Im Juni 2022 erfolgte eine Ortsbegehung zur Feststellung der aktuellen Flächennutzungen und Biotoptypen. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz bestehen differenzierte Vorschriften zu Verboten besonders und streng geschützter Tier- und Pflanzenarten. Die hierzu zählenden Arten sind nach § 7 BNatSchG im Anhang der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie von 1992 aufgeführt. Vor diesem Hintergrund wird der Geltungsbereich hinsichtlich möglicher Vorkommen von geschützten Arten betrachtet.
Nachfolgend sind die aktuellen Flächennutzungen für die einzelnen Teilbereiche aufgeführt. Die Einordnung der dargestellten Lebensräume erfolgt entsprechend der „Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein“ (LLUR 2022) aufgeführt.
Sport- und Freizeitfläche (SEy)
Das Plangebiet umfasst einen Teil einer größeren zusammenhängenden Wiese, die der Gemeinde Dannewerk für Sport- und Freizeitzwecke dient (z.B. Bolzplatz, Lagerfeuer). Die Wiese wird regelmäßig gemäht und ist als artenarm einzustufen. Im überplanten Bereich befinden sich aktuell Container, in denen der Ausweichstandort des Danewerkmuseums untergebracht ist.
Straßenbäume (HEy)
Nördlich der überplanten Wiese stocken einzelne Bäume entlang der Hauptstraße. Es handelt sich um zwei Rot-Buchen (Ø = je ca. 15 cm), zwei Schwedische Mehlbeeren (Ø = je ca. 15 cm), eine Blut-Buche (Ø = ca. 30 cm) sowie einen Spitz-Ahorn (Ø = ca. 25 cm), der stark zurückgeschnitten wurde.
Außerhalb grenzen im Süden das Feuerwehrgerätehaus sowie das Sport- und Schützenheim der Gemeinde Dannewerk an. Westlich befindet sich der bestehende Parkplatz. Nördlich verläuft die Hauptstraße, an der sich Gebäude, die z.T. wohnbaulich genutzt sind, befinden. Östlich und südöstlich grenzen Grünflächen an, die ebenfalls zur Freizeitanlage der Gemeinde gehören.
Pflanzen
Derzeitiger Zustand
Die Vegetation im Plangebiet ist stark durch die regelmäßigen Pflegemaßnahmen geprägt (Mähen der Wiese, Rückschnitte an den Bäumen und Sträuchern) und somit insgesamt als eingeschränkter Pflanzenstandort einzuordnen.
Streng geschützte Pflanzenarten - Schierlings-Wasserfenchel (Oeanthe conioides), Kriechender Scheiberich (Apium repens), Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans) - sind im Planbereich nicht zu erwarten. Die betroffenen Standorte dieser Pflanzen sind in Schleswig-Holstein gut bekannt und liegen außerhalb des Plan- und Auswirkungsbereichs.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Wiese nicht überbaut werden und könnte weiterhin für Sport- und Freizeitveranstaltungen genutzt werden. Der vorhandene Baum- und Strauchbestand im Plangebiet würde nicht beeinträchtigt.
Auswirkung der Planung
Der überplante Teil der Wiese wird künftig als Parkplatzerweiterung bzw. für ein Kiosk-/Toilettengebäude überbaut werden und somit nicht mehr als Pflanzenstandort zur Verfügung stehen.
Die vorhandenen Bäume sollen erhalten werden. Zusätzlich ist die Pflanzung von weiteren heimischen Laubgehölzen innerhalb des Plangebietes vorgesehen.
Die Gemeinde wird bei der Durchführung des Vorhabens auf eine naturnahe Gestaltung der Fläche mit einer geeigneten Pflanzenauswahl achten. Hier können zum Beispiel gebietseigene Gehölze sowie Regiosaat verwendet werden.
Das Vorhaben hat Auswirkungen mit mittlerer Erheblichkeit auf das Schutzgut Pflanzen, da die intensiv gepflegte Wiese als potentieller Pflanzenstandort verloren geht. Die vorhandenen Gehölze werden erhalten. Artenschutzrechtlich relevante Pflanzenarten sind im Plangebiet nicht betroffen.
