Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Damp "Dorotheenthal"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.3 Schutzgut Fläche

Derzeitiger Zustand

Der Planbereich beansprucht im Norden das Gut Dorotheental. Es ist ein Gebäudekomplex mit dem alten Gutshaus, Ställen und Hallen vorhanden. Die Freiflächen sind z.T. mit Kopfsteinpflaster und Kies befestigt.

Das südliche und östliche Plangebiet wird bislang als Grünland bzw. Acker landwirtschaftlich genutzt. Teile des südöstlichen Plangebietes sind im gültigen Flächennutzungsplan bereits als Campingplatz dargestellt. Insofern werden teilweise langfristig vorgesehene Planungen umgesetzt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden keine Flächen im südlichen und östlichen Plangebiet aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen werden. Die konventionelle landwirtschaftliche Nutzung diesen Flächen würde fortgeführt. Ein Erhalt des Gutshofes mit seinem Gebäudebestand kann bei ausbleibender Nutzungsänderung aus wirtschaftlichen Gründen nicht gewährleistet werden. Es ist mittelfristig mit einem Leerstand der Gebäude und einer ausbleibenden Nutzung der Flächen zu rechnen.

Auswirkungen der Planung

Im nördlichen Plangebiet sollen die vorhandenen Gebäude umgenutzt bzw. an ihrem aktuellen Standort umgebaut werden, sodass an dieser Stelle kein konkreter Flächenverbrauch verursacht wird. Das vorhandene Gutshaus steht unter Denkmalschutz. Der bauliche Gesamtkomplex kann aufgrund der veränderten Anforderungen an eine moderne Landwirtschaft nicht mehr sinnvoll genutzt werden. Im alten Gutshaus sind daher bereits einzelne Ferienwohnungen eingerichtet worden. Die Planung ermöglicht eine sinnvolle Nachnutzung des Gebäudekomplexes zu touristischen Zwecken und dient dem nachhaltigen Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude.

Südlich des Gutshofes sind neue Gebäude geplant, um die Symmetrie der gesamten Hofanlage wiederherstellen. Die Gebäude entstehen im Wesentlichen auf bislang als Reitplatz/Paddock genutzten Flächen. Es wird nur ein Teil des landwirtschaftlich genutzten Mahdgrünlandes beansprucht, wodurch ein geringer Flächenverbrauch verursacht wird. Das übrige aus der Nutzung genommene Grünland wird als Streuobstwiese angelegt bzw. als extensiv gepflegtes, halboffenes Grünland mit Gehölzinseln entwickelt.

Ein größerer Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzfläche erfolgt auf der Ackerfläche, die künftig als Wohnmobilstellplatz entwickelt werden soll. Der damit verbundene Verlust von Nutzflächen ist im öffentlichen Interesse an weiteren Stellplätzen in der touristischen geprägten Region begründet und soll u.a. dazu beitragen der stetigen Zunahme von Wildcampern entgegenzusteuern. Im östlichen Plangebiet sind keine großflächigen Versiegelungen vorgesehen. Versiegelungen werden auf ein Minimum begrenzt und Zuwegungen sowie Stellplätze überwiegend in wasserdurchlässiger Bauweise entstehen. Im Rahmen der Planung werden außerdem umfangreiche Neupflanzungen vorgenommen, sodass nicht von einem „klassischen“ Flächenverbrauch mit großflächigen Versiegelungen gesprochen werden kann.

Das südöstliche Plangebiet ist ebenso wie östlich angrenzende Flächen im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Damp bereits als Sondergebiet Campingplatz dargestellt. In der parallel durchgeführten 19. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Darstellungen für das Umfeld des Plangebietes an die aktuellen Planungen angepasst. So wird die überplante Ackerfläche als Wohnmobilstellplatz ausgewiesen, während die östlich angrenzende Fläche künftig wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wird.

Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden im Planbereich zusätzliche Versiegelungen möglich. Diese erfolgen im Wesentlichen im Bereich des Wohnmobilstellplatzes:

Größe des Geltungsbereiches ca. 13,30 ha

Inanspruchnahme bislang nicht baulich genutzter Flächen ca. 10,58 ha

Gewinn touristischer Nutzfläche ca. 7,33 ha

Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind aufgrund des Verlustes landwirtschaftlicher Nutzflächen gegeben. Aufgrund der geplanten Gestaltung und der geringen Versiegelungen ist dieser Flächenverlust jedoch nur mit einer mittleren Erheblichkeit zu bewerten. Der Flächenverbrauch ist an dieser Stelle nicht zu vermeiden und durch das öffentliche Interesse an geeigneter touristischer Infrastruktur begründet. Im nördlichen Plangebiet erfolgt eine nachhaltige Nachnutzung einer bereits baulich geprägten Fläche.

