Satzung der Gemeinde Brodersby, Kreis Rendsburg-Eckernförde
über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 –
"Schönhagen Schloß zwischen Schoßstraße und Eiskellerweg"
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom ………. folgende Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Brodersby - "Schönhagen Schloß zwischen Schoßstraße und Eiskellerweg" bestehend aus dem Text (Teil B) erlassen.