Tiere
Im Mittelpunkt der Potentialanalyse steht die Prüfung, inwiefern durch vorgesehene Planung Beeinträchtigungen auf streng geschützte Tierarten zu erwarten sind. Neben den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes ist der aktuelle Leitfaden zur Beachtung des Artenschutzrechts bei der Planfeststellung vom 25. Februar 2009 (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH), aktualisiert 2016) maßgeblich. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG umfasst der Prüfrahmen bei Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG - Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB, während der Planaufstellung nach § 33 BauGB und im Innenbereich nach § 34 BauGB - die europäisch streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) sowie alle europäischen Vogelarten.
Methode: Das für die artenschutzrechtliche Konfliktanalyse einzustellende Artenspektrum ergibt sich aus den Ergebnissen der Begehung im Juni 2022 sowie aus der Abfrage der LANIS-Daten des LLUR zu nachgewiesenen Tierarten (Stand Mai 2022). Für das Plangebiet und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind keine Hinweise enthalten.
Für die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG sind innerhalb einer artenschutzrechtlichen Prüfung nur die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Arten sowie sämtliche europäischen Vogelarten relevant. Im Fokus der Erfassung stehen dabei die Gehölze im Plangebiet. Die Möglichkeit eines Vorkommens streng geschützter Arten wurde hinsichtlich einer potentiellen Habitateignung sowie der bekannten Verbreitungssituationen überprüft.
Säuger
Es wurden im Vorhabengebiet keine Indizien (Schlafnester oder charakteristische Fraßspuren) für Vorkommen der nach Anhang IV FFH-RL und BArtSchV streng geschützten Haselmaus (Muscardinus avellanarius) festgestellt. Die Art präferiert nahrungs- und deckungsreiche Gehölzstrukturen als Lebensraum (z.B. Hasel, Weiß-Dorn, Brombeere, Vogelbeere), wie sie im Plangebiet mit seinen wenigen und intensiv gepflegten Gehölzen nicht vorkommen. Eine Lebensraumeignung liegt daher nicht vor. Das bekannte Hauptverbreitungsgebiet der Haselmaus liegt in Schleswig-Holstein zudem vor allem im Südosten (LLUR 2018), sodass keine Vorkommen im Plangebiet zu erwarten sind.
Konkrete Nachweise über das Vorkommen von Fledermäusen liegen im Plangebiet nicht vor. Größere Bäume, die eine grundsätzliche Eignung als Fledermausquartier aufweisen, sind entlang des Parkplatzes vorhanden. An den Bäumen wurden jedoch keine Astlöcher, Stammausrisse oder Spechthöhlen festgestellt, die eine Eignung für höherwertige Fledermausquartiere (Wochenstube, Winterquartiere) böten. Tagverstecke können in den Bäumen jedoch nicht endgültig ausgeschlossen werden. Die Bäume können im Zuge der Parkplatzerweiterung erhalten werden. Gehölzrodungen sind nicht vorgesehen. Für streng geschützte Fledermäuse ist daher das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG daher auszuschließen.
Ein Vorkommen sonstiger streng geschützter Säugetierarten (z.B. Wald-Birkenmaus, Wolf, Fischotter) kann aufgrund der fehlenden Lebensräume und der bekannten Verbreitungssituation ausgeschlossen werden (BfN 2019). Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit liegt nicht vor.
Vögel
Eine eingriffsbedingte Betroffenheit von Rastvögeln ist in dem baulich vorgeprägten Plangebiet im Umfeld der bebauten Ortsteile von Dannewerk auszuschließen.
Aufgrund der vorgefundenen Habitatausprägung des Vorhabengebietes kann unter Einbeziehung der aktuellen Bestands- und Verbreitungssituation ein Brutvorkommen für die in der nachfolgenden Tabelle angeführten Brutvogelarten angenommen werden. Maßgeblich ist dabei die aktuelle Avifauna Schleswig-Holsteins (BERNDT et al. 2003). Lebensraumstrukturen bieten vor allem die Bäume im Plangebiet.
