Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, Bebauungsplan Nr. 3 "Nördl. u. östl. des Friedhofes" für das Gebiet: "Nördl. u. östl. Friedhof, nördl. Schulstr., östl. Bahntrasse, westl. Richtung Roseburg, südl. Sportplatz"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.6. Grünflächen

Das Konzept sieht eine geringfügige Arrondierung der Friedhofsfläche vor. Hierbei handelt es sich nicht um eine Erweiterung der eigentlichen Friedhofsnutzung, sondern vielmehr um eine Fläche zur Pflege- und Unterhaltung des Friedhofes. Der Bereich wird bereits heute in Teilen entsprechend genutzt. Die Fläche wird entsprechend als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ festgesetzt.

Für eine verträglichere Einbindung des Plangebietes in das Orts- und Landschaftsbild ist entlang der nordwestlichen Plangebietsgrenze die Anlage eines Knicks geplant. Dieser Knick wird als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Landschaftseingrünung“ festgesetzt. Da diese Fläche nicht öffentlich genutzt werden soll, ist hier eine private Grünfläche festgesetzt. Innerhalb dieser Fläche findet sich zudem der Knickschutzstreifen, welcher als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt wird.

Entlang der nordwestlichen Geltungsbereichsgrenze ist ein Lärmschutzwall geplant, welcher ebenfalls als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Lärmschutzwall“ festgesetzt wird. Im weiteren Verfahren wird über ein Lärmgutachten die Ausgestaltung des Walles konkretisiert.

Die Gehölzbestände im Nordosten und Osten des Plangebietes sind teilweise als sonstiges Feldgehölz, urbanes Gehölz und Wald eingestuft. Da die Gehölzfläche im Norden auch der Eingrünung dient, wurde diese Fläche als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Landschaftseingrünung als zu erhalten festgesetzt. Die Gehölzfläche im Südosten des Plangebietes wurde ebenfalls als private Grünfläche mit einem Erhaltungsgebot festgesetzt. Da hier aufgrund der angrenzenden Lage zur Wohnbebauung im Süden keine Landschaftseingrünung erforderlich ist, ist die Zweckbestimmung hier als Gehölzfläche definiert.

5.7. Flächen für die Landwirtschaft und für Wald

Die Gehölze im Osten des Plangebietes sind als Wald eingeschätzt und entsprechend als Fläche für Wald im Bebauungsplan festgesetzt bzw. in der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes als Fläche für Wald dargestellt.

Da die Waldflächen im Plangebiet von den Kindern der Grundschule zu Lernzwecken genutzt und bespielt werden und dies auch für die künftigen Kinder des Kindergartens sinnvoll wäre, haben die Flächen für Wald im Bebauungsplan zusätzlich die Zweckbestimmung „Lern- und Spielwald“. Die Kinder haben durch die Lage am Wald die einmalige Chance naturbezogen aufzuwachsen, zu lernen und ein Gespür für eine natürliche Umwelt zu entwickeln.

Eine negative Auswirkung auf den Wald wird durch die durchgängige Aufsichtspflicht und Begleitung der Kinder durch Erzieher:innen und Lehrkräfte nicht befürchtet.

Ein Schutzstreifen von 30 m Breite gemäß § 24 Abs. 2 LWaldG SH. (Landeswaldgesetz Schleswig-Holstein) ist nachrichtlich übernommen.

Die in der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellte Wohnbaufläche östlich und nördlich des Büchener Weges wird aufgrund der nicht mehr verfolgten Wohnungsbauentwicklung an dieser Stelle zurückgenommen. Hier wird aufgrund der vorhandenen und wieder vorgesehenen landwirtschaftlichen Nutzung (wieder) eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

5.8. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft