7.3. Verfahren und Rechtsgrundlage
Die Gemeindevertretung Jagel hat am 04.04.2022 beschlossen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 Gemeinde Jagel „Solarpark Selker Weg“ aufzustellen. Außerdem wurde die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Jagel „Solarpark Selker Weg“ beschlossen (gemäß § 2 BauGB und § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG Schleswig-Holstein).
Die Rechtsgrundlage des Vorhabens- und Erschließungsplans ist § 12 Baugesetzbuch (BauGB). Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein von dem Investor des Vorhabens vorgelegter und mit der zuständigen Gemeinde abgestimmter Plan über die Durchführung eines Bauvorhabens einschließlich der Erschließung. Die Inhalte des Vorhabens- und Erschließungsplans werden in die Begründung des vorhabenbezogenen B-Plan übernommen.
Entsprechend § 2a BauGB wird zur Wahrung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die bauplanerisch relevanten Umweltbelange ermittelt, bewertet und in einem Umweltbericht dokumentiert werden. Dabei kommen für die Eingriffsregelung (§ 1 a BauGB) die Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich des Landes Schleswig-Holstein (Gemeinsamer Beratungserlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung und des Ministeriums für Energie, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 01. September 2021) und der Gemeinsamer Runderlass (Kompensationserlass) („Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht" des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, und ländliche Räume vom 09.12.2013) zur Anwendung.
Das Ergebnis der Umweltprüfung wird im Umweltbericht dargelegt, er ist als eigenständiger Teil Bestandteil dieser Begründung.
Gemäß § 4 (1) BauGB hat die Gemeinde die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, unterrichtet. Die frühzeitige Offenlage hat zwischen dem 13.06. – 14.07.2023 stattgefunden. Die eingegangenen umweltbezogenen Anregungen und Bedenken wurden bei der Erstellung des Umweltberichtes berücksichtigt.