2.1.4 Schutzgut Boden

Derzeitiger Zustand

Die heute anzutreffende Landschaftsform hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Das Gebiet der Gemeinde Damp liegt in der Jungmoränenlandschaft des Östlichen Hügellandes im Nahbereich der Ostsee. In der Umgebung des Planbereichs sind Geschiebelehme über Geschiebemergel als Ablagerungen der letzten Eiszeit anzutreffen (siehe Umweltportal SH).

Der Hauptbodentyp wird in der Bodenübersichtskarte (1 : 250.000) als Pseudogley-Parabraunerde dargestellt. Die Bodenartschichtung bis ca. 2 m Tiefe wird als Sandlehm über Normallehm angegeben. Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der bindigen Böden hoch und es ist eine geringe Grundwasserneubildung gegeben. Der Bodentyp ist für die Gemeinde Damp und das nördliche Schwansen typisch und großflächig vorhanden. Seltene Böden sind nicht vorhanden.

Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Die Gemeinde Damp gehört gemäß Anlage der Kampfmittelverordnung Schleswig-Holstein (KampfmV SH 2012) nicht zu den bekannten Bombenabwurfgebieten.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der zukünftigen Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Das Gelände im Plangebiet ist bewegt. Im Bereich des Gutshofes sowie des südlich anschließenden Grünlandes liegen Geländehöhen zwischen 6 und 8 m über NHN vor, wobei das Gelände nach Osten hin leicht abfällt. Auf der überplanten Ackerfläche fällt das Gelände von ca. 7 m über NHN auf ca. 2 m über NHN im nordöstlichen Plangebiet ab.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird das Plangebiet vorerst weiter wie bisher genutzt. Versiegelungen im Bereich der bislang unversiegelten Acker- und Grünlandfläche blieben aus. Die Gebäude im nördlichen Plangebiet würden erhalten, aber bei ausbleibenden Umnutzungsmöglichkeiten zunehmend leer stehen. Zusätzliche touristische Angebote müssten in der Gemeinde Damp an anderer Stelle entstehen und würden dort voraussichtlich auch Bodenversiegelungen verursachen.

Auswirkungen der Planung

Durch erneute Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirken sich die vorhandene und die geplante Bebauung weiter auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Unter bislang unversiegelten Flächen werden zukünftig die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt an diesen Stellen zu folgenden Beeinträchtigungen:

- Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,

- Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,

- Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,

- Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens) des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Die vorhandenen Gebäude im nördlichen Plangebiet sollen umgebaut bzw. umgenutzt werden. Die Baugrenzen im nördlichen Plangebiet werden dementsprechend eng um den Gebäudebestand herum festgesetzt, um das Gebäudeensemble in seiner historisch entstandenen Form zu erhalten. Auch im übrigen Plangebiet werden die Baugrenzen vergleichsweise eng entsprechend der geplanten Bauvorhaben festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird ebenfalls variierend für die verschiedenen Nutzungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen festgesetzt, um ein Ausufern der Neubebauung zu vermeiden.

Im Bereich der gegenwärtig als Acker und künftig als Wohnmobil- bzw. Pkw-Stellplatz genutzten Fläche sind intensive Bodenbewegungen vorgesehen. Diese werden bedingt durch das Auskoffern im Bereich von Zuwegungen und Wohnmobilparzellen. Es ist geplant, den anfallenden Boden vollständig im Plangebiet wiederzuverwerten, um so ein Abfahren und eine Entsorgung zu vermeiden. Zur Wiederverwertung des Bodens sollen auf dem Gelände des Wohnmobilstellplatzes Wälle gestaltet werden, die das Gelände untergliedern und einer aufgelockerten Gestaltung dienen.

