in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von rund 8.880 MW elektrischer Leistung installiert, die den Strombedarf von etwa 1,5 Millionen Drei-Personen-Haushalten decken.? Ein gutes Beispiel einer Photovoltaikanlage steht im Raum Baltringen / Sulmingen in Baden-Württemberg. Die Anlage ist Teil eines Innovationskonzeptes als Nachnutzung einer Kiesgrube. Das dort errichtete Photovoltaikkraft¬werk produziert jährlich über 1 MW umweltfreundlichen und CO2-armen Strom. Das ist mehr als der Strom¬bedarf des neuen, ca. 5 km entfernten Kieswerkes. Dank der 710.000 kg CO2-Einsparung schützt das Photo¬voltaikkraftwerk zudem das Klima. Diese Form der Solarenergienutzung wäre auch für die Gemeinde Barsbüttel als Nachnutzung für den Kiesabbau denkbar.

"Solarthermische Kraftwerke erzeugen Strom über die Konzentration und Verstärkung der Sonnenstrahlen. Die Strahlung wird über Reflektoren gebündelt und in Dampf umgewandelt, mit dem ein Generator betrieben wird.? Für die Nutzung der Wärme aus Sonnenenergie wird die Strahlung der Sonne mittels Kollektoren in Wärmeenergie umgewandelt. In Deutschland wird Solarwärme in der Regel zur Erwärmung von Wasser zum Duschen und Waschen oder zur Raumheizung eingesetzt. Weiterhin kommen solarthermische Anlagen zur Erwärmung von Schwimmbadwasser zum Einsatz. Ein gutes Beispiel ist die solarthermische Anlage auf dem Dach des Freibades und des angrenzenden Supermarktes in Borßum. Die Anlage (1.900 m² Solarabsorber) versorgt sowohl das Freibad (Aufheizung des Beckenwassers auf mindestens 23°C) als auch den Supermarkt mit Wärme. Dank dieser Anlage werden einerseits mehr als 956 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart und andererseits die Betriebskosten für das Freibad deutlich gesenkt. Durch die eingesparten Energiekosten amortisiert sich die Anlage innerhalb von 9 Jahren. Eine solche Anlage wäre auch in Barsbüttel z. B. zur Erwärmung des Schwimmbadwassers oder zur Unterstützung der Beheizung der Sporthallen möglich. Ausreichend große Dachflächen sind in der Gemeinde Barsbüttel vorhanden. Die Dachflächen in Deutschland reichen nach Schätzungen der Solarindustrie aus, um langfristig 30 Prozent des Strombedarfs mit Photovoltaik bereitzustellen.

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Die Gemeinde Barsbüttel strebt eine Verortung von Solaranlagen an. Im FNP kann dies nicht dargestellt werden. Im Zusammenhang mit ausgekiesten Flächen, die einer Nachnutzung zugeführt werden sollen, wird die Gemeinde prüfen, ob Solaranlagen effizient eingesetzt werden können. Im Rahmen von Neuansiedelungen in Gewerbegebieten wird die Gemeinde darauf hinwirken, dass Betriebsgebäude, die sinnvollerweise mit Solaranlagen ausgestattet werden können, einen Beitrag zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien in der Gemeinde Barsbüttel leisten. Ebenso können Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und Wohnhäusern installiert werden. Diese Potenziale sind im Einzelfall zu prüfen und zu fördern. Voraussetzung für die Installation von Photovoltaik-Anlagen ist, dass diese keine Beeinträchtigung des Ortsbildes und der Nachbarschaft (Sonnenreflektionen o.ä.) hervorrufen.

Windenergie

Der Windenergie kommt sowohl unter energie- und klimapolitischen als auch unter wirtschaftlichen und räumlichen Gesichtspunkten eine besondere Bedeutung zu. Der Ausbau der Windenergienutzung soll unter Berücksichtigung aller relevanten Belange mit Augenmaß fortgesetzt werden. Die naturraumtypischen Besonderheiten des Landes mit ihren vielgestaltigen und (eingriffs-)empfindlichen Landschaftsformen als Lebensraum und wesentliche Grundlage für den Tourismus in Schleswig-Holstein erfordern eine sorgfältige raumplanerische Eingliederung der Windkraftanlagenstandorte.

Im jeweils gültigen Runderlass für die Planung von Windkraftanlagen werden unter anderem Abstände zu Siedlungen, bewohnten Gebäuden und anderen schutzwürdigen Nutzungen und Schutzgebieten definiert. Die Ausnutzung innerhalb der festgelegten Eignungsgebiete richtet sich nach den Vorschriften des Bauplanungsrechts und des Immissionsschutzrechts sowie weiterer Fachgesetze. Die Kommunen sollen im Rahmen der Bauleitplanung dafür Sorge tragen, dass insbesondere Belange des Vogelschutzes, des Städtebaus und der Landschaftspflege hinreichend berücksichtigt werden.

