Die Metropolregion Hamburg wird mit oberflächennahen
Rohstoffen neben weiteren Bezugsquellen traditionell aus dem Umland in
Schleswig-Holstein und Niedersachsen versorgt. Darunter nimmt das
Sandkiesvorkommen bei Glinde[51] (siehe Abb. 32), das sich u. a. unter dem
Barsbütteler Gemeindegebiet erstreckt, eine wichtige Versorgungsfunktion für
den Wirtschaftsraum Hamburg ein.
Die weltweit zunehmende Rohstoffknappheit lässt, trotz
steigender Recyclingbemühungen, für den Planungszeitraum 2010 - 2025 einen
erhöhten Druck auf das Sandkiesvorkommen vermuten, so dass Landschaft und
Siedlungsflächen Barsbüttels frühzeitig und nachhaltig zu schützen sind.
Da mineralische Rohstoffe nicht regenerierbar sind und um
die ökologischen Belastungen gering zu halten, soll die Nutzung der
oberflächennahen Rohstoffe beziehungsweise die dafür erforderliche
Flächeninanspruchnahme sparsam erfolgen (Vorgabe im Landesentwicklungsplan S-H
2010). Abbaubereiche sollen deshalb grundsätzlich vollständig abgebaut werden,
sofern nicht ökologische oder wasserwirtschaftliche Anforderungen dagegen
sprechen. Abbaumaßnahmen sollten so durchgeführt werden, dass über die notwendigen
Eingriffe hinaus die natürlichen abiotischen und biotischen Faktoren so wenig
wie möglich beansprucht und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglichst
vermieden und, wo dieses nicht möglich ist, minimiert werden.
Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein fordert, dass
der Abbau oberflächennaher Rohstoffe schwerpunktmäßig und vorrangig innerhalb
des Barsbütteler Gebietes im Ortsteil Willinghusen erfolgen soll. Das für das
Gemeindegebiet im Regionalplan für den Planungsraum I dargestellte
Vorranggebiet für den Abbau bodennaher Rohstoffe (braun gestrichelte
Flächenumgrenzung) bietet für den Planungszeitraum 2010 - 2015 allerdings nur
noch beschränkte Verfügbarkeiten (siehe Abb. 33).
Die Gemeinde verfolgt für barsbüttel übermorgen 2010 - 2025
das Ziel, die zukünftige Rohstoffgewinnung gemäß § 35 (3) BauGB durch
Darstellungen im Flächennutzungsplan auf ausgewiesene Standorte zu
konzentrieren (Entprivilegierung mit Ausschlusswirkung gemäß § 35 (3) Nr. 3
BauGB). Durch diese Konzentrationsflächenplanung möchte die Gemeinde im FNP
Konzentrationsflächen darstellen, auf denen die Rohstoffgewinnung den
öffentlichen Belangen nicht entgegensteht.
Ausgangssituation
Der Kiesabbau hat in Barsbüttel bereits eine lange
Tradition. In den vergangenen 50 Jahren sind bereits 41 Flächen mit einer
Gesamtgröße von ca. 108 ha auf dem Gemeindegebiet ausgekiest worden bzw.
befinden sich derzeit in Auskiesung. Dabei wurden bisher rund 2,8 Mio. m³ Sand
und Kies abgebaut.
Eine Auflistung aller ausgekiesten Flächen ist der Anlage 7
(Konzentrationsflächenplanung) zu entnehmen.
Dieser Plan ist als Anlage 23 beigefügt.
Die lange Tradition des Kiesabbaus in Barsbüttel hat
umfangreiche Belastungen des Gemeindegebietes nach sich gezogen. Diese sind im
Wesentlichen die Beeinträchtigung von Wohngebieten, Verkehrsstrukturen sowie
der Natur und Landschaft, der Naherholung, des Bodens und des Grundwassers. Die
nachhaltigste Belastung basiert auf der Verfüllung der Abbaugruben mit Hausmüll
oder Bauschutt in der Vergangenheit. Im Gemeindegebiet sind derzeit 32
Altablagerungen auf einer Gesamtfläche von 133 ha festgestellt, wovon ca. 75 %
der Verfüllung von Kiesabbaugruben zugeschrieben werden kann (siehe Kap. 5.10
Altlasten).
Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen
Zum nachhaltigen Schutz der Landschaft und der
Siedlungsflächen Barsbüttels erfolgt im FNP die Darstellung von
Konzentrationsflächen zur Rohstoffgewinnung gemäß § 35 (3) Nr. 3 BauGB. Die
Rohstoffgewinnung ist in zwei Phasen zu unterteilen. Die erste Phase ist die
aktive Rohstoffgewinnung. Hierzu wurden bereits mehrere Untersuchungen
angestellt, die hier kurz dargestellt werden.
Grundlage bildet das Sandkiesvorkommen bei Glinde:
beschrieben im Bericht "Oberflächennahe Rohstoffvorkommen im Planungsraum I,
Teilbereich Kreis Stormarn, Stand 1986? des Geologischen Landesamtes
Schleswig-Holstein (GeoLa SH), in der "Empfehlung eines Suchraumes für die
Ausweisung von Abbaukonzentrationsflächen? des Landesamtes für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vom 24.08.2009 (siehe Gutachten 2) und in dem
Gutachten "Freihaltung von Flächen für Natur und Landschaft? des Büros
Bendfeldt Herrmann Franke (BHF) vom 16.06.2010 (siehe Gutachten 1).
Der Bericht des GeoLa SH beruft sich auf Erkundungen durch
den Staatlichen Geologischen Dienst von 1992 bis Mitte der 1990er Jahre, in dem
die gesamten vorhandenen geologischen Informationen zusammengetragen und
ausgewertet wurden. Demnach erstreckt sich das Sandkiesvorkommen bei Glinde auf
Barsbütteler Gemeindegebiet, östlich der BAB 1, ausgenommen des
Landschaftsraums zwischen Autobahn, Willinghusen, Stemwarde und Stellau (siehe
Abb. 35).
Dieser Plan ist als Anlage 24 beigefügt.
Die zweite Phase betrifft die Nachnutzung der ausgekiesten
Flächen. Zunächst ist zu prüfen, ob die ausgekiesten Flächen verfüllt werden
können und sollen. Wenn eine Verfüllung möglich ist, dann ist darauf zu achten,
dass keine belasteten Materialien verwendet werden, die schädliche Auswirkungen
auf die Umwelt, die Menschen oder die Nachnutzung der ausgekiesten Fläche nach
sich ziehen. Die Erfahrungen mit anderen ausgekiesten und verfüllten Flächen in
Barsbüttel zeigen, dass die Nutzung von Flächen mit Altlasten deutlichen
Einschränkungen unterliegt. Falls ausgekieste Flächen nicht verfüllt werden,
sind Regelungen und Konzepte für eine Nachnutzung frühzeitig zu entwickeln, um
die Entstehung von ungenutzten, landschaftlich unattraktiven Flächen zu
vermeiden. Eine Nachnutzung kann sowohl gewerblicher Art sein (bspw.
Solarenergie), als auch der Naherholung oder der Natur (Aufforstung) dienen.
Die Empfehlung des LLUR basiert vor allem auf
Bohrergebnissen, sprich auf tatsächlichem Vorkommen sowie Bodenqualitäten und
regt abschließend einen Suchraum für zukünftige Abbaustellen im Osten des
Barsbütteler Gemeindegebietes (siehe Abb. 36) an.
