Derzeitiger Zustand
Die heute anzutreffende Landschaftsform hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Das Gebiet der Gemeinde Damp liegt in der Jungmoränenlandschaft des Östlichen Hügellandes im Nahbereich der Ostsee. In der Umgebung des Planbereichs sind Geschiebelehme über Geschiebemergel als Ablagerungen der letzten Eiszeit anzutreffen (siehe Umweltportal SH).
Der Hauptbodentyp wird in der Bodenübersichtskarte (1 : 250.000) als Pseudogley-Parabraunerde dargestellt. Die Bodenartschichtung bis ca. 2 m Tiefe wird als Sandlehm über Normallehm angegeben. Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der bindigen Böden hoch und es ist eine geringe Grundwasserneubildung gegeben. Der Bodentyp ist für die Gemeinde Damp und das nördliche Schwansen typisch und großflächig vorhanden. Seltene Böden sind nicht vorhanden.
Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Die Gemeinde Damp gehört gemäß Anlage der Kampfmittelverordnung Schleswig-Holstein (KampfmV SH 2012) nicht zu den bekannten Bombenabwurfgebieten.
Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der zukünftigen Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.
Das Gelände im Plangebiet ist bewegt. Im Bereich des Gutshofes sowie des südlich anschließenden Grünlandes liegen Geländehöhen zwischen 6 und 8 m über NHN vor, wobei das Gelände nach Osten hin leicht abfällt. Auf der überplanten Ackerfläche fällt das Gelände von ca. 7 m über NHN auf ca. 2 m über NHN im nordöstlichen Plangebiet ab.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung wird das Plangebiet vorerst weiter wie bisher genutzt. Versiegelungen im Bereich der bislang unversiegelten Acker- und Grünlandfläche blieben aus. Die Gebäude im nördlichen Plangebiet würden erhalten, aber bei ausbleibenden Umnutzungsmöglichkeiten zunehmend leer stehen. Zusätzliche touristische Angebote müssten in der Gemeinde Damp an anderer Stelle entstehen und würden dort voraussichtlich auch Bodenversiegelungen verursachen.
Auswirkungen der Planung
Durch erneute Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirken sich die vorhandene und die geplante Bebauung weiter auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Unter bislang unversiegelten Flächen werden zukünftig die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt an diesen Stellen zu folgenden Beeinträchtigungen:
- Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,
- Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,
- Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,
- Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.
Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens) des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.
Die vorhandenen Gebäude im nördlichen Plangebiet sollen umgebaut bzw. umgenutzt werden. Die Baugrenzen im nördlichen Plangebiet werden dementsprechend eng um den Gebäudebestand herum festgesetzt, um das Gebäudeensemble in seiner historisch entstandenen Form zu erhalten. Auch im übrigen Plangebiet werden die Baugrenzen vergleichsweise eng entsprechend der geplanten Bauvorhaben festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird ebenfalls variierend für die verschiedenen Nutzungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen festgesetzt, um ein Ausufern der Neubebauung zu vermeiden.
Im Bereich der gegenwärtig als Acker und künftig als Wohnmobil- bzw. Pkw-Stellplatz genutzten Fläche sind intensive Bodenbewegungen vorgesehen. Diese werden bedingt durch das Auskoffern im Bereich von Zuwegungen und Wohnmobilparzellen. Es ist geplant, den anfallenden Boden vollständig im Plangebiet wiederzuverwerten, um so ein Abfahren und eine Entsorgung zu vermeiden. Zur Wiederverwertung des Bodens sollen auf dem Gelände des Wohnmobilstellplatzes Wälle gestaltet werden, die das Gelände untergliedern und einer aufgelockerten Gestaltung dienen.
Versiegelungen
Das ca. 13,30 ha große Plangebiet wird im Wesentlichen als Sondergebiet ‚Tourismus‘ bzw. Sondergebiet ‚Wohnmobile‘ ausgewiesen werden. Insgesamt sind folgende Flächenunterteilungen vorgesehen:
Sondergebiet ‚Tourismus‘ | ca. 22.595 m² |
Sondergebiet ‚Campingplatz für Wohnmobile‘ | ca. 50.700 m² |
Straßenverkehrsflächen | ca. 6.470 m² |
Fuß- und Radwege | ca. 1.665 m² |
Regenrückhaltebecken | ca. 2.365 m² |
Müllsammelplätze | ca. 270 m² |
Private Grünflächen ‚Parkanlage‘ | ca. 8.870 m² |
Private Grünflächen ‚Obstwiese‘ | ca. 9.540 m² |
Private Grünflächen ‚Sport und Freizeit‘ | ca. 5.000 m² |
Private Grünflächen ‚Campingplatz‘ | ca. 15.945 m² |
Private Grünflächen ‚Knickschutz‘ | ca. 1.215 m² |
Flächen für Maßnahmen des Naturschutzes | ca. 5.840 m² |
Wasserflächen | ca. 2.575 m² |
Neuversiegelungen erfolgen vor allem durch die Ausweisung der Sonstigen Sondergebiete. Das Sondergebiet ‚Tourismus‘ - Teilbereich 1 umfasst den vorhandenen Gutshof Dorotheental im nördlichen Plangebiet und die südlich angrenzenden Flächen, die für die bauliche Ergänzung des Hofes vorgesehen sind. Das Maß der baulichen Nutzung wird für diesen Bereich mit einer überbaubaren Grundfläche von 6.600 m² festgesetzt. Diese Grundfläche darf z.B. für Nebenanlagen, Stellplätze und Zufahrten um bis zu 50 % gem. § 19 Abs. 4 BauNVO überschritten werden.