Ausgangssituation

Innerhalb weniger Jahre hat die Stromerzeugung aus Windenergie stark zugenommen. 2009 produzierten die in Deutschland installierten Windenergieanlagen etwa 37,8 Milliarden Kilowattstunden Strom, das entspricht etwa 6,5 % des gesamten Stromverbrauchs. Schon heute liefert die Windenergie den größten Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, obwohl das Potenzial der Windenergie noch nicht ausgeschöpft ist. Gehemmt wird die Stromabnahme derzeit hauptsächlich durch ein unzureichendes Leitungsnetz.

Windenergienutzung ist generell nur in ausgewiesenen Eignungsgebieten im Außenbereich (vgl. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) zulässig, da aber privilegiert. Die Landeregierung Schleswig-Holsteins beabsichtigt grundsätzlich mehr Flächen für Windenergienutzung bereitzustellen. Im Entwurf des Landesentwicklungsplans ist das Ziel formuliert, die Flächen der Eignungsgebiete von derzeit 0,8 % der Landefläche auf 1,5 % aufzustocken. Die Gemeinde wurde aufgefordert, Flächenwünsche zur Ausweisung von Eignungsgebieten an die Kreise zu mel¬den. Es hat sich herausgestellt, dass wesentlich mehr potenziell geeignete Flächen gemeldet wurden, als landesweit für eine Ausweisung von 4.000 ha (0,2%) benötigt werden. Das bedeutet, dass die Landesplanung keine Flächen in Gemeinden ausweisen wird, die ausdrücklich keine Windenergienutzung wünschen. Dazu gehört auch die Gemeinde Barsbüttel, sodass es keine Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergiean¬lagen in Barsbüttel geben wird.

Es können dennoch Windenergieanlagen errichtet werden. Allerdings nur als Nebenanlage. Die Anforderun¬gen einer Nebenanlage erfüllt eine Windenergieanlage, sofern die der Hauptnutzung dient und sich dieser auch unterordnet. Kriterien für die Unterordnung der Windenergieanlage sind insbesondere der Standort, der räumliche Umfang in Bezug auf die Grundstücksgröße, die Bebauungsdichte und die Abmessungen der Hauptanlage.

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Voraussetzung dafür, dass die Gemeinde Barsbüttel Eignungsgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen ausweist ist, dass entsprechende Eignungsflächen im Regionalplan eingetragen sind. Dies ist nicht der Fall. In der Gemeinde Barsbüttel gibt es zwar geeignete Flächen zur Aufstellung von Windenergieanlagen. Diese befinden sich im Dreieck östlich der BAB 1 zwischen Willinghusen und Stellau. Die politischen Gremien in der Gemeinde haben sich jedoch gegen für die Ausweisung dieser Flächen entschieden, so dass keine Darstellung im Regionalplan erfolgen wird.

Geothermie

Als Folge steigender Energiepreise und wachsenden Umweltbewusstseins wird in Schleswig-Holstein zunehmend der oberflächennahe geologische Untergrund (bis 150m Tiefe) als Wärmequelle mit geothermischen Anlagen erschlossen. In Zukunft ist zu erwarten, dass sich dieser Trend weiter fortsetzt.

Ausgangssituation

"Unter Geothermie versteht man die Nutzung der Erdwärme zur Gewinnung von Strom, Wärme und Kälte¬energie. Man unterscheidet die oberflächennahe Erdwärmenutzung (bis zu 400 Metern Tiefe) und die Tiefengeothermie.? Das Nutzungspotenzial der Geothermie ist enorm, da sie unabhängig von Wetter, Tage- und Jahreszeiten praktisch kostenlos zur Verfügung steht und täglich etwa die 2,5-fache Energiemenge, die wir weltweit brauchen, aus dem Inneren der Erde aufsteigt.

In Deutschland sind die für die Stromerzeugung erforderlichen Wärmereservoirs mit hohen Temperaturen nur in großer Tiefe vorhanden. Die Temperatur nimmt im Schnitt rund 3°C pro 100 m Tiefe zu, stellenweise, wie in der Schwäbischen Alb (10°C / 100 m) auch mehr. Geologisch bedingt verfügt aber auch der norddeutsche Raum über ein großes Potenzial geothermisch nutzbarer Energie. In Tiefen von 1000 m bis 2500 m ist Ther¬malwasser mit Temperaturen zwischen 50°C und 100°C.

Die Geothermieanlage in Neustadt-Glewe (ca. 100 km östlich von Barsbüttel) ist ein gutes Beispiel für Geothermie in Norddeutschland. Im Jahr 2004 betrug die erzeugte Strommenge 424.000 Kilowattstunden (Quelle: AGEE-Stat/ BMU). Aus einer Tiefe von ca. 2250 m wird etwa 97°C heißes Wasser gefördert und zur Strom- und Wärmeversorgung genutzt.

Der Bau von Geothermiekraftwerken erlebt in Deutschland zurzeit geradezu einen Boom. Insbesondere das international geförderte Pilotprojekt in Unterhaching bei München hat einen "Leuchtturmcharakter? für die gesamte Branche. Es ist die derzeit (2009) größte deutsche und weltweit innovativste Geothermieanlage. Sie erzeugte im Jahr 2009 bereits über 10.000 Megawattstunden Strom, wodurch schon 22.500 Tonnen CO2 eingespart werden konnten. Damit ist die Gemeinde weitgehend energieautark. Langfristig soll der Ausstoß um 40.000 Tonnen verringert werden. Das entspricht 60% der gesamten Emissionen der Gemeinde Unterhaching. Gleichzeitig soll die Leistung aus geothermischer Energie bis in das Jahr 2020 auf etwa 280 Megawatt gesteigert werden. Die Geothermieanlage in Unterhaching beweist, dass sich Klimaschutz und wirtschaftliches Handeln nicht widersprechen. Die Energieerzeugung aus Geothermie ist nicht nur ein Gewinn für die Umwelt, vielmehr bringt sie der Gemeinde auch eine nachhaltige Rendite ein.

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Auf der FNP-Ebene wird das Thema Geothermie nicht weiter behandelt.

Bioenergie

"Bioenergie wird aus dem Rohstoff Biomasse gewonnen. Biomasse ist gespeicherte Sonnenenergie in Form von Energiepflanzen, Holz oder Reststoffen wie z.B. Stroh, Biomüll oder Gülle. Bioenergie ist unter den erneu¬erbaren Energieträgern der Alleskönner: Sowohl Strom, Wärme als auch Treibstoffe können aus fester, flüs¬siger und gasförmiger Biomasse gewonnen werden.? [33]

Ausgangssituation

Der Biomasse kommt eine bedeutende Rolle bei der Energieversorgung mit erneuerbaren Energien zu, da sie kontinuierlich verfügbar und flexibel einsetzbar ist. Gleichzeit bietet die Produktion von Strom, Wärme und Treibstoffen aus Bioenergie ein zweites wirtschaftliches Standbein für die Landwirte. [34] Ein hervorragendes Beispiel mit Vorbildcharakter für viele andere Gemeinden ist das Bioenergiedorf Jühnde im Landkreis Göttingen in Niedersachsen. Jühnde ist das erste Bioenergiedorf, das seit 2006 sowohl seinen Wärme- als auch seinen Strombedarf selbst über nachwachsende Rohstoffe erzeugt. Die Energieanlage besteht aus einer Biogasanlage und einem Biomasseheizwerk, über ein Nahwärmenetz gelangt die erzeugte Energie in die Haushalte.

Die Biogasanlage erzeugt jährlich etwa 4 Mio. kWh Strom pro Jahr und damit mehr als das Doppelte des Bedarfes in Jühnde und gleichzeitig werden die CO2-Emissionen pro Einwohner um 60% gesenkt. Dabei wer¬den auf nur 15% der Ackerflächen des Dorfes Energiepflanzen, wie Raps, Mais oder Sonnenblumen ange¬baut.[35] Als Nebenprodukt der Stromerzeugung entstehen etwa 2,8 Mio. kWh Wärme pro Jahr, die über das 5.5 km lange Nahwärmenetz die Bewohner mit Wärme versorg. Reicht im Winter die Abwärme der Biogasanlage nicht aus, kommt das mit Holzhackschnitzeln betriebene Biomasseheizwerk zum Einsatz. Dort werden ca. 1,5 Mio. kWh Wärme pro Jahr erzeugt, sodass die Bewohner in Jühnde nicht frieren müssen.[36]

Es wird geschätzt, dass die teilnehmenden Haushalte in Jühnde (ca. 70% der Häuser) nach Abzug der Kosten ca. 750,-? pro Jahr an Energiekosten einsparen. Dank des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, es garantiert Jühnde für die nächsten 20 Jahre pro eingespeiste Kilowattstunde Strom 17 Cent, wird das Dorf Einnahmen von über 680.000 Euro pro Jahr mit der Energiegewinnung aus Biomasse erzielen.

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Bei der Ansiedlung von Biogasanlagen sind grundsätzlich die Belange der Wohnbevölkerung (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 1 und 2 BauGB) und der Natur und Landschaft (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) zu berücksichtigen. Um die Akzeptanz von Biogasanlagen bei den Bürgern und Bürgerinnen zu stärken, sollen bei der Ansiedlung die Beeinträchtigungen für die Wohnbevölkerung möglichst gering gehalten und die Eingriffe in Natur und Landschaft auf ein Minimum reduziert werden.

