Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 18 "Neubaugebiet Schmiederedder" der Gemeinde Kosel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1 Einleitung

Zu der Verpflichtung, die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umzusetzen, zählt, seit Inkraftsetzung des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) und der anschließenden Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004, die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB. Durch sie sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und ihre Erheblichkeit bewertet werden. Der Umweltbericht dokumentiert diese Prüfung und fasst die Ergebnisse zusammen, um die Umweltfolgen eines Vorhabens transparent darzustellen.

Der Bericht bildet gleichzeitig die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In einer ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden diese über die Ziele des Vorhabens informiert. Die Ausarbeitung des Umweltberichtes erfolgte nach Ende dieses Verfahrensschrittes, um die in diesem Rahmen abgegebenen Anregungen und Daten zu berücksichtigen. Der Umweltbericht wird im Verfahren fortgeschrieben, um die Ergebnisse des Planungs- und Beteiligungsprozesses darzustellen.

Parallel dazu bezieht der Umweltbericht Angaben zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes ein. Mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind 2007 Umsetzungsdefizite der FFH-Richtlinie ausgeräumt worden, so dass für die Behandlung der artenschutzrechtlichen Belange bei der Genehmigung von Eingriffen ausschließlich die Regelungen der §§ 44 und 45 des BNatSchG gelten.

Aufbau und Inhalt des Umweltberichtes

Nach einer kurzen Beschreibung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung werden die Ziele der übergeordneten Planungen für den Geltungsbereich zusammengefasst. Danach werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen beschrieben und die Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter auf ihre Erheblichkeit geprüft.

Die Gliederung des Umweltberichtes folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.

1.1 Beschreibung des Geltungsbereiches

Das Planungsgebiet befindet sich überwiegend östlich des Schmiederedders und südlich der vorhandenen Wohnbebauung an der Alten Landstraße. Ein kleiner Teil des Plangebietes erstreckt sich westlich des Schmiederedders bis zum Feuerwehrgerätehaus am Schwansenweg. Es handelt sich um das Flurstück 1/10 sowie um Teilbereiche der Flurstücke 90/68, 89/71 und 1/11 der Flur 3, um Teilflächen der Flurstücke 87/3 und 169/80 der Flur 5 und Teilflächen des Flurstückes 97/5 der Flur 6 in der Gemarkung Kosel.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden v.a. durch die Bebauung an der Alten Landstraße sowie am Schmiederedder,
  • im Osten, Süden und Südwesten durch landwirtschaftliche Nutzflächen sowie,
  • im Westen durch die Bebauung am Schmiederedder bzw. das Feuerwehrgerätehaus.

Die Gesamtgröße des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,96 ha. Das Gelände ist leicht bewegt und weist Höhen zwischen ca. 14 und 16 m über NHN auf.

1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbauflächen geschaffen werden.

In der Gemeinde Kosel besteht weiterhin ein Bedarf an Wohnungen. Um kontinuierlich die weitere Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen am südlichen Ortsrand entwickeln.

Die Bauflächen werden entsprechend der zugedachten Nutzung gemäß § 4 BauNVO als Allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) zwischen 0,25 und 0,30 sowie max. einem Vollgeschoss orientiert sich in angemessener Weise an der städtebaulich gewollten aufgelockerten, ortstypischen Bebauung. Das bauliche Nutzungsmaß mit einer GRZ zwischen 0,25 und 0,30 liegt unterhalb der Richtwerte nach § 17 Baunutzungsverordnung (BauNVO), trägt zu einer orttypischen, aufgelockerten Bebauung bei und bietet einen ausreichenden Nutzungsspielraum auf den Baugrundstücken.

Die Festsetzungen einer maximalen Firsthöhe von 8,50 m dient dem Schutz des Landschaftsbildes.

Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt im Norden über einen Ausbau des Schmiederedders mit Anbindung an die Alte Landstraße und im Weiteren auf kurzem Weg zur L 253.

Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken bzw. innerhalb der Straßenkörper zu versickern.

Insgesamt werden im Planbereich folgende Flächen festgesetzt:

Allgemeine Wohngebiete ca. 1,36 ha

Straßenverkehrsflächen ca. 0,32 ha

Öffentliche Parkplätze ca. 0,02 ha

Fußwege ca. 0,06 ha

Grünflächen ca. 0,20 ha

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