Planungsdokumente: B-Plan Nr. 24 "Erweiterung Gewerbegebiet Kampkoppel" Gemeinde Owschlag

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.3 Schutzverordnungen

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Rand des großflächigen Naturparks „Hüttener Berge“ (§ 27 BNatSchG). Auswirkungen auf dieses Gebiet sind durch die Planung nicht zu erwarten. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind innerhalb des Plangebietes und angrenzend dazu nicht gegeben.

Das nächstgelegene Landschaftsschutzgebiet befindet sich ca. 380 m westlich angrenzend an die B 77. Es handelt sich hierbei um das Landschaftsschutzgebiet „Ochsenweg“ (Verordnung vom 17.11.1952).

Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems liegen im Plangebiet oder angrenzend dazu nicht vor.

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht direkt betroffen. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet liegt südöstlich des Plangebietes in einer Entfernung von ca. 1,6 km (FFH 1623-306 „Owschlager See“). Zwischen dem Plangebiet und dem FFH-Gebiet befinden sich ein Teil der bebauten Ortschaft sowie die Bahnlinie von Flensburg nach Rendsburg. Aufgrund der Entfernung und der zwischen Plangebiet und FFH-Gebiet gelegenen Nutzungen sind keine Auswirkungen auf das FFH-Gebiet zu erwarten. Die Lage des FFH-Gebietes ist der Übersichtskarte aus dem Landwirtschafts- und Umweltatlas zu entnehmen.

Als geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gelten die Knicks im südlichen Geltungsbereich (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG).

Neben den naturschutzrechtlich relevanten Gebieten sind auch archäologische Schutzgebiete zu berücksichtigen. Im Knick, der zwischen den Flurstücken 13 und 15/1 verläuft, befindet sich ein Grabhügel (aKD-ALSH-3411). Für den südlichen Teil des Flurstücks 13 sind weitere Grabhügel sowie ein Urnengräberfeld bekannt, welche im Zuge der ackerbaulichen Nutzung jedoch regelmäßig überpflügt wurden.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose

Die Beschreibung und die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt nach einzelnen Schutzgütern (gem. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz). Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt nach mehreren Bestandsbegehungen durch den Verfasser in den Jahren 2019 und 2020 sowie auf Grundlage der nachfolgend aufgeführten Gutachten:

  • „Schalltechnisches Gutachten für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Owschlag“ des Ingenieurbüros für Akustik Busch aus Kronshagen (November 2020).
  • Bewertung Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1 und Konzept für den Regenwasserabfluss vom Ing.-Büro Haase + Reimer aus Busdorf (Dezember 2020).

Es werden bei der Bewertung der Auswirkungen auf die Umweltbelange drei Erheblichkeitsstufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit.

An die Beurteilung schließt sich eine Einschätzung über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung des Vorhabens an.