Planungsdokumente: Gemeinde Welmbüttel - 4. Änderung F-Plan - ehemaliges Bundeswehrlager

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4.1 Standortschießanlage

An das Plangebiet grenzt die Standortschießanlage der Bundeswehr an. Diese wird unter der Woche regelmäßig durch die Bundeswehr genutzt. Es wird in der Regel scharfe Munition verwendet. Von dem Gelände geht bei Übungsbetrieb aufgrund der Knalleffekte eine deutliche Belästigung aus. Auf das Plangebiet wirkt die Standortschießanlage in unmittelbarer Nähe erheblich, ansonsten nicht erheblich belästigend ein. Die Vorbelastung des Plangebietes ist insoweit mit der Immission in einem Gewerbegebiet vergleichbar.

Im Plangebiet sind keine dauerhaften Wohnungen oder Arbeitsstätten vorgesehen. Die Flächen im Plangebiet bedürfen regelmäßiger Pflege durch einen Gärtner respektive Hausmeister. Dieser ist zwei- bis dreimal die Woche tagsüber vor Ort. Bei der Arbeit wird üblicherweise Gehörschutz getragen.

Eine Gesundheitsgefahr geht von der Standortschießanlage schalltechnisch nicht aus. Die Nutzungen sind auf den Übungsbetrieb durch BOS und die vorgabegemäß wenigen Fahrten zu den Lagerhallen gekennzeichnet.

3.4.2 Geländenutzung

Im Plangebiet gehen Emissionen von dem BOS-Übungsbetrieb durch Schusswaffen, Kommandorufe und von Fahrzeugbewegungen aus. Darüber hinaus ist der An- und Abtransport der Teilnehmer zu beachten. In der Summe ist hier mit ca. 50 Fahrten am Tag zu rechnen.

Die Lagernutzung ist definitionsgemäß extensiv und saisonal unterschiedlich frequentiert. Im Durchschnitt übers Jahr wird ein Verkehrsaufkommen von 5 Fahrzeugen / 10 Fahrbewegungen täglich angenommen.

Die Bewirtschaftung der Flächen erfolgt vom Dithmarsenpark Albersdorf aus. Für die Geländeunterhaltung sind 1 bis 2 Mitarbeiter an 2 bis 3 Tagen pro Woche vor Ort.

3.4.3 Zusammenfassende Bewertung

Der innerhalb und außerhalb des Plangebietes anfallende Verkehr liegt im Jahresmittel (DTVW) bei zusammen 70 bis 100 Fahrten. Dies ist als geringfügiger Verkehr zu bewerten. Dies gilt selbst, soweit man unter Worst-Case-Annahmen eine Verdoppelung (und selbst Vervierfachung) des Verkehrsaufkommens annähme.

Das Plangebiet ist zudem Richtung Osten und Süden, und damit Richtung Ortslage Gaushorn, durch eine mehrere Meter hohe Geländekante begrenzt. Die Ortslage Gaushorn befindet sich in ca. 400 m Abstand zum Plangebiet. Die Splittersiedlung am Hölkenweg liegt in ca. 250 m Abstand. Auswirkungen auf den Siedlungsbereich oder die Bebauung am Hölckenweg durch den Übungsbetrieb sind nicht festzustellen.

Eine Überschreitung einschlägiger Orientierungs- oder Grenzwerte durch Verkehrslärm im Bereich Hölckenweg ist nicht zu erwarten.