Potentielle Vorkommen von Brutvögeln im Planungsraum sowie Angaben zu den ökologischen Gilden (G = Gehölzbrüter, GB = Bindung an ältere Bäume, O = Offenlandarten, OG = halboffene Standorte). Weiterhin Angaben zur Gefährdung nach der Rote Liste Schleswig-Holstein (KIECKBUSCH et al. 2021) sowie der RL der Bundesrepublik (2021) (1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, V = Arten der Vorwarnliste, + = nicht gefährdet) und zum Schutzstatus nach EU- oder Bundesartenschutzverordnung (s = streng geschützt, b = besonders geschützt, Anh. 1 = Anhang I der Vogelschutzrichtlinie).
Artname (dt.) | Artname (lat.) | Gilde | RL SH 2021 | RL BRD 2021 | Schutz-status |
Amsel | Turdus merula | G | + | + | b |
Bachstelze | Motacilla alba | O | + | + | b |
Blaumeise | Parus caeruleus | GB | + | + | b |
Buchfink | Fringilla coelebs | G | + | + | b |
Dompfaff (Gimpel) | Pyrrhula pyrrhula | G | + | + | b |
Dorngrasmücke | Sylvia communis | OG | + | + | b |
Eichelhäher | Garrulus glandarius | GB | + | + | b |
Elster | Pica pica | GB | + | + | b |
Fasan | Phasianus colchicus | O | + | + | b |
Feldsperling | Passer montanus | GB | + | V | b |
Fitis | Phylloscopus trochilus | G | + | + | b |
Gartenbaumläufer | Certhia brachydactyla | GB | + | + | b |
Gartengrasmücke | Sylvia borin | G | + | + | b |
Gartenrotschwanz | Phoenicurus phoenicurus | GB | + | + | b |
Grauschnäpper | Musciapa striata | G | + | V | b |
Grünfink | Carduelis chloris | G | + | + | b |
Hänfling | Carduelis cannabina | OG | + | 3 | b |
Haussperling | Passer domesicus | OG | + | + | b |
Heckenbraunelle | Prunella modularis | G | + | + | b |
Klappergrasmücke | Sylvia curruca | G | + | + | b |
Kleiber | Sitta europaea | GB | + | + | b |
Kohlmeise | Parus major | GB | + | + | b |
Misteldrossel | Turdus viscivorus | G | + | + | b |
Mönchgrasmücke | Sylvia atricapilla | G | + | + | b |
Rabenkrähe | Corvus corone | GB | + | + | b |
Ringeltaube | Columba palumbus | GB | + | + | b |
Rotkehlchen | Erithacus rubecula | G | + | + | b |
Singdrossel | Turdus philomelos | G | + | + | b |
Star | Sturnus vulgaris | GB | V | 3 | b |
Stieglitz | Carduelis carduelis | OG | + | + | b |
Türkentaube | Streptopelia decaocto | GB | + | + | b |
Zaunkönig | Troglodytes troglodytes | G | + | + | b |
Zilpzalp | Phylloscopus collybita | G | + | + | b |
Diese umfangreiche Auflistung umfasst ausschließlich Arten, die in Schleswig-Holstein nicht bzw. nur auf der Vorwarnliste (Star) der gefährdeten Arten stehen (RL SH 2021). Deutschlandweit gelten Feldsperling und Grauschnäpper als Arten der Vorwarnliste. Als „gefährdet“ sind bundesweit Hänfling und Star eingestuft (RL BRD 2021). Aufgrund der wenigen Gehölze und der geringen Größe des Plangebietes wird die tatsächliche Artenvielfalt deutlich geringer ausfallen als in der tabellarischen Potentialanalyse aufgeführt. Zudem sind vergleichsweise wenig Individuen zu erwarten.
