Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet nördlich der Biogasanlage" der Gemeinde Güby

Textliche Festsetzungen

6 Gliederung des Gebietes nach Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderen

Bedürfnissen und Eigenschaften (§ 1 (4) Nr. 2 BauNVO)

6.1 Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L/EK nach DIN 45691:2006-12 'Geräuschkontingentierung' weder tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) überschreiten.

TeilflächeGröße in m²L/EK, Tag in dBL/EK, Nacht in dB
GE 2.895 60 60
GE (TF01) 4.325 60 47

7 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)

7.1 Das in der Planzeichnung festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht GFL 1 erfolgt zugunsten der Grundstücke 3, 4, 5 und 6 sowie der Versorgungsträger.

7.2 Das in der Planzeichnung festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht GFL 2 erfolgt zugunsten des Grundstückes 1 und der Versorgungsträger.

7.3 Das in der Planzeichnung festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht GFL 3 erfolgt zugunsten der Gemeinde Güby.

7.4 Das in der Planzeichnung festgesetzte Leitungsrecht L 1 erfolgt zugunsten der Versorgungsträger und der Gemeinde Güby.

7.5 Die in der Planzeichnung festgesetzten Leitungsrechte L 2 und L 3 erfolgen zugunsten der Gemeinde Güby.