Biogasanlagen gelten als privilegierte Nutzungen im Außenbereich, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

? ein räumlich-funktionaler Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb ist vorhanden,

? die Biomasse stammt überwiegend aus diesem Betrieb oder überwiegend aus diesem Betrieb und aus nahe gelegenen Betrieben,

? je Hofstelle oder Betriebsstandort kann nur eine Biogasanlage betrieben werden und

? die installierte elektrische Leistung darf 0,5 Megawatt (MW) nicht überschreiten.

Die Biomasse für den Betrieb einer Biogasanlage muss gemäß § 35 BauGB aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung und einem Tierhaltungsbetrieb stammen.

Der Betrieb einer Biogasanlage bewirkt zu den Erntezeiten der Substrate größere Verkehrsaufkommen. Die genauen Lärmimmissionen sind im Rahmen des Bauantragsverfahrens zu klären. Erst in diesem Stadium können nähere und belastbare Aussagen über die Anlieferungswege und die mögliche Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung getroffen werden.

Durch einen sachgerechten Betrieb können die Geruchsimmissionen einer Biogasanlage gering gehalten werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung ist nicht zu erwarten. Lediglich von den Silageflächen und während der Anlieferung des Substrats können Geruchsimmissionen entstehen. Diese halten sich jedoch im Rahmen der in der Landwirtschaft üblichen Geruchsentwicklung. Um die Wohnbevölkerung vor zu großen Beeinträchtigungen zu schützen, ist ein 200 Meter Abstand zu Wohngebieten empfehlenswert.

Auf der FNP-Ebene wird das Thema Biogasanlagen nicht weiter behandelt und ist im Einzelfall über Bauantragverfahren oder ggf. Bebauungspläne zu regeln.

5.3 Wohnorte

Die Wohnungsmärkte unterliegen einem kontinuierlichen Veränderungsprozess. Im Zuge demographischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Entwicklungen verändern sich Haushalte, Wohnformen und Bedürfnisse. In der Summe steht auch die Gemeinde Barsbüttel vor neuen und sehr komplexen Herausforderungen.

Bis der Bevölkerungsrückgang in etwa 15 Jahren an Dynamik gewinnt, wird u. a. die Zahl der Haushalte stärker als die der Bewohner wachsen. Mittelfristig besteht noch ein Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, seine Befriedigung birgt allerdings die Gefahr, langfristig ein Überangebot zu schaffen.

Die Zunahme der Ein- und Zweipersonenhaushalte bei gleichzeitiger Abnahme der Mehrpersonenhaushalte (zu viele Einfamilienhäuser) ist noch nicht zu Ende. Die Ursachen der Haushaltsverkleinerung sind u.a. die Veränderung in der Altersstruktur der Bevölkerung und die Folge von Singularisierung oder Kinderlosigkeit.

Der Rückgang in der Altersgruppe der 30- bis 40-Jährigen wird insbesondere auf dem Eigentumsmarkt spürbar, da ca. 50 % der Erwerber dieser Altersgruppe zuzuordnen sind. Die sinkende Nachfrage trifft somit insbesondere die Einfamilienhausstandorte der 1950er, 1960er und 1970er Jahre im Stadtumland. In der Gemeinde Barsbüttel muss es daher vermehrt um die Qualifizierung des Bestandes gehen.

Parallel dazu werden neue Impulse durch ältere Menschen gesetzt. Altersgerechte Wohnformen, der Anschluss an öffentliche Verkehrsnetze und die Möglichkeit zur selbstständigen Versorgung sowie insgesamt eine gewisse Zentralität (wohnungsnahe Infrastruktur) und Dichte (kurze Wege) werden den Wohnungsmarkt im Stadtumland und damit auch in Barsbüttel zukünftig prägen.

Die konkreten Veränderungen sind neben den spezifischen Rahmenbedingungen vor allem von der Größe und Funktion der Gemeinde, ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und der demographischen Perspektive sowie von ihren finanziellen Ressourcen abhängig.

Mithin legen der demographische Wandel und dessen Folgen eine maßvolle Ausweisung von Siedlungsflächenerweiterungen und beim Wohnungsneubau nahe. Die Sicherung und Aufwertung des Bestandes (bspw. im Rahmen einer Wohnbaupotenzial-Analyse), ein vielfältiges Wohnangebot, die Stärkung des Zentrums bzw. des Siedlungskerns und die Ausbildung einer eigenständigen Identität sind anzustreben. Die Gemeinde Barsbüttel entspricht mit ihrer Planung den Zielen, die in übergeordneten Planungswerken formuliert werden (siehe Kapitel 2.1).