Der Großteil der aufgeführten Arten ist von Gehölzbeständen abhängig (Gebüsch- oder Baumbrüter wie z.B. Amsel, Mönchsgrasmücke oder Ringeltaube). Auch für die Bodenbrüter (z.B. Rotkehlchen, Fitis oder Zilpzalp) sind Knicks und Gehölzstrukturen wichtige Teillebensräume. Generell stellt das aufgeführte Artengefüge sogenannte „Allerweltsarten“ dar, die in der Kulturlandschaft und am Rand von Siedlungsgebieten regelmäßig anzutreffen sind und eine hohe Bestandsdichte zeigen. Die vorkommenden Arten sind an die Nähe zum Menschen sowie die bisherigen Nutzungen im Plangebiet gewöhnt.
Sonstige streng geschützte Arten
Die Ausstattung des Planbereichs mit Lebensräumen lässt ein Vorkommen sonstiger streng geschützter Arten nicht erwarten.
Für den Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) fehlen die notwendigen Futterpflanzen (Nachtkerze, Weidenröschen, Blutweiderich), sodass Vorkommen auszuschließen sind. Zudem beschränkt sich das aktuelle Verbreitungsgebiet dieser Art vor allem auf den südlichen Landesteil, sodass keine Vorkommen in Dannewerk zu erwarten sind (BfN 2019).
Die totholzbewohnenden Käferarten Eremit (Osmoderma eremita) und Heldbock (Cerambyx cerdo) sind auf abgestorbene Gehölze als Lebensraum angewiesen. Die Gehölze innerhalb des Planbereichs sind für diese Arten ungeeignet. Wird außerdem die aktuell bekannte Verbreitungssituation berücksichtigt (BfN 2019), ist ein Vorkommen im Raum Dannewerk als unwahrscheinlich einzustufen.
Für streng geschützte Reptilien (z.B. Zauneidechse) liegen im Plangebiet keine geeigneten Lebensräume vor. Das Regenrückhaltebecken im nordwestlichen Plangebiet ist strukturarm gestaltet, wird intensiv gepflegt und unterliegt starken Wasserstandsschwankungen. Für streng geschützte Amphibien mit hohen Lebensraumansprüchen bietet das Gewässer keine Eignung. Streng geschützte Libellenarten, Fische, Weichtiere und der Schmalbindige Breitflügel-Tauchkäfer sind aufgrund fehlender geeigneter Gewässer im Planbereich auch auszuschließen.
Vorbelastungen für potentiell vorhandene Arten bestehen in Störungen durch die bislang regelmäßig durchgeführte Mahd der Wiese und die insbesondere in den Sommermonaten erhöhte Nutzung des Parkplatzes sowie der öffentlichen Sport- und Freizeitfläche. Es ist insgesamt von einer geringen Empfindlichkeit der potentiell vorkommenden Tierarten auszugehen.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung bliebe die Wiese erhalten und würde wie bisher fortgenutzt. Beeinträchtigungen der vorhandenen Bäume blieben aus. Vorhandene Lebensräume blieben unverändert.
Auswirkung der Planung
Die Gehölze im Plangebiet bieten geeignete Lebensräume für heimische Brutvögel. In den stärken Bäumen entlang des Parkplatzes können außerdem Tagverstecke von Fledermäusen nicht endgültig ausgeschlossen werden. Eingriffe in die Gehölzstrukturen sind im Zuge der Planung nicht vorgesehen, sodass die dort befindlichen Lebensräume erhalten werden können. Da die überplanten Flächen bereits als Freizeitfläche der Gemeinde genutzt werden, sind die zu erwartenden Arten an die räumliche Nähe zum Menschen und die damit verbundenen Störungen gewöhnt. Mit einer Verschiebung des Artenspektrums ist daher nicht zu rechnen. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG erfolgt nicht.
Das Plangebiet hat aufgrund der tatsächlichen Nutzung eine allgemeine Bedeutung für das Schutzgut Tiere. Geeignete Lebensräume bieten die Sträucher und Bäume. Gehölzrodungen sind nicht vorgesehen. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG erfolgt nicht. Die Erheblichkeit des Eingriffs für das Schutzgut Tiere wird insgesamt als gering eingestuft.