Daten-
grundlagen | Landschaftsplan der Gemeinde Güby (1999), Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby (BHF 2023), Daten des LfU (Biotoptypen, Gesetzlich geschützte Biotope, FFH-LRT 2022), Begehung der Waldstandorte mit der unteren Forstbehörde (2023) FFH-Vorprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für das FFH-Gebiet DE 1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe“ (BHF 2023). |
Beschreibung | Zur Erfassung der aktuellen Bestandssituation im Plangebiet wurde im Frühjahr und Sommer 2023 eine Biotoptypenkartierung durchgeführt. In diesem Rahmen erfolgte auch eine Überprüfung von ggf. vorhandenen gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotopen. Als Grundlage wurde das Dokument „Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein“ (LLUR 2022) verwendet. Hierbei wurden auch die vorhandenen Landesdaten (Biotoptypenkartierung Stand 2022) ausgewertet. Biotoptypen des Siedlungsbereiches Die Vegetation des Plangebiets lässt sich im Wesentlichen den Grünflächen zuordnen. Die direkte Umgebung der Gebäude und des Hofbereichs ist durch Rasenflächen und Zieranpflanzungen geprägt. Mehrere geschnittene Hecken bilden Sichtschutz gegenüber Verkehrsflächen und Wegen. In den weiter abseits gelegenen Flächen sind z.T. flächenhaft Strauchbestände vorhanden. Diese setzen sich in unterschiedlichen Anteilen aus heimischen Sträuchern und Ziersträuchern zusammen. Im nördlichen Bereich wirken die Strauchbestände, in denen sich auch Baumarten sukzessiv angesiedelt haben, naturnah. Auch hier sind allerdings Ziergehölze im Bestand vorzufinden und ein Aufwachsen höherer Bestände wird durch Pflegemaßnahmen begrenzt, so dass diese Bestände weiterhin den Grünflächen des Siedlungsbereichs zugeordnet werden. Auf dem Gelände stehen zudem mehrere Bäume. Rasenfläche, arten- und strukturarm (SGr): Außenanlagen Buchenhaus und Lindenhaus sowie wegbegleitende Säume. Urbanes Ziergehölz und Staudenbeet (SGs): Kleinflächig in den Außenanlagen Buchenhaus und Lindenhaus. Urbanes Gebüsch mit gebietsfremden Arten (SGf): Beet südwestlich des Buchenhauses aus überwiegend Pracht-Himbeere Rubus spectabilis, eine nichtheimische Art. Urbanes Gebüsch mit gebietsfremden Arten (SGf) mit Entwicklung zu einem Urbanen Gebüsch mit heimischen Arten (SGg) als Nebenbiotoptyp (SGf/SGg): Gebüsch im Norden im Umfeld der Garagen. Vorhandene Gehölzarten: Schneebeere, Stachelbeere, Pfeifenstrauch, Brombeere, Weißdorn, Gemeine Hasel, Pfaffenhütchen, Kornelkirsche und aufkommende Baumarten wie Ulme, Esche und Berg-Ahorn. Unversiegelter Weg (SVu): die Rasenflächen und Gebüsche sind von mehreren Fußpfaden durchzogen. Teilversiegelte Verkehrsfläche (SVt): Mehrere durch das Gebiet verlaufende Wege sowie ein Stellplatz sind mit Kies befestigt. Außerhalb des Plangebiets liegen im Norden und Süden je ein Sportplatz (SEb). Östlich des Plangebiets verläuft die Hauptallee, eine vollversiegelte Verkehrsfläche (SFs). Ruderalvegetation Am westlichen Gebietsrand befindet sich eine steile Böschung, die zu einem Niederungsgebiet führt. An zwei Standorten ragt die Böschung in das Plangebiet. Sie ist in diesen Bereichen mit einer Nitrophytenflur bewachsen, die teilweise von Giersch dominiert wird. Die Vegetation wird zur Unterbindung von Gehölzaufwuchs gelegentlich gemäht. Die Nitrophytenflur des südlichen Standorts ist mit jungen Berg-Ahornen bestanden, die