3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit
Im Zuge dieses Planverfahrens wurde eine Schallimmissionsprognose durch die Dörries Schalltechnische Beratung GmbH erstellt, in dem die Auswirkungen durch das Gewerbe- und Sondergebiet auf die südlich der Feuerwehr gelegenen Wohngebäude untersucht wurden. Bei Errichtung des festgesetzten Schallschirmes (Lärmschutzwand) sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes zu erwarten.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Im Zuge der Planung können vorhandene Gehölzstrukturen und Gebäude zum Teil nicht erhalten werden. Um ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ausschließen zu können, sind folgende Bauzeiten zu berücksichtigen:
- Gebäudeabriss in der Zeit vom 01. Dezember bis Ende Februar
- Rodung des Gehölzbestandes (Ø ≤ 50 cm) in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar
Zum Schutz der zu erhaltenden Gehölze und des angrenzenden Waldes ist während der Bau- und Erschließungsarbeiten die DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ vom Juli 2014 zu berücksichtigen. Diese beschreibt im einzelnen Möglichkeiten, die Bäume davor zu schützen, dass in ihrem Wurzelbereich:
- das Erdreich abgetragen oder aufgefüllt wird
- Baumaterialien gelagert, Maschinen, Fahrzeuge, Container oder Kräne abgestellt oder Baustelleneinrichtungen errichtet werden
- bodenfeindliche Materialien wie zum Beispiel Streusalz, Kraftstoff, Zement und Heißbitumen gelagert oder aufgebracht werden
- Fahrzeuge fahren und dabei die Wurzeln schwer verletzen
- Wurzeln ausgerissen oder zerquetscht werden
- Stamm oder Äste angefahren, angestoßen oder abgebrochen werden
- die Rinde verletzt wird
- die Blattmasse stark verringert wird
Im Hinblick auf das „Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland“ und den geplanten § 41a BNatSchG sind im Plangebiet Straßen- und Wegebeleuchtungen sowie Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke zu installieren, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Verwendet werden sollte ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).
Schutzgut Fläche
- Ein Großteil der Fläche wird durch die Feuerwehr bzw. vorhandene Gebäude genutzt und ist bereits versiegelt.
- Vorhandene Gebäude werden z.T. erhalten und umgenutzt.
Schutzgut Boden
- Der westliche Geltungsbereich ist bereits zu weiten Teilen durch Gebäude und Nebenanlagen des Feuerwehrstandortes versiegelt.
- Die zulässige GRZ wird für das Allgemeine Wohngebiet entsprechend der vorhandenen Bebauung mit 0,3 festgesetzt.
- Die überplanten Böden sind typisch und großflächig in der Gemeinde Damp verbreitet.
- Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe durch Bodenversiegelungen werden erbracht.
Schutzgut Wasser
- Stellplätze und Zufahrten werden in wasserdurchlässiger Bauweise hergestellt.
- Pflanzung von neuen Gehölzen zur Förderung der Verdunstung.
- Geregelte Rückhaltung und Ableitung des Niederschlagswassers über das geplante Regenrückhaltebecken.
Schutzgut Klima/Luft
- Schaffung neuer Grünstrukturen im Plangebiet.
- Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.
Schutzgut Landschaft
- Minimierung der Beeinträchtigungen des Waldes.
- Beschränkung der hochbaulichen Anlagen auf bereits baulich genutzte Bereiche.
- Orientierung der festgesetzten Gebäudehöhen am Gebäudebestand.
- Eingrünung des neuen Pkw-Parkplatzes mit Gehölzen.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.