Planungsdokumente: 9. Änd. F-Plan der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2 Inhalte und Ziele der Bauleitplanung

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die parallele Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 0,36 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Dannewerk entsprechende Entwicklung zu ermöglichen.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Parkplatzes sowie die Errichtung eines Gebäudes mit sanitären Anlagen, Kiosk und Infopoint geschaffen werden. Die Vorhaben stehen im Zusammenhang mit der touristischen Inwertsetzung der Welterbestätte und dem Ausbau des Freizeitangebotes in der Gemeinde Dannewerk. Konkret strebt die Gemeinde die Umsetzung von Teilmaßnahmen des „Freiraumkonzeptes der Gemeinde Dannewerk“ (2021) und des „Besucherlenkungskonzeptes für den Umgebungsbereich Waldemarsmauer“ (2021) in Kooperation mit dem Kreis Schleswig-Flensburg, dem Archäologischen Landesamt / Welterbebüro und dem Sydslesvigsk Forening / Danevirke Museum an.

Das Gesamtvorhaben hat zum Ziel die Vergangenheit und die Gegenwart zusammenzuflechten und Danewerk zu einem erlebnisreichen Ort zu machen, in dem eine enge Verbindung zwischen dem UNESCO Welterbe Haithabu und Danewerk und der modernen Gemeinde geschaffen wird. Neben Haithabu stellt der Archäologische Park den zweiten touristischen Hotspot in der Welterbe-Region Haithabu und Danewerk dar. In diesem soll denkmal- und naturgerecht sowie bedarfsorientiert die Besucherinfrastruktur verbessert werden.

Der bestehende Parkplatz am Ochsenweg/Hauptstraße soll qualitativ und gestalterisch erneuert und im östlichen Bereich erweitert werden. Es sollen Stellplatzflächen für ca. 72 PKW und ergänzend für Reisebusse geschaffen werden. In den Randbereichen sollen Wegflächen für Fußgänger sowie Fahrradabstellplätze geschaffen werden. Die Begrünung durch Bäume und Blumenwiese ist angedacht. Es soll auch weiterhin zwei Ausfahrten geben. Der Parkplatz soll als Multifunktionsareal gebaut werden, wobei Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden und der Platz auch für Veranstaltungen flexibel genutzt werden kann. Zudem sollen Stellplätze mit E-Ladesäulen geschaffen werden.

Vor dem Hintergrund, dass das Danevirke Museum im Frühjahr 2022 abgerissen wurde, der Neubau bis Ende 2024 fertiggestellt wird und in diesem Zuge auch die Museumsparkplätze westlich des Ochsenwegs überplant sind, werden zukünftig alle Museumsbesucher den großen öffentlichen Parkplatz nutzen müssen. In der Hochsaison kam es bereits in den vergangenen Jahren zu merklichen Stellplatzengpässen. Dies ist v.a. deshalb problematisch, da die eigens für die Feuerwehr bereitgestellten Flächen zugeparkt wurden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Problematik mit Eröffnung des neuen Museums verstärkt, da von einem Besucherzuwachs auszugehen ist. Aktuell fasst der bestehende gemeindliche Parkplatz ca. 60 Stellplätze. Aktuell fasst der bestehende gemeindliche Parkplatz ca. 60 Stellplätze. Mit der Erweiterung sollen ca. 72 Pkw und 3 Busse Raum zum Parken finden. Die Stellplätze sollen den Besuchern des Archäologischen Parks zur Verfügung stehen, die dann auch die sonstigen Angebote der Umgebung nutzen können. Zusätzlich zu den vorgenannten Stellplätzen und von diesen abgetrennt werden 15 Stellplätze für die Freiwillige Feuerwehr in der Planung berücksichtigt

Im Rahmen des Freiraumkonzeptes Dannewerk wurde der Bedarf für einen Kiosk mit öffentlichen Toiletten und Besucherleitinformationen beim Parkplatz festgestellt. Abweichend vom ersten Konzept soll der Standort nun auf den Bereich des temporären Container-Besucherzentrums des Danevirke Museums im Nordosten des Plangebietes verlegt werden. Dort sind die nötigen Anschlüsse bereits geschaffen und der Untergrund ist oberflächennah archäologisch untersucht. Es ist zudem davon auszugehen, dass die visuelle Störung (Sichtachsenbezug) in Bezug auf das Danewerk von diesem Standort aus geringer ist. Der Kiosk soll das Angebotssortiment des Danevirke Museums ergänzen. Der zukünftige Betreiber des Kiosks soll zugleich die öffentlichen Toiletten betreiben, welche auch außerhalb der Museumsöffnungszeiten für Besucher bereitstehen sollen. Angestrebt wird zudem, dass der Kioskbetreiber zugleich auch Betreiber der geplanten Adventure-Minigolfanlage ist (B-Plan Nr. 7) und somit Ausgabestelle für das ergänzende touristische Angebot. Der Kiosk soll zudem um Besucherinformationen zur räumlichen Erschließung des Archäologischen Park ergänzt werden.