Das Gutachten von BHF ist eine Zusammenstellung und
Bewertung landschaftsplanerischer Kriterien und benennt Weißflächen entlang der
A24 im Osten Barsbüttels (siehe Abb. 37), die sich durch Ausschluss von Flächen
mit besonderer Bedeutung von Natur und Landschaft ergeben und selbst nicht mit
Kriterien zur Freihaltung von Natur und Landschaft belegt sind. Weißflächen
sind die Flächen, für die keine Konflikte landschaftsplanerischer und
städtebaulicher Ziele mit dem Abbau von Rohstoffen zu erwarten sind. Diese
Weißflächen werden daraufhin mit städtebaulichen Kriterien abgeglichen. Die
sich daraus ergebenden Flächen kommen grundsätzlich für den Rohstoffabbau in
Betracht. Sie werden in einem zweiten Schritt dem abzuschätzenden Bedarf an
Abbauflächen für den Zeitraum bis 2025 angeglichen.
Die in der abgebildeten Weißflächenplanung (Abb. 37)
enthaltenen landschaftsplanerischen Kriterien ?Wohnumfeld? und ?lärmarme
Räume? werden - wie folgt - ebenso als stadtplanerische Kriterien definiert
und damit deren Bedeutung als Ausschlusskriterium manifestiert.
Dieser Plan im Maßstab ca. 1:25.000 ist als Anlage 25
beigefügt.
Wohnumfeld
Die Flächen im Umkreis von 300 m um die Siedlungsflächen
(bestehender Wohnnutzung -Stand 2010 und geplanten Erweiterungen - Stand
2025) gelten als Wohnumfeld. Dies ist die Pufferzone zwischen der sensiblen
Wohnnutzung und emissionsintensiven Nutzungen (z.B. privilegierte Nutzungen im
Außenbereich) sowie Schutzzone für die Erholungsfunktion im Nahbereich. In diesem
schützenswerten Bereich sind direkte Lärm-, Luftschadstoff- und
Erschütterungsimmissionen, aber auch indirekte Beeinträchtigungen (bspw.
LKW-Verkehr) zu vermeiden. Innenentwicklung und Nachverdichtung haben eine
Reduzierung der innerörtlichen Frei- und Grünflächen zur Folge, was den Bedarf
an unmittelbar (fußläufig) erreichbaren Freizeit- und Erholungsräumen erhöht.
Aus diesem Grund ist das Landschaftsbild zur Gewährleistung der
Naherholungsfunktion der Landschaft zu schützen. Somit spielt das Wohnumfeld
eine entscheidende Rolle für die Wohnqualität eines Ortes.
Lärmarme Räume bzw. ruhige Bereiche (siehe auch Kap.5.7
ruhige Bereiche)
Das Gemeindegebiet Barsbüttels wird von intensiv
frequentierten Verkehrstrassen (A 1, A 24, L 222, K 80, K 29, Umgehungsstraße)
durchzogen und ist daher weiträumig Lärmbelastungen ausgesetzt.
Lärmaktionspläne sollen nach § 47d Absatz 2, Satz 2 dazu beitragen, ruhige
Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Der Lärmaktionsplan aus
Dezember 2008 (LAiRMConsult 2009) kennzeichnet die wenigen Bereiche mit weniger
als 50 dB(A) Verlärmung als ruhige Räume. Zu diesen drei Gebieten zählen der
Raum nord-westlich vom Ortsteil Barsbüttel, der um den Stellauer Bach südlich
von Stellau und der Raum um den Langeloher Graben nord-östlich von Stemwarde.
Der Lärmaktionsplan formuliert den Auftrag, diese ruhigen Bereiche im
Flächennutzungsplan weiter zu definieren.
Abgleich mit dem Abbau in der Vergangenheit
Die Konzentration von Sandkiesabbauflächen für den
Planungszeitraum 2010 - 2025 erfordert einen Abgleich mit den bereits in der
Vergangenheit ausgebeuteten Abbauflächen (siehe Anlage 7,
Konzentrationsflächenplanung). Bei diesen Flächen wird von einer Teilausbeutung
ausgegangen. Die folgende Abbildung (Abb. 38) zeigt diesen Abgleich.
