6.3. Landschaftsschutzgebiet „Großensee“
Besondere Schutzansprüche bestehen durch das Landschaftsschutzgebiet Großensee, das die gesamten Flächen des Geltungsbereichs umfasst. Im Rahmen der Aufstellung der Außenbereichssatzung strebt die Gemeinde die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet an (vgl. Anlage 1: Landschaftspflegerische Stellungnahme). Das für die Entlassung erforderliche Verfahren nach § 19 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) mit Behördenbeteiligung und öffentlicher Auslegung erfolgt parallel zum Aufstellungsverfahren der Außenbereichssatzung.