mit weiterem Baumbestand außerhalb des Plangebiets ein zusammenhängendes Gehölz bilden. Der wesentliche, außerhalb des Plangebiets gelegene Böschungsbereich ist ebenfalls mit nitrophil geprägten Ruderalfluren bewachsen, die teilweise beginnen zu verbuschen. Auch dieser Bereich wird im Umfeld des Buchenhauses zur Zurückhaltung von Gehölzaufwuchs gelegentlich gemäht. Zudem ist hier eine Aussichtsterrasse eingelagert. Im unteren Hangbereich sind teilweise quellige Standorte vorhanden. Aufgrund der ausgeprägten Böschungsmerkmale und der naturnahen Vegetation wurde geprüft, ob ein Status als gesetzlich geschütztes Biotop vorliegt. Ab einer Neigung von 20° auf einer Länge von 25 m und einer Höhendifferenz von 2 m wären diese Bereiche als gesetzlich geschützter Artenreicher Steilhang im Binnenland (XHs) einzustufen. Aus den Höhenvermessungen ist zu erkennen, dass entsprechende Neigungen teilweise vorhanden sind. Allerdings werden die drei erforderlichen Parameter im Zusammenhang jeweils nicht erreicht, so dass anhand der derzeit vorliegenden Daten eine Qualität als gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG nicht vorgefunden wurde. Bäume Im Plangebiet befindet sich Baumbestand unterschiedlichen Alters. Es wurden Rotbuchen, Berg-Ahorne, Ulmen, Rotbuchen, Linden, Kastanien und eine Kirsche als Einzelbäume, im lockeren Verbund und als Baumgruppe vorgefunden. Mehrere Ulmen wiesen Schäden auf (einzelne Äste ohne Laub). Die Ulme nördlich der Garage war bereits vollständig laubfrei und vermutlich abgestorben. Als prägend wurden folgende Bäume eingestuft: eine Linde und eine Rotbuche im Eingangsbereich zu dem Grundstück, zwei Ahorne in der Anpflanzung südlich des Buchenhauses, mehrere den nördlich gelegenen Sportplatz einfassende Bäume (Buche, Ulme, Berg-Ahorn) und ein kleiner geschlossener Baumbestand (Baumgruppe) zwischen dem Buchenhaus und dem Lindenhaus. In dieser Baumgruppe stehen als dominante Bäume zwei Buchen mit Stammdurchmessern von 60 cm (im Norden) und 50 cm (Blutbuche im Süden). Weitere Bäume (Kastanien Stammdurchmesser 25 cm und 30 cm, Linde Stammdurchmesser 25+30 cm, Obstbaum Stammdurchmesser 30 cm) sind als Nebenwuchs vorhanden. Östlich des Plangebiets steht eine Lindenallee. Wald Westlich des Plangebiets, in einem Abstand von ca. 10-15 m zur Plangebietsgrenze und zu der derzeitig vorhandenen Garage, beginnen Waldflächen, die den Regelungen des Landeswaldgesetztes unterliegen. Die landesweite Biotopkartierung hat nördlich des Wanderwegs Flattergras-Buchenwald (WMm) und südlich des Wanderwegs Eschen-Buchenwald (WMe) erfasst. Der Randbereich dieses Bestandes ist noch durch Außeneinflüsse geprägt, was sich durch Gierschbestände im Unterwuchs zeigte. Gesetzlicher Schutz: Die östlich des Plangebiets stehende Lindenallee ist ein gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop. Die im Westen vorhandenen Waldflächen unterliegen den Bestimmungen des LWaldG. Zudem sind sie Lebensraumtyp 9130 "Waldmeister-Buchenwald" des ca. 20 m westlich des Plangebiets beginnenden FFH-Gebiets. |
Bewertung | Bewertungskriterien: Naturnähe, Alter bzw. Ersetzbarkeit, Vorkommen seltener bzw. gefährdeter Arten, Gefährdung / Seltenheit des Biotops. Allgemeine Bedeutung: Siedlungsflächen und Grünanlagen (Rasen, Gebüsch mit Ziersträuchern) sowie junger Baumbestand. Besondere Bedeutung: älterer Baumbestand, prägende Baumgruppen. |