Der endgültige Potenzialraum zur Auswahl der
Konzentrationsflächen zur Rohstoffgewinnung, die im FNP dargestellt werden
sollen, ergibt sich aus der abschließenden Abstimmung der einzelnen Ergebnisse:
? dem
Bericht "Oberflächennahe Rohstoffvorkommen im Planungsraum I, Teilbereich Kreis
Stormarn, Stand 1986? des Geologischen Landesamtes Schleswig-Holstein
(Sandkiesvorkommen bei Glinde)
? der
"Empfehlung eines Suchraumes für die Ausweisung von Abbaukonzentrationsflächen?
des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
? dem
Gutachten "Freihaltung von Flächen für Natur und Landschaft? des Büros BHF
(Weißflächen)
? den
städtebaulichen Kriterien
? dem
zukünftig prognostizierten Bedarf sowie
? der
Auflistung der bereits ausgebeuteten Abbauflächen.
Der sich daraus ergebende Auswahlbereich umfasst eine Fläche
von ca. 57 ha (siehe Abb. 39). Dieser Plan ist im Maßstab ca. 1:25.000 als
Anlage 26 beigefügt.
Innerhalb dieses Auswahlbereichs sind Konzentrationsflächen
zum Kiesabbau zu benennen. Zur Bestimmung einer Flächengröße, die für
barsbüttel übermorgen ausreichend erscheint, erfolgt eine tabellarische
Darstellung der Flächen, die innerhalb der letzten 15 Jahre bzw. aktuell
ausgebeutet werden. Diese Größenordnung im Zeitraum von 1995 ? 2010 wird als
Orientierungswert für die nächsten 15 Jahre (Planungszeitraum 2010 ? 2025)
herangezogen.
Bedarfsbeeinflussende Rahmenbedingungen
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ist
die gesetzliche Grundlage zur Schonung der natürlichen Ressourcen. Der Vorrang
der Verwertung vor der Beseitigung trägt dazu bei, dass eine Verwertung zur
Schonung der natürlichen Ressourcen in der Bauwirtschaft zum Standard wird. In
Bayern wurden im Jahr 2002 ca. 42 Mio. Tonnen Bauabfälle registriert. Etwa 60 %
der Materialien konnten wiederverwendet werden, so zum Beispiel zur Verfüllung
oder im Straßenbau. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig durch technische
Weiterentwicklungen ein immer höherer Grad an Verwertung von Baustoffen
erreicht wird. Dies bedeutet, dass der Bedarf an neu abgebauten Rohstoffen
mittelfristig sinken wird. Daher ist nicht davon auszugehen, dass im
Planungszeitraum bis 2025 in Barsbüttel die gleichen Mengen Kies abgebaut
werden, wie in den vergangenen 15 Jahren. Die benötigte Abbaufläche wird daher
kleiner sein als im Referenzzeitraum von 1995 bis 2010. Nach Aussage des
Wirtschaftsverbandes der Baustoffindustrie Nord-West e.V. ist die Nachfrage
nach Rohstoffabbau in den vergangenen 15 Jahren bereits zurückgegangen. Für die
Zukunft ist weiterhin ein leichter Rückgang der Nachfrage zu erwarten.
Die Größe der in den vergangenen 15 Jahren ausgekiesten
Flächen (22 ha) wird in den kommenden 15 Jahren nicht für den Rohstoffabbau
benötigt. Es wird davon ausgegangen, dass der Bedarf an Kiesabbauflächen auf
Grund der zuvor geschilderten Rahmenbedingungen zurückgeht. Da nicht davon
auszugehen ist, dass alle Flächen, die in der Konzentrationsflächenplanung als
mögliche Abbauflächen ausgewiesen sind in den kommenden Jahren verfügbar
werden, wird eine 40%ige Entwicklungsreserve aufgeschlagen. Dies entspricht
einer Fläche von weiteren 9 ha. Die im vorliegenden FNP als mögliche
Abbauflächen für die Rohstoffgewinnung dargestellte Fläche, hat insgesamt also
eine Größe von 31 ha.
