Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 18 "Neubaugebiet Schmiederedder" der Gemeinde Kosel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

TEIL I BEGRÜNDUNG

zum Bebauungsplan Nr. 18 "Baugebiet Schmiederedder" der Gemeinde Kosel, Kreis Rendsburg-Eckernförde

für das Gebiet beidseitig des Schmiederedders und südlich der Alten Landstraße

1 Ausgangssituation

1.1 Lage des Plangebietes

Das ca. 1,96 ha große Planungsgebiet befindet sich überwiegend östlich des Schmiederedders und südlich der vorhandenen Wohnbebauung an der Alten Landstraße. Ein kleiner Teil des Plangebietes erstreckt sich westlich des Schmiederedders bis zum Feuerwehrgerätehaus am Schwansenweg. Es handelt sich um das Flurstück 1/10 sowie um Teilbereiche der Flurstücke 90/68, 89/71 und 1/11 der Flur 3, um Teilflächen der Flurstücke 87/3 und 169/80 der Flur 5 und Teilflächen des Flurstückes 97/5 der Flur 6 in der Gemarkung Kosel.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden v.a. durch die Bebauung an der Alten Landstraße sowie am Schmiederedder,
  • im Osten, Süden und Südwesten durch landwirtschaftliche Nutzflächen sowie,
  • im Westen durch die Bebauung am Schmiederedder bzw. das Feuerwehrgerätehaus.

Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.

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