Ausgangssituation

Wohnbauflächen in Barsbüttel Ort und in den Ortsteilen

In Barsbüttel findet man überwiegend gartenbezogene Wohnformen (im Eigentum) mit einem hohen Einfamilienhausanteil (ca. 65 %). Die Dichte ist in weiten Teilen gering. Es gibt keine "Villenviertel?. Barsbüttel Ort ist geprägt durch unterschiedliche Wohngebiete in der Hauptsache aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Entlang der Hauptstraße, der Thorkoppel und der Straße Zum Dicken Busch ist Geschosswohnungsbau mit bis zu vier Etagen vorhanden. Doppel- und Reihenhäuser machen in etwa 30 % der Wohnbebauung aus. In den Ortsteilen Willinghusen, Stellau und Stemwarde finden sich neben Einfamilienhausgebieten vereinzelt Altbauten, Doppel- und Reihenhäuser sowie umgenutzte landwirtschaftliche Gebäude. Die Wohnbauflächen liegen weitgehend günstig im Siedlungskörper (Immissionen: Gewerbe, Autobahn). Die Ortschaften sind arrondiert, nördlich von Willinghusen und westlich von Stemwarde findet sich darüber hinaus Gebäudebestand in Form von Splittersiedlungen entlang der Landstraßen.

Tendenziell kann die Dichte der tatsächlich zu Wohnzwecken genutzten Flächen in Barsbüttel als "vororttypisch? charakterisiert werden. In der Gemeinde Barsbüttel ist eine Fläche von ca. 215 ha überwiegend zu Wohnzwecken genutzt.

In der nachfolgenden Karte "Wohnorte? sind die Barsbütteler Wohngebietstypen, unterschieden nach ihrer Bebauungsdichte dargestellt: Einfamilien- und Doppelhäuser (hellrot), Reihenhäuser (rot), Geschosswohnungsbau (dunkelrot) sowie Seniorenwohnanlagen (violett) als Sonderwohnform. Das übrige Siedlungsgebiet ist grau dargestellt. Die Karte ist als Anlage 10 beigefügt.

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Die Grundlage des Flächenkonzeptes bildet neben der Bestandsanalyse zum einen die Bevölkerungsprognose (siehe Kap. 4.2) und zum anderen eine Wohnbauflächenbedarfsermittlung. Zunächst wird das Ergebnis der Wohneinheitenbedarfsermittlung mit den Vorgaben der Raumordnung abgeglichen. Anschließend wird eine Potenzialflächenermittlung (Ermittlung des Bedarfs an potenziellen Bauflächen) durchgeführt, wobei als Flächenbedarf je Wohneinheit ein Durchschnittswert zu Grunde gelegt wird. Abschließend folgt eine Gegenüberstellung des Wohneinheitenbedarfs mit den ermittelten Potenzialflächen.

Wohneinheitenbedarfsermittlung

Zur Ermittlung des Wohneinheitenbedarfs stehen auf Gemeindeebene unzureichend Werte zur Verfügung. Es werden nachfolgend die Werte für die Kreisebene in Bezug zur Gemeindeebene gesetzt und auf dieser Basis ein Bedarf für Barsbüttel bis 2025 errechnet.

Die zuvor geschilderten Rahmenbedingungen (demographischer Wandel und Singularisierung) führen zu dem hier dargestellten Bild. Es wird für den gesamten Kreis Stormarn von ca. 12.200 zusätzlichen Einwohnern bis 2025 ausgegangen. In dem gleichen Zeitraum werden knapp 14.000 neue Wohnungen benötigt. In der folgenden Tabelle werden die Zahlen für den Kreis Stormarn auf die Gemeinde Barsbüttel herunter gebrochen.

Bis zum Jahr 2025 wird die Gemeinde Barsbüttel auf Grund demographischer Veränderungen (siehe Kap. 4.2 Bevölkerungsprognose) bei steigender Einwohnerzahl ca. 750 zusätzliche WE benötigen.

Der ermittelte Wohneinheitenbedarf wird der Obergrenze des Landesentwicklungsplans (LEP) Schleswig-Holstein 2010 gegenübergestellt. Hier wird bis zum Jahr 2025 ein maximaler Zuwachs von 15 % des Bestandes am 31.12.2009 in den Nebenorten gefordert. Zur Berechnung dieser LEP-Obergrenze werden die amtlichen Zahlen (Barsbüttel-Meldewesen Gebäude- und Wohnungsbestand) des Berichtsmonats Dezember 2009 sowie die Haushaltsdichte von 2,2 EW je Haushalt (WE) im Kreis Stormarn herangezogen.

Fazit Wohneinheitenbedarfsberechnung:

Zur Deckung der Nachfrage bis zum Jahr 2025 sind gemäß der WE-Bedarfsberechnung 750 WE neu zu schaffen. Die errechnete LEP-Obergrenze von mehr als 831 WE für Barsbüttel wird dabei eingehalten.