Innerhalb des Plangebietes werden folgende Flächen dargestellt:

Sonstiges Sondergebiet ‚Tourismus‘ ca. 0,08 ha

Verkehrsflächen - Parkplatz ca. 0,20 ha

Grünflächen - Versickerung ca. 0,08 ha

1.3 Ziele der übergeordneten Fachgesetze und Fachplanungen

Folgende Ziele des Umweltschutzes sind in den bei der Aufstellung eines Bauleitplanes zu berücksichtigenden Fachgesetzen und Fachplanungen zu beachten.

1.3.1 Fachgesetze

Europa

EU-Vogelschutzrichtlinie vom 30.11.2009

Art. 1 Schutz, Bewirtschaftung und Regulierung sämtlicher wildlebender Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten heimisch sind

EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom 23.10.2000, zuletzt geändert am 28.12.2013

Erhaltung und Verbesserung der aquatischen Umwelt in der Gemeinschaft hinsichtlich der Wassergüte und -menge

Vermeidung einer Verschlechterung des Zustands der Gewässer auf Gemeinschaftsebene

Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU vom 13.05.2013

Art. 2 Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung von natürlichen Lebensräumen sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten

Bund

Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017, zuletzt geändert am 04.01.2023

§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung - Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, Schutz und Entwicklung natürlicher Lebensgrundlagen, Berücksichtigung öffentlicher Belange

§ 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz - Einhaltung der Bodenschutzklausel, naturschutzfachliche Eingriffsregelung, Erhalt und Beachtung von Schutzgebietsausweisungen, Klimaschutz

§ 2 Aufstellung der Bauleitpläne

§ 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht

§ 5 Inhalt des Flächennutzungsplanes

Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017, zuletzt geändert am 04.01.2023

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) i.d.F. vom 17.03.1998, zuletzt geändert am 25.02.2021

§ 1 Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen

§ 7 Vorsorgepflicht gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013, zuletzt geändert am 19.10.2022

§ 1 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Vorbeugung vor Entstehung von schädlichen Umwelteinwirkungen

§ 3 Immissionen im Sinne des Gesetzes sind einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen sowie ähnliche Umwelteinwirkungen

Emissionen im Sinne des Gesetzes sind von einer Anlage ausgehende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen sowie ähnliche Erscheinungen

§ 50 Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen auf die dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete

Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009, zuletzt geändert am 08.12.2022

§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt

§ 13 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch entsprechende Maßnahmen zu kompensieren

§ 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeiten von Eingriffen

§ 33 Veränderungen oder Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten in ihren Erhaltungszielen oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig

§ 39 Allgemeiner Artenschutz

§ 44 Besonderer Artenschutz

Land

Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatSchG) i.d.F. vom 24.02.2010, zuletzt geändert am 02.02.2022

§ 1 Regelungsgegenstand; Verwirklichung der Ziele

§ 8 Eingriffe in Natur und Landschaft

§ 9 Verursacherpflichten

§ 10 Bevorratung von Kompensationsflächen

§ 11 Verfahren

Landeswaldgesetz Schleswig-Holstein (LWaldG) i.d.F. vom 05.12.2004, zuletzt geändert am 30.11.2021

§ 1 Schutz von Wald

§ 9 Umwandlung von Wald

§ 24 Waldabstand

Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 30.12.2014, zuletzt geändert am 01.09.2020

§ 1 Denkmalschutz und Denkmalpflege

§ 12 Genehmigungspflichtige Maßnahmen

§ 15 Funde

§ 16 Erhalt des Denkmals

Gemeinsamer Runderlass „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Bau-recht“ des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, und ländliche Räume (Kompensationserlass) i.d.F. vom 09.12.2013.

„Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“, Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein i.d.F. vom 20.01.2017.

Gemeinsamer Erlass „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein i.d.F. vom 10.10.2019.