Versiegelungen

Das ca. 13,30 ha große Plangebiet wird im Wesentlichen als Sondergebiet ‚Tourismus‘ bzw. Sondergebiet ‚Wohnmobile‘ ausgewiesen werden. Insgesamt sind folgende Flächenunterteilungen vorgesehen:

Sondergebiet ‚Tourismus‘ca. 22.595 m²
Sondergebiet ‚Campingplatz für Wohnmobile‘ca. 50.700 m²
Straßenverkehrsflächenca. 6.470 m²
Fuß- und Radwegeca. 1.665 m²
Regenrückhaltebeckenca. 2.365 m²
Müllsammelplätzeca. 270 m²
Private Grünflächen ‚Parkanlage‘ca. 8.870 m²
Private Grünflächen ‚Obstwiese‘ca. 9.540 m²
Private Grünflächen ‚Sport und Freizeit‘ca. 5.000 m²
Private Grünflächen ‚Campingplatz‘ca. 15.945 m²
Private Grünflächen ‚Knickschutz‘ca. 1.215 m²
Flächen für Maßnahmen des Naturschutzesca. 5.840 m²
Wasserflächenca. 2.575 m²

Neuversiegelungen erfolgen vor allem durch die Ausweisung der Sonstigen Sondergebiete. Das Sondergebiet ‚Tourismus‘ - Teilbereich 1 umfasst den vorhandenen Gutshof Dorotheental im nördlichen Plangebiet und die südlich angrenzenden Flächen, die für die bauliche Ergänzung des Hofes vorgesehen sind. Das Maß der baulichen Nutzung wird für diesen Bereich mit einer überbaubaren Grundfläche von 6.600 m² festgesetzt. Diese Grundfläche darf z.B. für Nebenanlagen, Stellplätze und Zufahrten um bis zu 50 % gem. § 19 Abs. 4 BauNVO überschritten werden.

Im Norden der bisherigen Ackerfläche wird das Sondergebiet ‚Tourismus‘ - Teilbereich 2 festgesetzt. Die hier vorgesehene, überbaubare Grundfläche von 4.300 m² gilt nur für Nebenanlagen und Stellplätze. Der Bereich soll in erster Linie als Pkw-Stellplatz für die neu entstehenden Ferienwohnungen im Bereich des Gutshofes dienen. Eine Überschreitung der überbaubaren Grundfläche ist nicht zulässig.

Das östliche Plangebiet wird großflächig als Sondergebiet ‚Wohnmobile‘ ausgewiesen. Es sind zwei Baufelder vorgesehen, für die überbaubare Grundfläche auf 1.200 bzw. 200 m² beschränkt wird. Innerhalb der Baufelder ist die Errichtung der für den Betrieb des Wohnmobilstellplatzes notwendigen Sanitärgebäude und Gebäude für die Ver- und Entsorgung vorgesehen. Die überbaubare Grundfläche darf bis 50.000 m² für die Wohnmobilstellplätze sowie deren Zufahrten überschritten werden, wobei vorgesehen ist, die Wohnmobilstellplätze und Zufahrten in wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen. Auf den max. 75 geplanten ‚Premium Plus‘ Standplätzen, die größer als 180 m² sind, ist je Standplatz ein Sanitärgebäude mit einer Grundfläche von max. 9 m² zulässig. Diese werden in der Bilanzierung als vollversiegelte Flächen berücksichtigt.

Die Straße ‚Dorotheental‘, die das Plangebiet in Nord-Süd-Richtung quert, ist bereits vorhanden und wird nicht verändert. Sie ist daher nicht weiter in der Bilanzierung zu berücksichtigen. Der neu herzustellende Fuß- und Radweg, der eine Verbindung des Plangebietes zum nahegelegenen Ostseestrand schaffen soll, wird in wassergebundener Bauweise angelegt und entsprechend in der Bilanzierung berücksichtigt.

Im Bereich des Wohnmobilstellplatzes werden zwei Flächen für die Ver- und Entsorgung festgesetzt. Die Flächen werden als vollversiegelte Flächen in der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt. Für ein neu entstehendes Regenrückhaltebecken im nordöstlichen Plangebiet wird eine Versiegelung von ca. 20 % der Fläche angenommen.

Insgesamt ist im Plangebiet eine maximale Gesamtversiegelung bzw. -befestigung von 66.608 m² möglich.

