Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, Bebauungsplan Nr. 3 "Nördl. u. östl. des Friedhofes" für das Gebiet: "Nördl. u. östl. Friedhof, nördl. Schulstr., östl. Bahntrasse, westl. Richtung Roseburg, südl. Sportplatz"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3. Grundlage des Verfahrens

Vorangegangen war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 zur alleinigen Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen.

Da dieses Verfahren vom Kreis nicht mitgetragen wurde und nun neben der Entwicklung eines Wohngebietes auch Flächen für den Bau einer Kita und zur Einbeziehung der vorhandenen Grundschule rechtlich gesichert werden sollen, erfolgte die Aufhebung des alten Bebauungsplanes Nr. 3 „nördlich des Friedhofes“ und die Aufstellungsbeschlüsse der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereich 1 und 2) sowie des Bebauungsplanes Nr. 3 „nördlich und östlich des Friedhofes“.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 erfolgt in einem regulären Verfahren mit allen nach den §§ 3 und 4 BauGB erforderlichen Beteiligungsverfahren einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 wird auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde Siebeneichen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

1.4. Rechtsgrundlagen

Dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes liegen zugrunde:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176)

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176)

Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802)

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.12.2021 (GVOBl. S. 1422)

2. Übergeordnete Planungen bestehende Rechtsverhältnisse