5.1 Der in der Planzeichnung gekennzeichnete und als 'zu erhaltend' festgesetzte Knick ist dauerhaft zu sichern. Alle Maßnahmen, die den Fortbestand gefährden, wie Verdichtung des Bodens, Eingriffe in den Wurzelraum und Grundwasserabsenkung, sind zu unterlassen.
5.2 Die festgesetzten Pflanzgebote für Einzelbäume in den Straßenverkehrsflächen sind mit kleinkronigen Laubbäumen mit einem Stammumfang von mind. 16 cm zu bepflanzen.
5.3 Auf den Baugrundstücken ist die Errichtung von baulichen Anlagen, Garagen und Stellplätzen gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sowie von Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO in den privaten Grünflächen 'Knickschutzstreifen' nicht zulässig.
5.4 Stellplätze und Zufahrten sind aus fugenreichem Material herzustellen (z.B. Schotterrasen, Betongrassteine, Pflaster).
5.5 Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist durch geeignete Vorkehrungen (Versickerungsmulden, -gräben, -schächte) auf den Baugrundstücken zu versickern.
5.6 Zur Kompensation werden dem B-Plan Nr. 18 folgende Flächen zugeordnet:
- Abbuchung von 4.127 Ökopunkten (entsprechend 3.302 m²) aus dem Ökokonto 'Kosel
11' (Az. 67.20.35-Kosel-11), Flurstück 91/3, Flur 5, Gemarkung Kosel, Gemeinde Kosel
- Abbuchung von 385 m Knick aus dem Ökokonto (Az.: 661.4.04.091.2018.00) in der Ge-
meinde Rabenkirchen-Faulück (Kreis Schleswig-Flensburg)