Zur Deckung des errechneten Wohneinheitenbedarfs für barsbüttel übermorgen sind neben Nachverdichtungspotenzialen auf bereits vorhandenen Wohnbauflächen und Wiedernutzbarmachung von Konversionsflächen auch weitere Entwicklungsflächen zu benennen. Die Gemeinde Barsbüttel hat zu diesem Zweck für den Ortsteil und den Ortsteil Stellau je eine Wohnbaupotenzialanalyse erstellen lassen, in der die Nachverdichtungspotenziale benannt werden. Auf Grund der Aufgabe, die Inhalte des derzeit gültigen FNP zu überprüfen, werden zunächst ausschließlich planungsrechtlich gesicherte Flächen als Potenziale benannt. Diese Potenzialflächen sowie die Definition der zukünftigen Siedlungsgrenzen (siehe Kap. 4.1.2) basieren auf der Forderung nach Innenentwicklung.

Potenzialflächenermittlung

Die analysierten Flächen mit Entwicklungspotenzial für zukünftige Wohnbebauung sollen, entsprechend der internationalen Forderung, dem Innen- bzw. Außenbereich zugeordnet werden. Zudem erfolgt eine weitere Kategorisierung des Innenbereichs und des Außenbereichs, welche die bereits im FNP 1977 ausgewiesenen von den im neuen FNP ausgewiesenen Flächen zu unterscheiden hilft. Die Reihenfolge der Flächenkategorien spiegelt hierbei die Priorisierung nach dem Prinzip ?Innenentwicklung vor Außenentwicklung? wider.

Das Freiwerden von Bestandsimmobilien sowie tatsächliche Flächenpotenziale der Kategorien Nachverdichtung und Lückenbebauung werden an dieser Stelle nicht konkretisiert. Der FNP ist hier auf Grund mangelnder Parzellenschärfe nicht das geeignete Planungsinstrument. Die Gemeinde Barsbüttel lässt für eine genauere Betrachtung der Nachverdichtungspotenziale eine konkretisierende Wohnbaupotenzial-Analyse erstellen.

Die Entwicklungsmöglichkeiten im bestehenden, bereits zum Wohnen genutzten Siedlungsgebiet, sprich in den Kategorien Nachverdichtung (IN) und Lückenbebauung (IL), werden pauschal angenommen. Die konkrete Auswahl an Potenzialflächen der Kategorien Konversion (IK) und von Flächenreserven innen und außen (A2010 und A2025) erfolgt ausschließlich innerhalb der in Kapitel 4.1.2 definierten Siedlungsgrenze und ab einer Mindestgröße von 0,5 ha. Deren Bewertung basiert auf den im Folgenden Kriterien.

Die Bewertungskriterien für die Potenzialflächen sollen es ermöglichen, Prioritäten bei der Umsetzung in die verbindliche Bauleitplanung zu setzen. Die Flächen, die am besten bewertet werden, sollten kurzfristig umgesetzt werden. Flächen, bei denen einzelne Kriterien mangelhaft erfüllt sind, sollten langfristig entwickelt werden, wenn sich die Voraussetzungen für eine Entwicklung zu Bauland verbessert haben.

Die Herleitung der Flächenangabe basiert auf einer pauschalen Annahme, so dass ebenso unorganische Siedlungsstrukturen oder allgemein nicht zu entwickelnde Flächen Berücksichtigung finden. Hier sind im Nachgang zum FNP oder speziell im Rahmen einer Wohnbaupotenzial-Analyse konkretere Untersuchungen hinsichtlich einer städtebaulichen und landschaftlichen Eignung anzustellen und diese Aussagen zu verfeinern.

In der folgenden Tabelle (siehe PDF-Dokumente) sind die Wohnbau-Potenzialflächen in der Gemeinde Barsbüttel aufgelistet. Die Kartenausschnitte für jeden Ortsteil sind im Original-Maßstab 1:8.000 bzw. 1:6.000 im Anhang dieser Begründung beigefügt.

Auf der Ebene des Flächennutzungsplans findet - nach den Vorgaben des Baugesetzbuches - keine Differenzierung von Bebauungsdichten statt. Vielmehr werden zur Deckung des Wohneinheitenbedarfs für die einzelnen Flächenkategorien pauschale Bebauungsdichten angesetzt. Um diese festzulegen, wird zwischen den Kategorien Nachverdichtung sowie Lückenbebauung und den Kategorien Reaktivierung von Brachen (IK), Flächenreserven außen (A2010) sowie Neuausweisung (A2025) unterschieden.

Im Jahr 2010 beträgt die durchschnittliche Haushaltsgröße im Kreis Stormarn 2,2 EW/WE. In Barsbüttel leben derzeit 57 EW je ha Wohnbaufläche (2010: ca. 12.300 EW auf 215 ha Fläche mit > 50 % Wohnnutzung). Dies entspricht 26 WE/ha. Die Haushaltsgröße (die Größe einer WE) wird bis zum Jahr 2025 auf durchschnittlich 2 Einwohner je Wohneinheit sinken.

Um die Entwicklung der Haushaltszahlen mit möglichst geringer zusätzlicher Flächeninanspruchnahme bewältigen zu können, aber auch ohne zu großen Druck auf die bereits heute genutzten Flächen auszuüben, ist eine Nachverdichtung im Bestand von pauschal 2 WE/ha (von 26 WE/ha in 2010 auf 28 WE/ha in 2025) anzustreben.