GesamtflächeBefestigung/Versiegelung
Sondergebiet ‚Tourismus‘ - TB1ca. 18.275 m²ca. 9.900 m²
Sondergebiet ‚Tourismus‘ - TB2ca. 4.320 m²ca. 4.300 m²
Sondergebiet ‚Wohnmobile‘ca. 50.700 m²ca. 50.000 m²
Fuß- und Radwegca. 1.665 m²ca. 1.665 m²
Regenrückhaltebeckenca. 2.365 m²ca. 473 m²
Müllsammelplätzeca. 270 m²ca. 270 m²
Max. Flächenneuversiegelungca. 66.608 m²

Im Bereich des Gutshofes Dorotheental sind bereits großflächige Versiegelungen durch den historischen Gebäudebestand und die dazugehörigen Nebenanlagen vorhanden. Die vorhandenen Versiegelungen werden im Rahmen der Bilanzierung berücksichtigt, da sie als ausgeglichen gelten. Die konkrete Ausgleichsbilanzierung erfolgt in Kapitel 3.2.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung mit einer mittleren Erheblichkeit einzustufen. Im nördlichen Plangebiet sind bereits flächige Versiegelungen vorhanden. Neuversiegelungen erfolgen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und werden so gering wie möglich gehalten. Die überplanten Böden zählen nicht zu den seltenen Bodentypen. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen. Im Plangebiet anfallende Bodenmassen sollen zur Gestaltung des Wohnmobilstellplatzes wiederverwertet werden, wodurch keine Auswirkungen zu erwarten sind.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer sind im Plangebiet mit zwei Teichen vorhanden, die sich östlich des Gebäudekomplexes an der Straße ‚Dorotheental‘ befinden. Der südliche Teich ist verlandet und führte zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme kaum Wasser. Weitere Oberflächengewässer sind aktuell nicht vorhanden.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der Bodengegebenheiten (Lehm) grundsätzlich als niedrig zu bewerten. Im nördlichen Plangebiet ist die Grundwasserneubildung bereits durch die vorhandenen Versiegelungen vorbelastet. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet derzeit nicht bekannt.

Die vorhandenen Gehölze und Vegetationsbestände (Grünland, Park, Baumbestand, Knicks) sorgen für eine hohe Verdunstungsrate im Plangebiet.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würde die bisherige Nutzung vorerst fortgeführt. Zusätzliche Bodenversiegelungen würden nicht vorgenommen. Veränderte Auswirkungen auf das Grundwasser wären nicht zu erwarten. Aufgrund der Bodengegebenheiten ist auch im Bereich der unversiegelten landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einer geringen Versickerungs- und Grundwasserneubildungsrate zu rechnen.

Auswirkungen der Planung

Durch die Planung wird es insbesondere im Norden der bisherigen Grünlandflächen sowie im Bereich des Ackers zu einer Erhöhung des Oberflächenabflusses kommen, da Neuversiegelungen vorgenommen werden.

Großflächige Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts sind im Bereich der Ackerfläche durch die Ausweisung des Wohnmobilstellplatzes zu erwarten. Zur Minimierung der Eingriffe wird für Teilflächen des Plangebietes (z.B. die Wohnmobilstellplätze) vorgesehen, dass nur eine wasserdurchlässige bzw. wassergebundene Bauweise zulässig ist.

Zur Berücksichtigung des anfallenden Niederschlagswassers ist ein Entwässerungskonzept gemäß den wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein vom Ing.-Büro Haase+Reimer aus Busdorf erstellt worden (Dezember 2022). Das Entwässerungskonzept für Regenabflüsse des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 20 sieht vor, dass auf den abflussrelevanten Dachflächen, Wegen und Stellplätzen anfallende Oberflächenwasser reduziert mit 10 l/s in die nordöstliche Ecke des Planareals vorhandene Vorflutleitung des Wasser- und Bodenverbandes Schwastrumer Au eingeleitet wird.

Für den Bereich westlich der Straße ‚Dorotheental‘ ist bzgl. der Oberflächenentwässerung ein System aus Pflaster- und Rasenmulden vorgesehen, die über ein entsprechendes Längsgefälle den vorhandenen 2 Teichen zugeführt werden. Hierdurch soll das Niederschlagswasser weitestgehend, auch soweit möglich der Dachflächen, oberflächlich abgeleitet werden. Das Niederschlagswasser wird dann durch einen Überlauf aus dem vorhandenen südlichen Teich über einen rd. 200 m langen RW-Kanal in das neue Regenrückhaltebecken eingeleitet.