Verortung der Konzentrationsfläche innerhalb des
Auswahlbereichs
Die konkrete Verortung der Konzentrationsflächen basiert
hauptsächlich auf den Erschließungsmöglichkeiten. Dabei ist das Stemwarder
Siedlungsgebiet (inkl. dem Wohnumfeld, vgl. Kap. 5.3) vor zusätzlichen
Immissionen möglichst zu schützen.
Grundsätzlich wird von einer Erschließung über die
Anschlussstelle Reinbek der A 24 und weiter über die Kreisstraßen K 80 sowie K
29 ausgegangen. Eine Anbindung über den Straßenzug Dorfring / Kronshorster Weg
und anschließend entlang der landwirtschaftlichen Wege ist, zur Wahrung der
derzeit eher verkehrsarmen Gebiete und des im Entwicklungskonzept zur
Naherholung vorgesehenen Wegesystems, nicht anzustreben. Insofern ist die
Erschließung über die Landesstraße L 222 abzuwickeln. Im konkreten Verfahren
ist der Höhenunterschied zwischen L 222 und des anschließenden
landwirtschaftlichen Weges zu lösen.
Die über Autobahn, Kreis- und Landesstraße zu erschließenden
Konzentrationsflächen innerhalb des Auswahlbereichs umfassen Teile der Flur 5,
westlich der L 222, nördlich der A 24 sowie außerhalb des Stemwarder
Wohnumfeldes (300m-Radius). Sie haben eine Größe von 31,4 ha.
Die Flächen liegen im Wasserschutzgebiet Glinde. Im
Wasserschutzgebiet ist es verboten, Erdaufschlüsse vorzunehmen, durch die das
Grundwasser abdeckende Bodenschichten wesentlich vermindert werden. Dieses
Verbot wird im Einführungserlass dahingehend konkretisiert, dass nur bis zu
einer Tiefe von maximal 4,00 m über dem höchsten Grundwasserstand abgebaut
werden darf.
Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stehen öffentliche Belange
einem Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Nr. 2 bis 6 BauGB entgegen, soweit es sich
nicht um eine Fläche innerhalb der Konzentrationszone handelt. Mit der
vorliegenden FNP-Neuaufstellung ist eine Ausschlusswirkung
(Konzentrationswirkung) für andere Bereiche der Gemeinde in Bezug auf
Abgrabungen (Gewinnung von Bodenschätzen) verbunden.
Nachnutzung der ausgebeuteten Flächen
Nach Beendigung des Abbaus sollen die Flächen. Laut
Landesentwicklungsplan S-H 2010, so hinterlassen oder gestaltet werden, dass
die mit dem Abbau verbundenen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des
Landschaftsbildes durch Ausgleichsmaßnahmen und, soweit wie möglich, durch
selbständige Renaturierungsprozesse (natürliche Sukzession) ausgeglichen
werden. In Bereichen von großflächigen und zerstreuten Bodenabbaumaßnahmen
sollen die Bündelung und zeitliche Abfolge von Bodenabbaumaßnah¬men, die
Qualität der landschaftspflegerischen Wiederherstellung des Landschaftsbildes
und die Folgenutzungen durch die Bauleitplanung gesteuert werden.
Die Gemeinde Barsbüttel strebt an, dass nach abgeschlossener
Auskiesung der Konzentrationsflächen eine Verfüllung erfolgt, die es ermöglicht
anschließend wieder Landwirtschaft zu betreiben, Wald zu entwickeln oder einer
Naherholungsnutzung zuzuführen. Die gesamte Konzentrationsfläche liegt in der
Wasserschutzgebietszone III. Bei der Verfüllung ist daher auf die Bodenqualität
(keine Schadstoffbelastung etc.) hinsichtlich der seitens der Gemeinde
Barsbüttel geplanten Zielnutzung für die Flächen zu achten.
Falls eine Verfüllung nicht möglich sein sollte, sollten die
ausgekiesten Flächen einer Anschlussnutzung zugeführt werden. Beispielsweise
als Standort für regenerative Energiegewinnung (Solaranlagen) oder als
Naherholungsgebiet.