Planungsdokumente: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 77 der Stadt Schleswig
Textliche Festsetzungen
1. Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
1.1 bis 1.3 unverändert
1.4 Zulässig sind:
- Baumarkt mit Gartencenter
- Autohandel- und Autozubehör
- Kfz-Prüfstelle mit Werkstatt
- Behördliche Einrichtungen mit Bezug zu Kraftfahrzeugen und Verkehr
- Schilderwerkstatt
Alle sonstige Festsetzungen gelten unverändert weiter.