Planungsdokumente: Gemeinde Welmbüttel - 4. Änderung F-Plan - ehemaliges Bundeswehrlager

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Bestand Fauna

Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet, der den Unterlagen als Anlage 7.2 beiliegt. In dem Fachbeitrag wird für das Plangebiet eine Potenzialabschätzung zu Vorkommen von europäisch besonders oder streng geschützten Tierarten, d.h. von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie von europäischen Vogelarten vorgenommen. Zudem werden die Angaben des LLUR-Artkatasters zum Artenvorkommen (Anfrageantwort des LLUR vom 05.02.2018) sowie weitere Quellen und Literatur zur Verbreitung und Ökologie relevanter Arten genutzt.

Die Aussagen zur Fauna werden im Folgenden aus dem Fachbeitrag wiedergegeben und bezüglich der nicht europarechtlich geschützten Arten ergänzt. In der Potenzialabschätzung wird die Lebensraumeignung für Tierarten im Plangebiet und der Umgebung bewertet.

Säugetiere:

Für Fledermäuse besteht sowohl im Baumbestand als auch in den Gebäuden eine geringe Eignung für Quartiere als Wochenstuben oder Winterquartiere (Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des Artenschutzrechtes). Alte, starkstämmige Bäume sind im Plangebiet nicht vorhanden und der vorhandene Baumbestand weist keine geeigneten Strukturen für entsprechende Quartiere auf. Die Gebäude weisen ebenfalls keine Quartiereignung auf. Bei einzelnen Bäumen können in Astlöchern, hinter loser Rinde etc. jedoch Tagesverstecke für Fledermäuse vorhanden sein.

Flüge von Fledermäusen über das Plangebiet über längere Distanzen sowie die Nutzung des Plangebietes als Jagdgebiet sind prinzipiell möglich.

Weitere Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, die in Schleswig-Holstein in terrestrischen Lebensräumen vorkommen sind Haselmaus und Fischotter. Das Plangebiet liegt außerhalb des Verbreitungsgebietes der Haselmaus. Für Fischotter geeignete Gewässerlebensräume sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Vögel:

Für Gehölzbrüter weist der Waldbestand im Plangebiet als Lebensraum eine relativ geringe Strukturvielfalt und Naturnähe auf. Zudem besteht eine Vorbelastung aus der angrenzenden Standortschießanlage, die von der Bundeswehr aktuell betrieben und regelmäßig genutzt wird (Schallemissionen und Bewegung von Menschen). Es wird daher von Vorkommen allgemein häufig vertretenen und weit verbreiteten, ungefährdeten Vogelarten der Wälder und Gehölzbestände ausgegangen. Von Vorkommen besonders anspruchsvoller und störungsempfindlicher Arten ist nicht auszugehen.

Für Gebäudebrüter wird von einem Vorkommenspotenzial von Arten ausgegangen, die außen an Gebäuden brüten, wie z.B. Mehlschwalben, oder sich in offenen Gebäuden Nester bauen, wie z.B. Haus- oder Feldsperlinge.

Amphibien und Reptilien:

Im Plangebiet wurden in dem im Nordwesten gelegenen Regenwasserrückhaltebecken bei der Ortsbegehung im April 2018 Amphibien der Arten Erdkröte (Bufo bufo) und Grasfrosch (Rana temporaria) nachgewiesen, die es als Laichgewässer nutzten.

Im nordwestlich des Plangebietes gelegenen Welmbüttler Moor sind in mehr als 500 m Entfernung zum Plangebiet Fundorte von Kammmolch, Moorfrosch und Knoblauchkröte im LLUR-Artkataster verzeichnet. Diese Arten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt und streng geschützt.

Für Reptilien liegen Daten von Vorkommen der Arten Kreuzotter (Vipera berus) und Ringelnatter (Natrix natrix) nördlich außerhalb des Plangebietes in ca. 500 m Entfernung vor. Diese sind die nicht im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt, gelten jedoch gemäß der Roten Liste Schleswig-Holsteins als „stark gefährdet“.

Das Plangebiet selbst bietet keine geeigneten Habitate, die für Amphibien- oder Reptilienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie als Lebensraum in Frage kommen würden.

Wirbellose:

Vorkommen von Libellen, Heuschrecken, Schmetterlingen, Käfern, Schnecken und anderen Wirbellosen der europäisch streng geschützten Arten sind aufgrund ihrer Verbreitung bzw. ihrer Habitatanforderungen im Plangebiet nicht zu erwarten. Für andere Arten der Wirbellosen bietet das Plangebiet geeigneten Lebensraum.

Pflanzen:

Die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Farn- und Blütenpflanzenarten besiedeln jeweils sehr spezielle Standorte, die im Plangebiet nicht vorhanden sind. Aufgrund der vorliegenden Habitatausstattung bzw. mangelnder Verbreitung sind Vorkommen dieser Pflanzenarten im Plangebiet auszuschließen.

6.2.2.2 Bewertung Bestand

Die im gesamten Bereich der hier maßgeblichen Bauleitpläne in Welmbüttel und Gaushorn liegenden Flächen werden im Folgenden bewertet.

Gebäude, die versiegelten Flächen und das mäßig artenreiche Wirtschaftsgrünland sind Flächen mit geringer bis allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz im Sinne des „Runderlasses zum Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Gemeinsamer Runderlass des Innen- und des Umweltministeriums vom 9.12.2013).

Die Waldflächen, die Wasserflächen, der Knickabschnitt und das mäßig nährstoffreiche Nassgrünland sind nach den Kriterien des Gemeinsamen Runderlasses als Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz zu werten.

Knicks sind Elemente von besonderer Bedeutung für den Naturschutz. Sie sind naturschutzrechtlich gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG besonders geschützt.

Die Flächen mit mäßig nährstoffreichem Nassgrünland sind aufgrund ihrer Ausprägung als Biotop "seggen- oder binsenreiche Nasswiese" gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützt.

Die Waldflächen unterliegen dem Schutz nach Landeswaldgesetz. Die Wasserflächen sind aufgrund ihrer teilweise strukturreichen Ausprägung nur mittelfristig wiederherstellbar.

Biologische Diversität

Die Biologische Diversität eines Gebietes wird von den abiotischen, den biotischen und den anthropogenen Faktoren maßgeblich beeinflusst. Die Habitatstruktur mit den Wald-, Wasser und Grünlandflächen im Plangebiet ist von durchschnittlicher Strukturvielfalt geprägt und bietet allgemein häufig vorkommenden Tierarten Lebensraum. Die biologische Diversität ist aufgrund der Vorbelastung durch die bestehende Bebauung und Versiegelung sowie durch die benachbarte Standortschießanlage als Störungsquelle beeinträchtigt.