Die Annahme eines Durchschnittswertes von z.B. Einwohner- und Haushaltsdichten ermöglicht keine stadträumliche und städtebauliche Unterscheidung von Ortsteil und Nebenorten. Die Differenzierung von baulichen Typologien und entsprechenden Dichten hat auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu erfolgen. Die Wohnbaupotenzial-Analyse trifft hierzu Empfehlungen für die vier Ortsteile der Gemeinde. Um deren Deckung des Wohneinheitenbedarfs zu errechnen, wird hierzu pauschal die Dichte von 28 WE/ha Wohnbaufläche herangezogen.

Die Nachverdichtung um zwei Wohneinheiten je Hektar und die Entwicklung der sonstigen Potenzialflächen ermöglichen zusammen genommen rechnerisch 712 zusätzliche Wohneinheiten. Damit kann der Bedarf von 748 Wohneinheiten nahezu gedeckt werden. Die für den Ortsteil Barsbüttel "fiktive? LEP-Obergrenze von 832 WE wird dabei eingehalten. Die Umsetzung der ausgewiesenen Wohnbaufläche in Baugebiete erfolgt anhand einer differenzierten Be¬trachtung im Rahmen einer nachfolgenden Wohnbaupotenzial-Analyse und der verbindlichen Bauleitplanung. Die Wohnbaupotenzial-Analyse stellt somit den Übergang von der strategischen Ebene des FNP auf die städtebauliche Ebene der verbindlichen Bauleitplanung dar. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird geklärt, welche Dichtewerte auf den jeweiligen Potenzialflächen realisiert werden sollen. Zentral gelegene Baugebiete sollen dabei mit einer über dem Durchschnitt liegenden Dichte von bis zu 50 WE je ha entwickelt werden. Baugebiete in Randlagen des Ortsteiles und Baugebiete in den dörflich geprägten Ortsteilen Willinghusen, Stemwarde und Stellau werden mit geringeren Dichtewerten von 10- 15 WE je ha entwickelt. Hierbei handelt es sich um planerische Rahmen-bedingungen, die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung im Einzelfall geprüft und weiterentwickelt werden müssen.

Wohnqualitäten

Im Folgenden werden qualitative Ziele für die bauliche Entwicklung dieser Potenzialflächen aufgelistet. Die Ziele entsprechen der geforderten Innenentwicklung und Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, dem analysierten Mangel im Gemeindegebiet, den allgemeinen und spezifischen Prognosen zum demographischen Wandel sowie dem Gebietscharakter bzw. Ortsbild. Weitere Konkretisierungen und Ausarbeitungen sind in der Wohnbaupotenzial-Analyse vorzunehmen. Die hier aufgeführten qualitativen Ziele für die Wohnbauentwicklung sollen als Anhaltspunkt für weitergehende konkrete Planungen sein. Die Wohnbaupotenzial-Analyse wird auf Teile dieser Aufzählung eingehen und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung und Projektrealsierung sollten die genannten Kriterien sinnvoll angewendet werden, um einen qualitativen und quantitativen Ausbau der Wohngebiete in der Gemeinde Barsbüttel zu ermöglichen.

Qualitative Ziele für die bauliche Entwicklung:

? bauliche Definition der Ortsränder (Siedlungsgrenze)

? bauliche Definition der Hauptstraßen (Straßendorf)

? abnehmende Bebauungsdichte von der Mitte zum Ortsrand

Monostrukturen verhindern / Strukturvielfalt anstreben:

? 2. Reihe-Bebauung, Aufstockung und Baulückenschließung

? Vorort-Struktur erhalten durch bspw. Mindestgrundstücksgrößen

? Orientierungswert: 27 WE / ha Nettobauland (als Durchschnittswert für den Ortsteil und die Ortschaften)

? Vielfältige Bautypologien (Einzel-, Doppel-, Reihenhaus- und Geschosswohnungsbau, Seniorenwohnen)

? kein Geschosswohnungsbau in Stemwarde und Stellau, max. Geschossigkeit: 2 Vollgeschosse

vielfältiges Wohnangebot (Wohnformen) schaffen:

? kleine Wohnungen für junge Menschen und Senioren

? große Wohnungen für Familien

? Eigentumswohnungen / Mietwohnungen

? Service- und Alten-Wohnanlagen

Zentralität wahren / erzeugen:

? Verdichtung der Kerngebiete mit Wohnnutzung

? ÖPNV-Anbindung als Entwicklungsgrundlage, Orientierungswert: 300 m Entfernung zur Bushaltestelle

? Anbindung an das Nahversorgungszentrum als Entwicklungsgrundlage: 600 m Entfernung zu Handel und öffentlicher Infrastruktur

