Planungsdokumente: Außenbereichssatzung der Gemeinde Großensee

Begründung

6.3. Landschaftsschutzgebiet „Großensee“

Besondere Schutzansprüche bestehen durch das Landschaftsschutzgebiet Großensee, das die gesamten Flächen des Geltungsbereichs umfasst. Im Rahmen der Aufstellung der Außenbereichssatzung strebt die Gemeinde die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet an (vgl. Anlage 1: Landschaftspflegerische Stellungnahme). Das für die Entlassung erforderliche Verfahren nach § 19 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) mit Behördenbeteiligung und öffentlicher Auslegung erfolgt parallel zum Aufstellungsverfahren der Außenbereichssatzung.

7. Emissionen und Immissionen

Durch die Aufstellung der Außenbereichssatzung sind keine Auswirkungen aus dem Plangebiet für die Umgebung sowie Einwirkungen aufgrund der umgebenden Nutzung auf das Plangebiet zu erwarten.

8. Erschließung

Das Plangebiet ist über die Straße Hinterm See an das Ortszentrum der Gemeinde Großensee über die Trittauer Straße (L 93) angebunden. Die L 93 bindet den überörtlichen Verkehr an die B 404 an.

Bei der Herstellung von neuen Zufahrten zur Erschließung weiterer Gebäude ist der schützenswerte Baumbestand zu berücksichtigen.