Im Norden der bisherigen Ackerfläche wird das Sondergebiet ‚Tourismus‘ - Teilbereich 2 festgesetzt. Die hier vorgesehene, überbaubare Grundfläche von 4.300 m² gilt nur für Nebenanlagen und Stellplätze. Der Bereich soll in erster Linie als Pkw-Stellplatz für die neu entstehenden Ferienwohnungen im Bereich des Gutshofes dienen. Eine Überschreitung der überbaubaren Grundfläche ist nicht zulässig.
Das östliche Plangebiet wird großflächig als Sondergebiet ‚Wohnmobile‘ ausgewiesen. Es sind zwei Baufelder vorgesehen, für die überbaubare Grundfläche auf 1.200 bzw. 200 m² beschränkt wird. Innerhalb der Baufelder ist die Errichtung der für den Betrieb des Wohnmobilstellplatzes notwendigen Sanitärgebäude und Gebäude für die Ver- und Entsorgung vorgesehen. Die überbaubare Grundfläche darf bis 50.000 m² für die Wohnmobilstellplätze sowie deren Zufahrten überschritten werden, wobei vorgesehen ist, die Wohnmobilstellplätze und Zufahrten in wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen. Auf den max. 75 geplanten ‚Premium Plus‘ Standplätzen, die größer als 180 m² sind, ist je Standplatz ein Sanitärgebäude mit einer Grundfläche von max. 9 m² zulässig. Diese werden in der Bilanzierung als vollversiegelte Flächen berücksichtigt.
Die Straße ‚Dorotheental‘, die das Plangebiet in Nord-Süd-Richtung quert, ist bereits vorhanden und wird nicht verändert. Sie ist daher nicht weiter in der Bilanzierung zu berücksichtigen. Der neu herzustellende Fuß- und Radweg, der eine Verbindung des Plangebietes zum nahegelegenen Ostseestrand schaffen soll, wird in wassergebundener Bauweise angelegt und entsprechend in der Bilanzierung berücksichtigt.
Im Bereich des Wohnmobilstellplatzes werden zwei Flächen für die Ver- und Entsorgung festgesetzt. Die Flächen werden als vollversiegelte Flächen in der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt. Für ein neu entstehendes Regenrückhaltebecken im nordöstlichen Plangebiet wird eine Versiegelung von ca. 20 % der Fläche angenommen.
Insgesamt ist im Plangebiet eine maximale Gesamtversiegelung bzw. -befestigung von 66.608 m² möglich.
| Gesamtfläche | Befestigung/Versiegelung |
Sondergebiet ‚Tourismus‘ - TB1 | ca. 18.275 m² | ca. 9.900 m² |
Sondergebiet ‚Tourismus‘ - TB2 | ca. 4.320 m² | ca. 4.300 m² |
Sondergebiet ‚Wohnmobile‘ | ca. 50.700 m² | ca. 50.000 m² |
Fuß- und Radweg | ca. 1.665 m² | ca. 1.665 m² |
Regenrückhaltebecken | ca. 2.365 m² | ca. 473 m² |
Müllsammelplätze | ca. 270 m² | ca. 270 m² |
Max. Flächenneuversiegelung | | ca. 66.608 m² |
Im Bereich des Gutshofes Dorotheental sind bereits großflächige Versiegelungen durch den historischen Gebäudebestand und die dazugehörigen Nebenanlagen vorhanden. Die vorhandenen Versiegelungen werden im Rahmen der Bilanzierung berücksichtigt, da sie als ausgeglichen gelten. Die konkrete Ausgleichsbilanzierung erfolgt in Kapitel 3.2.
Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung mit einer mittleren Erheblichkeit einzustufen. Im nördlichen Plangebiet sind bereits flächige Versiegelungen vorhanden. Neuversiegelungen erfolgen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und werden so gering wie möglich gehalten. Die überplanten Böden zählen nicht zu den seltenen Bodentypen. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen. Im Plangebiet anfallende Bodenmassen sollen zur Gestaltung des Wohnmobilstellplatzes wiederverwertet werden, wodurch keine Auswirkungen zu erwarten sind.