Die Ableitung des Oberflächenwasserwassers östlich der Straße ‚Dorotheental‘ im Bereich der der Pkw-Stellplätze und des Wohnmobilplatzes ist über ein an die Topographie angepasstes Graben- und Muldensystem vorgesehen. Teilflächen werden über entsprechende Quer- und Längsneigungen einem 2 m breiten Graben zugeführt, der am nördlichen Ende in den geplanten Teich im Zentrum des Wohnmobilparkes einleitet. Der Ablauf aus dem Badesee erfolgt über einen RW-Kanal in das geplante Regenrückhaltebecken. Die sonstigen Flächen werden über 6 Mulden bzw. Gräben zum Regenrückhaltebecken entwässert.

Das Dachflächenwasser der Gebäude wird zum Teil dem im Zentrum geplanten Teich zugeführt oder an einen neu geplanten RW-Sammler angeschlossen. Das auf den Dächern der geplanten 37 Badeschuppen auf den südlichen Wohnmobilplätzen wird über Fallrohre auf die Rasenflächen abgeleitet.

Aufgrund der überwiegend bindigen, schluffigen Bodenformationen muss bei dem Konzept auf eine Versickerung der Regenabflüsse weitestgehend verzichtet werden. Die Ableitung des Niederschlagswasser erfolgt über Mulden, Gräben, Becken und Flächenversickerungen. Der Anteil von Verrohrungen wurde auf das Nötigste minimiert.

Somit erfolgt die Ableitung des Oberflächenwassers des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 20 mittels Flächenversickerung, Rückhaltung, Verdunstung und Abfluss über reduzierte Einleitung in den Vorfluter des Wasser- und Bodenverbandes Schwastrumer Au. Hierbei ist zu erwähnen, dass die große Anzahl an geplanten Baumpflanzungen einen erheblichen Anteil zur Verdunstung beiträgt.

Die beiden Teiche an der Zufahrt zum Gutshof im nördlichen Plangebiet können als Oberflächengewässer erhalten werden. Sie werden künftig der Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers dienen und so voraussichtlich wieder mehr Wasser führen. Zusätzlich sind die Neuanlage eines Badesees mit ca. 20 m Durchmesser im Zentrum des Wohnmobilstellplatzes sowie ein Teich südlich des Gebäudekomplexes vorgesehen. Die neuen Gewässer werden zu einer Erhöhung der Verdunstungsrate im Plangebiet führen.

Die Gehölzstrukturen im Plangebiet sollen ebenfalls erhalten werden. Es handelt sich um Knicks sowie um Bäume mit teilweise hohem Alter. Zusätzlich sind umfangreiche Neupflanzungen insbesondere auf der bisherigen Ackerfläche vorgesehen. Der Wohnmobilstellplatz soll einen parkähnlichen Charakter erhalten, weswegen über die Fläche verteilt Baumpflanzungen vorgenommen werden. Die zu erhaltenden und die neu entstehenden Grünstrukturen werden sich insgesamt positiv auf die Verdunstungsrate und den Wasserhaushalt auswirken.

Teile des östlichen Plangebietes befinden sich innerhalb des Hochwasserrisikogebietes entlang der Ostseeküste. Gemäß den Hochwassergefahrenkarten des Landes Schleswig-Holsteins ist ein kleiner Teil im nordöstlichen Plangebiet bei Hochwasserereignissen mit 100- bzw. 200-jährigem Wiederkehrintervall betroffen (MELUND 2019). Entsprechend den Hinweisen des Landesbetriebs für Küstenschutz werden innerhalb des Hochwasserrisikogebietes nur hochwasserangepasste Nutzungen vorgesehen (Zufahrt, Wohnmobilstellplätze, keine Gebäude).

Die Auswirkungen auf das Grundwasser sind mit einer mittleren Erheblichkeit einzustufen. Vollversiegelte Flächen werden auf ein Minimum reduziert und befestigte Flächen im Bereich des Wohnmobilstellplatzes vorwiegend in wasserdurchlässiger und -gebundener Bauweise hergestellt. Eine Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigungen wird durch Rückhaltung des Regenwassers und durch die geregelte Abgabe an die Vorflut erreicht. Der Erhalt und die Neuanlage von Grünstrukturen hat positive Auswirkungen auf die Verdunstung. Vorhandene Oberflächengewässer werden erhalten und durch neue Oberflächengewässer ergänzt.