? altersspezifische Infrastrukturen in fußläufiger Erreichbarkeit (z.B. Spielplatz, Ärzte, Pflege)

? Nähe und Zugänglichkeit zur Landschaft

Restriktionen:

? weniger als 60 dB(A) (tags) Lärmimmission (Ruhe)

? Vermeidung einer "Ausweichplanung? (z.B. bei Kontamination von Flächen oder schwierigen Eigentumsverhältnissen und anderen Entwicklungshemnissen)

5.3.1 Wohnqualität und Wohnumfeld

Die Wertschätzung eines Wohngebiets wird je zur Hälfte durch die Wohnung / das Haus und das Wohnumfeld bestimmt. Dies macht deutlich, wie wichtig ein freundliches Erscheinungsbild, ein vielfältiges Nutzungs- und Erlebnisangebot der öffentlichen Erschließung und Freiflächen sowie der Landschaft sind.

Wohnqualität als weicher Standortfaktor:

? Ruhe und privates Grün

? ländliche Umgebung, Landschaft mit Reichtum und Attraktion

? unbelastete Umwelt

? Freizeit- & Erholungsangebot (Begegnung!)

? vielfältiges Wohnangebot

? Funktionsmischung / -trennung

? Anbindung / Erreichbarkeit (von u.a. Arbeit, Versorgung, Bildung)

? Örtliche Infrastruktur und Grundversorgung, auch kleinteilig (Einkaufen, Gesundheit, Bildung)

? punktuelle Zentralität (im Ortsteil)

? Lage im Agglomerations- und zum Verdichtungsraum

? Arbeitsplatzzentralität sowie Gewerbe- und Arbeitsplatzqualität (bspw. mittelständig)

Die Flächen im Umkreis von 500 m zu den im FNP definierten Siedlungsflächen, inklusive bestehender Wohnnutzung (Stand 2010) und geplanten Erweiterungen (Stand 2025), gelten als Wohnumfeld. Das Wohnumfeld ist eine Pufferzone zwischen der sensiblen Wohnnutzung und immissionsintensiven Nutzungen (z.B. privilegierte Nutzungen im Außenbereich) sowie Schutzzone für die Erholungsfunktion im Nahbereich. In diesem schützenswerten Bereich sind direkte Lärm-, Luftschadstoff- und Erschütterungsimmissionen, aber auch indirekte Beeinträchtigungen zu vermeiden. Landwirtschaft ist ausdrücklich erlaubt. Vor dem Hintergrund von Innenentwicklung und Nachverdichtung wird der Anteil an innerörtlichen Frei- und Grünflächen reduziert, der Bedarf an unmittelbar (fußläufig) erreichbaren Freizeit- und Erholungsräumen besteht insbesondere in Vororten oder Dorfstrukturen jedoch weiterhin.

Fazit Thema Wohnen ? Telegramm

? Veränderungsprozesse auf dem Wohnungs-markt auf Grund von demographischem Wandel und anderen gesellschaftlichen Prozessen bilden die Rahmenbedingungen bis 2025.

? Bis 2025 werden ca. 750 WE zusätzlich benötigt.

? Die Gemeinde Barsbüttel strebt eine Nachverdichtung in den bestehenden Siedlungsgebieten von bis zu 440 WE an.

? Die Gemeinde weist ca. 10 ha neue Wohnbau-flächen aus. Auf diesen Flächen sind bei durchschnittl. 28 WE/ha ca. 280 WE realisierbar.

? Demographischer Wandel bedeutet leichtes Wachstum der Einwohnerzahlen in Barsbüttel bis 2025 (2011: 11.850, 2025 ca. 12.500 EW).

? Bei der Realisierung von neuen Wohngebieten wird auf aktuelle Entwicklungen in der Gesellschaft eingegangen. Die Nachfrage wird durch zielgruppengerechte Wohntypologien und eine Integration in das Siedlungsgefüge befriedigt.

? Gesellschaftliche Prozesse wie Singularisierung, Kinderlosigkeit oder das allein Leben im Alter führen zu steigender Nachfrage nach und einem hohen Bedarf an Wohnraum.

? In einer der FNP-Neuaufstellung folgenden Wohnbaupotenzial-Analyse wird die Gemeinde genauere Aussagen zu möglichen Dichtewerten in Abhängigkeit der Lage von Wohngebieten machen. Ziel ist es, in zentrumsnahen Lagen eine deutlich höhere Verdichtung zu erzielen und dafür die dörflich geprägten Ortsteile mit geringeren Dichten und in geringem Maße weiterzuentwickeln. Die Bautätigkeit wird sich auf den Ortsteil konzentrieren.

? Das Wohnumfeld ist wichtig für die Wohnqualität. Ein Bereich von 500 Metern um die vier Siedlungsteile wird als Pufferzone zwischen Wohnnutzung und emittierenden Nutzungen definiert. Sie soll vor negativen Einwirkungen schützen und Naherholung ermöglichen.