Das Gebiet wird entsprechend des Bedarfes von der SH-Netz AG mit Gas und Strom versorgt. Entlang der Straße Dorotheental (im Bereich der Straßenbankette) liegt ein Kabel der SH-Netz AG, dessen Lage vor Ort festgestellt werden muss.
Die Wasserversorgung wird über den Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen sichergestellt.
Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt im Trennsystem in das gemeindeeigene Klärwerk.
Für die Ableitung des Niederschlagswassers wurde vom Ingenieurbüro Haase + Reimer unter Berücksichtigung der Ermittlungsvorgaben gem. A-RW 1 ein Entwässerungskonzept erstellt. Das Entwässerungskonzept für Regenabflüsse des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 20 sieht vor, dass auf den abflussrelevanten Dachflächen, Wegen und Stellplätzen anfallende Oberflächenwasser reduziert mit 10 l/s in die nordöstliche Ecke des Planareals vorhandene Vorflutleitung des Wasser- und Bodenverbandes Schwastrumer Au eingeleitet wird.
Für den Bereich westlich der Straße 'Dorotheental ist bzgl. der Oberflächenentwässerung ein System aus Pflaster- und Rasenmulden vorgesehen, die über ein entsprechendes Längsgefälle den vorhandenen 2 Teichen zugeführt werden. Hierdurch soll das Niederschlagswasser weitestgehend, auch soweit möglich der Dachflächen, oberflächlich abgeleitet werden. Das Niederschlagswasser wird dann durch einen Überlauf aus dem vorhandenen südlichen Teich über einen rd. 200 m langen RW-Kanal in das neue Regenrückhaltebecken eingeleitet.
Die Ableitung des Oberflächenwasserwassers östlich der Straße Dorotheental im Bereich der der Pkw-Stellplätze und des Wohnmobilplatzes ist über ein an die Topographie angepasstes Graben- und Muldensystem vorgesehen. Teilflächen werden über entsprechende Quer- und Längsneigungen einem 2 m breiten Graben zugeführt, der am nördlichen Ende in den geplanten Teich im Zentrum des Wohnmobilparkes einleitet. Der Ablauf aus dem Badesee erfolgt über einen RW-Kanal in das geplante Regenrückhaltebecken. Die sonstigen Flächen werden über 6 Mulden bzw. Gräben zum Regenrückhaltebecken entwässert.
Das Dachflächenwasser der Gebäude wird zum Teil dem im Zentrum geplanten Teich zugeführt oder an einen neu geplanten RW-Sammler angeschlossen. Das auf den Dächern der geplanten 37 Badeschuppen auf den südlichen Wohnmobilplätzen wird über Fallrohre auf die Rasenflächen abgeleitet.
Aufgrund der überwiegend bindigen, schluffigen Bodenformationen muss bei dem Konzept auf eine Versickerung der Regenabflüsse weitestgehend verzichtet werden. Die Ableitung des Niederschlagswasser erfolgt über Mulden, Gräben, Becken und Flächenversickerungen. Der Anteil von Verrohrungen wurde auf das Nötigste minimiert.
Somit erfolgt die Ableitung des Oberflächenwassers des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 20 mittels Flächenversickerung, Rückhaltung, Verdunstung und Abfluss über reduzierte Einleitung in den Vorfluter des Wasser- und Bodenverbandes Schwastrumer Au. Hierbei ist zu erwähnen, dass die große Anzahl an geplanten Baumpflanzungen einen erheblichen Anteil zur Verdunstung beiträgt.
Die Oberflächenentwässerung der asphaltierten Fahrbahn und des Rad-/Gehweges des Teilbereiches der Straße 'Dorotheental' werden von der Planung nicht berührt. Die vorhandenen Verkehrsflächen entwässern über einen straßenbegleitendes Grabensystem.
Um den Vorfluter des Wasser- und Bodenverbandes Schwastrumer Au nicht stärker zu belasten, wird vor Einleitung des zufließenden Oberflächenwassers aus dem Oberlauf der Einzugsgebiete der Abfluss auf 10 l/s reduziert.
Das Plangebiet ist bzw. soll an das Glasfasernetz des Breitbandzweckverbandes Schlei-Ostsee angeschlossen werden. Weitere Telekommunikationseinrichtungen sind nicht vorgesehen.
Die Müllentsorgung obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Satzung der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH wird verwiesen. Zudem wird auf folgende grundsätzliche Bestimmungen hingewiesen:
- Gemäß § 25 Abs. 7 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises (AWS) haben Überlassungspflichtige ihre Restabfallbehälter, Biotonnen, PPK-Behälter und Abfallsäcke an die nächste durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen. Dies gilt auch, wenn Straßen, Straßenteile, Straßenzüge und Wohnwege mit den im Einsatz befindlichen Sammelfahrzeugen bei Beachtung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UW) nicht befahrbar sind oder Grundstücke nur mit unverhältnismäßigem Aufwand angefahren werden können (auf die weiteren Bestimmungen in § 25 Abs. 6, und Abs. 8 bis 12 der AWS wird hingewiesen).
- Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft DGUV Vorschrift 43 untersagt grundsätzlich das Hineinfahren von Müllsammelfahrzeugen in Straßen ohne ausreichende Wendemöglichkeit.
- Die DGUV-Regel (114-601) gibt vor, dass das Rückwärtsfahren bei der Abfalleinsammlung grundsätzlich zu vermeiden ist.
- Verwiesen wird ebenfalls auf die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ RASt 06. Diese regeln im Detail, welche Abmessungen Straßen und Wendeanlagen haben müssen, um ein Befahren dieser Straßen bzw. Straßenteile zu ermöglichen.
- Zusätzlich sind auch die Ausführungen der zuständigen Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) in der Broschüre „DGUV Information 214-033 Mai 2012 (aktualisierte Fassung April 2016) zu beachten.
Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Damp durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen.