Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet nördlich der Biogasanlage" der Gemeinde Güby

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen

Bauweise

Abweichend von der offenen Bauweise sind in der abweichenden Bauweise auch Gebäude mit einer Länge von über 50 m zulässig, da für gewerblich genutzte Gebäude oftmals Gebäudelängen über 50 m erforderlich sind. Diese Festsetzung sichert eine optimale Ausnutzung der Flächen.

Überbaubare Grundstücksflächen

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt und sollen einen weitgehenden Spielraum bei der Gebäudeplatzierung einräumen. Sie sind deswegen nicht als grundstücksbezogene Baufenster, sondern großflächig und grundstücksübergreifend ausgebildet. Die Baugrenzen halten die erforderlichen Mindestabstände zu den Nachbargrenzen und den geschützten Biotopen (hier v.a. Knicks) ein.

3.4 Baugestalterische Festsetzungen

Im Sinne des sich „Einfügens“ in die umgebene Siedlungsstruktur werden für das Plangebiet örtliche Bauvorschriften in Bezug auf die äußere Gestaltung baulicher Anlagen gemäß § 86 Landesbauordnung (LBO) textlich insoweit festgesetzt, wie sie zur Wahrung und Neugestaltung des Ortsbildes erforderlich sind.

Ansonsten lassen sich die gemeindlichen Gremien von der Wahrung einer angemessenen „Baufreiheit“ leiten und beabsichtigen nicht, zu sehr einschränkende Festsetzungen in Bezug auf die äußere Gestaltung baulicher Anlagen vorzunehmen.

Die wesentlichen Regelungs- und Festsetzungserfordernisse zur Sicherung einer städtebaulich geordneten Entwicklung werden unter Einhaltung der äußeren und örtlichen Gegebenheiten vornehmlich in den Festsetzungen zur besonderen Nutzungsart und zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Höhe baulicher Anlagen, wie zuvor dargelegt, gesehen.

Unter diesen Voraussetzungen erfolgt die Festsetzung, dass Dachflächen mit einer Dachneigung unter 5° sowie Dachflächen von Garagen, Carports und Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO mit einem umbauten Raum von mehr als 30 m³ sind nur mit einem Gründach zulässig sind. Zudem ist das Anbringen von Solar- und Photovoltaikanlagen zulässig. Diese Maßnahmen dienen dem Klimaschutz, dem Artenschutz und der Verbesserung der Wasserhaushaltsbilanz.

3.5 Verkehrliche Erschließung

Das Plangebiet ist über die Dorfstraße und die Straße 'Hof Louisenlund' verkehrlich erschlossen. Innerhalb des Gewerbegebietes ist keine zusätzlich öffentliche verkehrliche Erschließung vorgesehen. Die einzelnen Gewerbegrundstücke werden über separate oder gemeinsame private Zufahrten erschlossen. Zur Sicherung der gemeinsamen Erschließungsflächen werden im Bebauungsplan entsprechende Geh-, Fahr- und Leitungsrechte festgesetzt.