Teil 1 BEGRÜNDUNG
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 - Dorotheental - der Gemeinde Damp, Kreis Rendsburg-Eckernförde, für ein Gebiet südlich der Kreisstraße K 61 und beidseitig der Straße Dorotheental
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 - Dorotheental - der Gemeinde Damp, Kreis Rendsburg-Eckernförde, für ein Gebiet südlich der Kreisstraße K 61 und beidseitig der Straße Dorotheental
Das Plangebiet liegt westlich des Ostseebades Damp, südlich der Kreisstraße K 61. Der Plangeltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst im Wesentlichen Teile der Flurstücke 58/4, 58/7 und 62/4 der Flur 2 Gemarkung Dorotheental. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Straße 'Dorotheental', eine schmale Waldfläche und einen Großparkplatz,
- im Osten durch einen Wohnmobilstellplatz und
- im Süden und Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen.
Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 13,30 ha.
Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:2.000 zu entnehmen.