Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 "Blockheizkraftwerk Schönhagen" für ein Gebiet westlich der Ortslage Schönhagen und nördlich der "Ostseestraße" der Gemeinde Brodersby

Höxmark

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Amt Schlei-Ostsee

Planungsanlass

Mit Schreiben vom 09.04.2026 hat der Vorhabenträger die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung eines Biogasspeicherkraftwerks westlich von Schönhagen beantragt. Ziel ist die Erweiterung des bestehenden Fernwärmenetzes.

Das Vorhaben soll auf Flurstück 95, Flur 2 der Gemarkung Schönhagen entstehen, westlich der Straße ‚Eiskellerweg‘ und nördlich der ‚Ostseestraße‘.

Das Vorhaben soll das bestehende Nahwärmenetz in den Ortsteilen Schuby, Dörphof und Karlberg, sowie die Anschlüsse des Kindergartens und der Schule in Karby erweitern und zukünftig auch Schönhagen mit Wärme versorgen.

Gemäß Antrag des Vorhabenträgers sind voraussichtlich folgende Einrichtungen notwendig:

- Biogas-Blockheizkraftwerk 2.500 kW
- Trafo 2.500 kVA
- Biogasniedrigdruckspeicher ca. 20.000 m²
- Wärmepufferspeicher 2.500 m³, ca. 16 m Durchmesser
- Hackschnitzelheizung 980 kW Leistung
- Halle mit Hackschnitzellagerraum ca. 25 m x 15 m

Für das Vorhaben ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geplant. Zeitgleich soll der Flächennutzungsplan geändert werden.

Im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Brodersby ist der Planbereich als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Die Gemeinde plant die Darstellung von einem Sonstigen Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit den Zweckbestimmungen „Blockheizkraftwerk“.

Ansprechperson

Amt Schlei-Ostsee Abteilung Bauen und Umwelt

Frau Busse 04351/7379-510 E-Mail: nicola.busse@amt-schlei-ostsee.de

Datenschutzbeauftragter: Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Buss

E-Mail: dr.buss@rpm-recht.de

Aktuelle Mitteilungen

Ihre Ansprechpartner im Verfahren:

Mit dem Verfahren betraut ist Frau Nicola Busse, Tel. 04351/7379- 510, Anschrift Holm 13, 24340 Eckernförde.

Wichtige Mitteilung für Bürger

Wappen

Die Gemeinde Brodersby lädt Sie recht herzlich zur Teilnahme an der nachfolgenden Bauleitplanung ein.

Wichtige Mitteilungen für TöB:

Wappen der Gemeinde Brodersby

Die Gemeinde Brodersby lädt Sie ein, an dem nachstehenden Bauleitplanverfahren teilzunehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Sie sehen hier die Stellungnahmen, die von Beteiligten zu diesem Verfahren eingereicht und zur Veröffentlichung freigegeben wurden, nachdem der Verfahrensträger dem zugestimmt hat.

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Stellungnahme #M1013

Verfasser*in: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (VII 41)
Eingereicht am:

Gegen die o. a. Bauleitplanung bestehen in straßenbaulicher und verkehrlicher Hinsicht keine Bedenken.

Straßen des überörtlichen Verkehrs, die in der Verwaltung des LBV-SH liegen werden von der o. a. Bauleitplanung nicht betroffen.

Hinweis von der Stabsstelle Baustellenkoordinierung:

Damit sich die Anbindung des Bebauungsgebietes an/über das klassifizierte Straßennetz und Materialtransporte für die Erschließung des Bebauungsgebietes nicht mit Baumaßnahmen des LBV.SH überschneiden, sind die Arbeiten zur Erschließung des Bebauungsgebietes im Vorwege mit der Baustellenkoordinierung des LBV-SH abzustimmen.

Die Abstimmung mit der Baustellenkoordinierung des LBV.SH hat über das Funktionspostfach baustellenkoordinierung@lbv-sh.landsh.de zu erfolgen.

Stellungnahme #M1005

Verfasser*in: Landesamt für Umwelt (LfU) (Dez. 31)
Eingereicht am:

das Landesamt für Umwelt - Immissionsschutz ist am 07.05.2026 zu der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Brodersby beteiligt worden.

Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bedarf es nach meiner Auffassung der nachfolgenden Unterlagen und Berechnungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 sowie die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brodersby:

Störfallrecht / 12. BImSchV

  • der geplante Niederdruckspeicher hat ein Fassungsvermögen von ca. 20.000 m³, rechnerisch ergibt sich somit eine Lagermenge von etwa 26 t Biogas.
    Bei dem Vorhaben handelt es sich somit um einen Betriebsbereich der unteren Klasse, also eine Störfallanlage.
    Im weiteren Verfahren ist der Achtungsabstand, der sich nach KAS 18 i.V.m. KAS 32 ergibt in die Lagepläne einzuzeichnen - dieser beträgt je nach Technologie 200 bis 250 Meter.
    Überschlägig erwarte ich nicht, dass sich eine schutzbedürftige Nutzung im Sinne des § 70a Abs. 2 der LBO SH oder aber ein Schutzobjekt im Sinne des § 3 Abs. 5d BImSchG innerhalb des Achtungsabstandes befindet. Dies ist von Vorhabenträgerseite noch einmal zu verifizieren.
    Sollte sich die Erkenntnis ergeben, dass eine der vorgenannten Nutzung oder ein vorgenanntes Schutzobjekt innerhalb des Achtungsabstandes vorhanden ist, ist im Rahmen einer gutachterlichen Betrachtung der Angemessene Sicherheitsabstand zu berechnen - die Berechnung ergibt sich aus KAS 18 i.V.m. KAS 32.

Immissionsschutzrecht

  • Schall
    Es bedarf einer gutachterlichen Betrachtung der durch den Betrieb der Gesamtanlage entstehenden Schallemissionen inklusive der daraus resultierenden Schallimmissionen auf die relevanten Immissionsorte

  • Schornsteinhöhe
    Es bedarf einer gutachterlichen Betrachtung der erforderlichen Höhe der Schornsteine des BHKW sowie des Hackschnitzelheizwerkes

  • Luftschadstoffe
    Es bedarf einer gutachterlichen Betrachtung der Luftschadstoffausbreitung mit dem Fokus auf NOx und Gerüchen

Mit freundlichen Grüßen

Stellungnahme #M1006

Verfasser*in: Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz SH (FB40)
Eingereicht am:

1 Kurzstellungnahme

a) Genehmigungserfordernis

Das Plangebiet befindet sich in einer Entfernung von ca. 1.170 m zur Küste.

Eingriffe in Deiche oder andere Küstenschutzanlagen sind gemäß der vorliegenden Unterlagen nicht vorgesehen.

Eine direkte Betroffenheit von küstenschutzrechtlich relevanten Genehmigungstatbeständen ist auszuschließen.

b) küstenschutzrechtliche Bauverbotsregelungen

Das Plangebiet befindet sich nicht:

  • im Bereich von Landesschutz- und Regionaldeichen,

  • im Deichvorland,

  • im Bereich von Steilufern, Dünen oder Strandwällen,

  • innerhalb eines Hochwasserrisikogebiets nach § 59 Abs. 1 LWG.

Die Bauverbotsregelungen auf der Grundlage von § 82 Abs. 1 LWG finden im Plangebiet daher keine Anwendung.

Eine Zuständigkeit der unteren Küstenschutzbehörde ist insgesamt nicht erkennbar.

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